Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,817
BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05 (https://dejure.org/2005,817)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2005 - VI ZR 26/05 (https://dejure.org/2005,817)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05 (https://dejure.org/2005,817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berechnung der ersatzfähigen Umsatzsteuer nach Ersatzbeschaffung und konkreter Schadensabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des zu ersetzenden Mehrwertsteueranteils bei Ersatzbeschaffung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs; Differenzierung zwischen fiktiver und konkreter Schadensabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Geschädigte kann auch dann nach dem Brutto-Wiederbeschaffungswert abrechnen, wenn für das Ersatzfahrzeug keine Umsatzsteuer anfällt, § 249 BGB

  • Judicialis

    BGB § 249 Gb; ; BGB § 249 Hb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach Ersatzbeschaffung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzrecht - Berechnung der Umsatzsteuer für Ersatz-Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Differenzbesteuerung - Umsatzsteuerersatz

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Versicherung muss Mehrwertsteuer zahlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 397
  • NJW 2006, 285
  • MDR 2006, 685
  • NZV 2006, 190
  • VersR 2006, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Überstiegen - wie hier nicht - die konkreten Kosten der nachträglich vorgenommenen Ersatzbeschaffung einschließlich der Nebenkosten wie tatsächlich angefallener Umsatzsteuer den aufgrund der fiktiven Schadensabrechnung zustehenden Betrag, bliebe es dem Geschädigten - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - im Übrigen unbenommen, zu einer konkreten Berechnung auf der Grundlage der Ersatzbeschaffung überzugehen (Senatsurteile vom 18. Oktober 2012 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50; vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263; vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03, BGHZ 158, 388, 391 f.; zur konkreten Berechnung der zu ersetzenden Umsatzsteuer s. insoweit Senatsurteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05, BGHZ 164, 397).
  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender

    Nach der gesetzlichen Wertung käme es zu einer Überkompensation, wenn der Geschädigte fiktive Umsatzsteuer auf den Nettoschadensbetrag erhielte (vgl. BT-Drucks. 14/7752 S. 13; Senatsurteil BGHZ 158, 388, 391) , was auch im Fall eines Totalschadens (Senatsurteil BGHZ 158, 388 ff. ) und bei konkreter Schadensabrechnung nach der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs (Senatsurteile BGHZ 164, 397 ff. ) gilt.
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    Dieser läge jedoch über dem Wert, den das Berufungsgericht im Rahmen seiner Schadensschätzung als überwiegend wahrscheinlich erachtet hat und würde deshalb einen fiktiven Umsatzsteueranteil enthalten, der nach der gesetzlichen Neuregelung nicht erstattungsfähig ist (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05 - VersR 2006, 238, 239).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht