Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,99
BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02 (https://dejure.org/2006,99)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - I ZR 272/02 (https://dejure.org/2006,99)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02 (https://dejure.org/2006,99)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,99) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Luxus-Parfüm gegen Graumarktimport

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtskraft einer Unterlassungsverurteilung auf Streitgegenstand beschränkt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verallgemeinerungsfähigkeit des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs wenn Wiederholungsgefahr gegeben ist auf Handlungen, die der Verletzungshandlung im Kern gleichartig sind; Zeitpunkt der Feststellbarkeit einer Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung ...

  • info-it-recht.de

    Markenparfüm; Luxus-Parfüm versus Graumarktimport

  • Judicialis

    ZPO § 322 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 5, 6
    "Markenparfümverkäufe"; Rechtskraft einer Unterlassungsverurteilung; Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung eines Markenrechts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322 Abs. 1 ; MarkenG § 14 Abs. 5, 6
    "Markenparfümverkäufe"; Rechtskraft einer Unterlassungsverurteilung; Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung eines Markenrechts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenparfümverkäufe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 253
  • NJW-RR 2006, 1118
  • MDR 2006, 1005
  • GRUR 2006, 421
  • AnwBl 2006, 177
  • JR 2007, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (168)

  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Da mehrere mit der Klage vorgetragene gleichartige Verletzungshandlungen, auf die ein Unterlassungsantrag mit einem bestimmten Klageziel gestützt wird, einen einheitlichen Klagegrund darstellen (vgl. BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe, Rn 26), liegt in dem Weglassen der Bezugnahme auf das Anlagenkonvolut A 3, in dem weitere Instagram-Posts der Antragsgegnerin dargestellt waren, die in den Anlagen A 4 bis A 6 nicht abgebildet sind, keine Antragsrücknahme.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGHZ 126, 287, 295 - Rotes Kreuz; BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 446 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II, m.w.N.; BGHZ 166, 253 Tz. 39 - Markenparfümverkäufe).

    Zwar begründet die Verletzung eines Schutzrechts der Klägerinnen nicht ohne weiteres die Vermutung, dass auch andere ihnen zustehende Schutzrechte verletzt werden (vgl. BGHZ 166, 253 Tz. 40 - Markenparfümverkäufe).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Im Regelfall kann zwar aufgrund der Verletzung eines bestimmten Schutzrechts nicht zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs Auskunft darüber verlangt werden, ob auch bestimmte andere Schutzrechte verletzt worden sind (vgl. zur Verletzung von Marken BGHZ 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe, m.w.N.).

    Dies gilt aber nur, soweit über die bereits begangene Verletzung des einen Schutzrechts hinaus keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht und die Gewährung eines auf die Verletzung anderer Schutzrechte gerichteten Auskunftsanspruchs demnach darauf hinausliefe, einen rechtlich nicht bestehenden allgemeinen Auskunftsanspruch anzuerkennen und der Ausforschung unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln Tür und Tor zu öffnen (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht