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   BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03   

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BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03 (https://dejure.org/2005,1672)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2005 - XII ZB 186/03 (https://dejure.org/2005,1672)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - XII ZB 186/03 (https://dejure.org/2005,1672)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Brüssel II VO Artt. 3 Abs. 1 und Abs. 2, 4, 13 Abs. 2, 14 Abs. 3, 21 Abs. 1, 42; KiEnt-FÜbk Haag Artt. 12 Abs. 1, 16
    Annexzuständigkeit des Ehegerichts für elterliche Verantwortung bei Kindesentführung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annexzuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung; Zuständigkeit der Ehegerichte bei Entführung von gemeinsamen Kindern in das Ausland nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ...

  • Judicialis

    Brüssel II-VO Art. 3 Abs. 1; ; Brüssel II-VO Art. 3 Abs. 2; ; Brüssel II-VO Art. 4; ; Brüssel II-VO Art. 13 Abs. 2; ; Brüssel II-VO Art. 14 Abs. 3; ; Brüssel II-VO Art. 21 Abs. 1; ... ; Brüssel II-VO Art. 42; ; KiEntFÜbk Haag Art. 12 Abs. 1; ; KiEntFÜbk Haag Art. 16

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 Brüssel II-VO und Haager Kindesentführungsübereinkommen; Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Verbundurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Annexzuständigkeit der Ehegerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 248
  • NJW 2005, 3424
  • MDR 2006, 30
  • FamRZ 2005, 1540
  • AnwBl 2006, 85
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.08.2000 - XII ZB 210/99

    Sachentscheidung über Sorgerecht im Zuflichtstaat bei Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Nach Art. 16 HKÜ dürfen die Behörden des Zufluchtsstaates nach der Mitteilung über die widerrechtliche Verbringung oder Zurückhaltung des Kindes im Sinne von Art. 3 HKÜ eine Sachentscheidung über das Sorgerecht erst dann treffen, wenn entschieden ist, daß das Kind aufgrund des HKÜ nicht zurückzugeben oder wenn innerhalb angemessener Frist ein Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ nicht gestellt worden ist (vgl. dazu im einzelnen auch Senatsbeschluß BGHZ 145, 97 ff. = FamRZ 2000, 1502 ff.).
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 96/82

    Sorgerecht - Kind - Tunesische Staatsangehörigkeit - Getrenntlebende Eltern

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    a) Art. 1 MSA begründet für Schutzmaßnahmen zugunsten eines Minderjährigen eine ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit des Staates, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; die Regelung der elterliche Sorge für das Kind der Parteien gehört zu den Schutzmaßnahmen im Sinne dieser Vorschrift (Senatsbeschluß vom 11. April 1984 - IVb ZB 96/82 - FamRZ 1984, 686, 687).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01

    Zur Zuständigkeit des Familiengerichts bezüglich der Regelung der elterlichen

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Auf die nunmehr eingelegte Beschwerde der Antragsgegnerin änderte das Oberlandesgericht Nürnberg die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts nach Anhörung der Parteien und der Kinder ab und übertrug mit Beschluß vom 24. April 2002 (veröffentlicht in FamRZ 2003, 163) die elterliche Sorge für die beiden Kinder auf die Antragsgegnerin.
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Bei der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes handelt es sich um einen rein faktisch geprägten Vorgang, der bei langer Verweildauer des Kindes und bei vollständiger Eingliederung in seine soziale Umwelt auch gegen den Willen des in seinem Sorgerecht verletzten Elternteils vollzogen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 78, 293, 296 ff. = FamRZ 1981, 135 ff. und BGHZ 151, 63, 65 = FamRZ 2002, 1182, 1183; vgl. auch BVerfGE 99, 145, 159 = FamRZ 1999, 85, 88).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Bei der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes handelt es sich um einen rein faktisch geprägten Vorgang, der bei langer Verweildauer des Kindes und bei vollständiger Eingliederung in seine soziale Umwelt auch gegen den Willen des in seinem Sorgerecht verletzten Elternteils vollzogen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 78, 293, 296 ff. = FamRZ 1981, 135 ff. und BGHZ 151, 63, 65 = FamRZ 2002, 1182, 1183; vgl. auch BVerfGE 99, 145, 159 = FamRZ 1999, 85, 88).
  • OLG München, 28.05.1974 - 24 W 418/74
    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Die Entscheidung des Ursprungsstaates kann bereits dann anerkannt und zur Vollstreckung zugelassen werden, wenn das Gericht des ersuchten Staates aufgrund eigener Prüfung zu der Ansicht gelangt, daß die internationale Zuständigkeit des Gerichtes im Ursprungsstaat bei Verfahrenseinleitung auch nach der Brüssel II-VO gegeben gewesen wäre oder nach einem damals zwischen den Vertragsstaaten geltenden völkerrechtlichen Abkommen gegeben war (Spellenberg, Der Anwendungsbereich der EheGVO ["Brüssel II"] in Statussachen, in FS Schumann, 423, 429; vgl. weiterhin zu Art. 54 EuGVÜ: OLG Frankfurt RIW/AWD 1976, 107; OLG Zweibrücken IPRspr. 2001, Nr. 186; MünchKomm/Gottwald aaO Art. 54 EuGVÜ Rdn. 5; Geimer NJW 1975, 1086 f.; zu Art. 66 Brüssel I-VO: Geimer/Schütze aaO Art. 66 EuGVVO Rdn. 4; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 7. Aufl., Art. 66 EuGVO Rdn. 6; Rauscher/A. Staudinger aaO Art. 66 Brüssel I-VO Rdn. 12); auf das autonome Verfahrensrecht des Ursprungsstaates kommt es dagegen nicht an (vgl. bereits Geimer NJW aaO, S. 1087 zu Art. 54 EuGVÜ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Bei der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes handelt es sich um einen rein faktisch geprägten Vorgang, der bei langer Verweildauer des Kindes und bei vollständiger Eingliederung in seine soziale Umwelt auch gegen den Willen des in seinem Sorgerecht verletzten Elternteils vollzogen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 78, 293, 296 ff. = FamRZ 1981, 135 ff. und BGHZ 151, 63, 65 = FamRZ 2002, 1182, 1183; vgl. auch BVerfGE 99, 145, 159 = FamRZ 1999, 85, 88).
  • OLG Hamm, 15.06.1987 - 5 UF 646/86
    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Dies erfordert die formale Prüfung, ob die Heimatbehörde ihr Einschreiten überhaupt als Notmaßnahme unter den besonderen materiellen Voraussetzungen des Art. 4 MSA begreifen wollte (OLG Hamm IPRspr. 1987 Nr. 78 mit Anm. Henrich IPrax 1988, 39 f.; Hüßtege IPRax 1996, 104, 106 f.).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Unabhängig davon, daß es dafür einer vorherigen Verständigung der Behörden im Aufenthaltsstaat bedurft hätte, begründet Art. 4 MSA eine konkurrierende internationale Zuständigkeit der Behörden und Gerichte des Heimatstaates - der bei Doppelstaatlern nicht der Staat der effektiven Staatsangehörigkeit sein muß (Senatsbeschluß vom 18. Juni 1997 - XII ZB 156/95 - FamRZ 1997, 1070 f.) - für Schutzmaßnahmen im Sinne des Art. 1 MSA nur dann, wenn sie ein Einschreiten zum Wohle des Minderjährigen für erforderlich halten.
  • OLG Nürnberg, 23.07.2003 - 7 WF 1144/03

    Vollstreckbarerklärung einer im Ausland im Rahmen eines Trennungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung auszugsweise in FamRZ 2004, 278 (mit krit. Anm. Coester-Waltjen FamRZ 2004, 280 ff.) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, daß die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (ABl. EG 2000 Nr. L 160, 19 - im Folgenden: Brüssel II-VO) auf den streitgegenständlichen Fall keine Anwendung finden könne, weil das Verfahren vor dem Gericht in Novara bereits im Juni 1999 und damit vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. März 2001 anhängig gemacht worden sei.
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 48/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Nachträglicher Eintritt der die

    cc) Soweit die Revision für ihren gegenteiligen Standpunkt auf den Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 22. Juni 2005 (XII ZB 186/03, BGHZ 163, 248, 259 ff.) verweist, bleibt dies schon deshalb ohne Erfolg, weil der XII. Zivilsenat - anders als die Revision meint - mit dieser Entscheidung, die durch Besonderheiten des eine Kindesentführung betreffenden Falles gekennzeichnet war, den Grundsatz der perpetuatio fori für die internationale Zuständigkeit keineswegs generell ausgeschlossen hat; dies belegen schon die späteren Beschlüsse des selben Senats vom 2. September 2009 (XII ZB 50/06, BGHZ 182, 204 Rn. 16 zu Art. 4, 7 HUVÜ 73) und vom 17. Februar 2010 (XII ZB 68/09, BGHZ 184, 269 Rn. 9 zu Art. 8 EuEheVO).
  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1426/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Übertragung des

    Entgegen dem Begehren der Beschwerdeführerin ist allerdings nicht die Vollziehung des Beschlusses des Oberlandesgerichts auszusetzen, sondern dessen Wirksamkeit; denn eine Entscheidung über die Zuweisung eines Teilbereichs der elterlichen Sorge hat - anders als Umgangsregelungen und Herausgabeanordnungen - keinen vollstreckungsfähigen Inhalt (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3424 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 182/08

    Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die

    Jedoch kommt der Erwerb eines gewöhnlichen Aufenthalts im Zielstaat auch nach derart kurzer Zeit dann in Betracht, wenn der Aufenthalt von vornherein auf Dauer angelegt ist und die auf Dauer angelegte Ausreise rechtmäßig erfolgt ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 239 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 163, 248, 257 = FamRZ 2005, 1540, 1543) - was aus den vorstehenden Gründen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14

    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines

    dd) Als "rein faktisch geprägter Vorgang" ist die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes nicht nur unabhängig vom Aufenthaltsstatus des oder der Sorgeberechtigten zu bestimmen, sondern insbesondere auch unabhängig von der Rechtmäßigkeit oder etwaigen Rechtswidrigkeit eines Aufenthaltswechsels (BGH vom 22.06.2005 - XII ZB 186/03, FamRZ 2005, 1540, juris Rn. 18 m.w.N.; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., Rn. 120).

    Selbst im Falle einer Entführung ist deshalb nach Ablauf einer gewissen Zeit von einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts auszugehen (vgl. BGH vom 22.06.2005, a.a.O., für den Fall der Entführung eines kleineren Kindes nach Ablauf von 15 Monaten).

  • BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11

    Verfahren auf Nichtanerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung:

    Mithin dürfen sie keine in die elterliche Verantwortung eingreifenden Maßnahmen treffen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 186/03 - FamRZ 2005, 1540, 1544).
  • OLG Bremen, 22.12.2015 - 4 UF 183/15

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes im Ausland

    Bei Regelungen der elterlichen Sorge für ein Kind handelt es sich um eine Schutzmaßnahme im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1540, Rn. 18).

    Das HKÜ enthält keine eigenen Regelungen zur internationalen Zuständigkeit (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1540, Rn. 17).

  • OLG Naumburg, 18.07.2019 - 8 UF 58/19

    Kindesentführung: Gewöhnlicher Aufenthalt

    Eine für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ausreichende Verfestigung der sozialen Bindungen eines Minderjährigen an einem neuen Aufenthaltsort erfordert allerdings eine gewisse Mindestdauer, deren Bemessung mit sechs Monaten in der Rechtsprechungspraxis, der sich der Senat anschließt, regelmäßig für angemessen erachtet wird (BGH und OLG Hamm jew. aaO; NK-BGB/Benicke, 2. Aufl., Anhang III zu Art. 24 EGBGB Art. 3 HKÜ Rn 29; s. auch BGH FamRZ 2005, 1540: Neuer Daseinsmittelpunkt in Entführungsfällen jedenfalls nach einem Aufenthalt von 15 Monaten).

    Bei der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts handelt es sich im Übrigen um einen rein faktisch geprägten Vorgang (BVerfG FamRZ 1999, 85; BGH FamRZ 2005, 1540; s. auch OLG Hamm aaO: "...ist darunter im Sinne eines international einheitlichen Verständnisses des HKÜ der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensführung, der Daseinsschwerpunkt des Kindes zu verstehen...").

  • OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12

    Sorgerechtsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach

    Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts im Anwendungsbereich des MSA ist für eine "perpetuatio fori" kein Raum mehr, weil mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts die Zuständigkeit am früheren Aufenthaltsort des Minderjährigen zwangsläufig erlischt (BGH, Beschl. v. 22. Juni 2005 - XII ZB 186/03).
  • KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17

    Rückführungsverlangen des sorgeberechtigten Elternteils nach internationaler

    Denn die Rechtmäßigkeit bzw. rechtliche Absicherung des Aufenthalts ist keine Voraussetzung für das Entstehen eines gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. BGHZ 163, 248, Rn. 18 für das MSA; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 324; D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O. Rn.22 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 14.10.2021 - 10 UF 88/21

    Familiensache: Rückführung eines minderjährigen Kindes in einen anderen Staat als

    Notwendig für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ist eine ausreichende Verfestigung der sozialen Bindungen eines Minderjährigen an einem neuen Aufenthaltsort, die eine gewisse Mindestdauer erfordert, die regelmäßig mit sechs Monaten in der Rechtsprechungspraxis zu bemessen ist (vgl. BGH, a.a.O.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 186/03 -, juris; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 5 UF 233/16

    Internationale Zuständigkeit bei einem Aufenthaltswechsel des Kindes in die

  • OVG Bremen, 13.07.2022 - 2 LC 447/21

    Aufenthaltserlaubnis; Duldung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtsschutzinteresse

  • LG Saarbrücken, 31.01.2007 - 7I O 103/06
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2006 - 2 UF 236/05

    Internationale Kindesentführung: Antrag einer in Deutschland mit zwei aus

  • LG Saarbrücken, 31.01.2007 - 71 O 103/06

    Apothekenrecht - Grenzüberschreitender Versandhandel mit Arzneimitteln und

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