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   BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04   

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https://dejure.org/2005,112
BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04 (https://dejure.org/2005,112)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - I ZB 33/04 (https://dejure.org/2005,112)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - I ZB 33/04 (https://dejure.org/2005,112)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schutz besonderer Gestaltungsmerkmale

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz für Kraftfahrzeuge; Besondere Gestaltungsmerkmale eines Automobils als Herkunftshinweis; Bestehen eines Allgemeininteresses an der freien Wahl von Formgestaltungen von Automobilen; Überwindung des Eintragungshindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz ...

  • kanzlei.biz

    Herkunftshinweis durch Gestaltung der Automobilkarosserie

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3
    "Porsche Boxster"; Eintragungsfähigkeit besonderer Gestaltungsmerkmale eines Automobils

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3
    "Porsche Boxster"; Eintragungsfähigkeit besonderer Gestaltungsmerkmale eines Automobils

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Porsche Boxster

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Besondere Formgstaltung des Autos ein Herkunftshinweis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Form des Porsche Boxster kann als Marke eingetragen werden

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "Porsche Boxter"

    Besondere Gestaltungsmerkmale eines Automobils als Herkunftshinweis. Bei neuen Automobilien bekannter Hersteller ist von einer Verkehrsdurchsetzung nach nicht allzu langer Zeit nach Markteinführung auszugehen. § 8 Abs. 2 Nr. 1 u. Nr. 2, Abs. 3 MarkenG

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Porsche Boxster" unter Markenschutz - Charakteristische Form eines Wagens kann eine Marke sein, wenn sie eindeutig dem Hersteller zuzuordnen ist

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Markenrecht - Form des Porsche Boxster kann als Marke eingetragen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Form des Porsche Boxster kann als Marke eingetragen werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Autoform markenrechtlich schutzfähig (Porsche "Boxter")

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Porsche Boxster kann als dreidimensionale Marke eingetragen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Form des Porsche Boxster kann als Marke eingetragen werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Porsche Boxster kann als dreidimensionale Marke eingetragen werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.12.2005)

    Form des Porsche Boxter darf als Marke eingetragen werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3
    Autoform als unterscheidungskräftiger Herkunftshinweis nach Verkehrsdurchsetzung ("Porsche Boxter")

  • uni-jena.de PDF, S. 58 (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragungsfähigkeit der äußeren Gestaltungsform eines Automobils als Marke Porsche Boxter (Paul T. Schrader; GB 3/2006, S. 58)

  • businessandlaw.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Was haben der "Goldhase", der "Rillenkoffer" und der "Porsche Boxster" gemeinsam? — Die Produktform als Marke (RA Dr. Julia Blind; Business & Law 2009, 56)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 65
  • NJW-RR 2006, 1274
  • MDR 2006, 1303 (Ls.)
  • GRUR 2006, 679
  • GRUR Int. 2006, 767
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Es hat in diesem Zusammenhang rechtsfehlerfrei festgestellt, dass auf dem fraglichen Warenbereich eine Übung besteht, besondere Gestaltungselemente - hier konturlose Farben - als Herkunftshinweis zu verwenden (vgl. zu äußeren Form von Kraftfahrzeugen BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - I ZB 33/04, GRUR 2006, 679 Rn. 17 f. = WRP 2006, 893 - Porsche Boxster; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 138).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Denn die ästhetische Gestaltung der mit der Marke übereinstimmenden Ware ist für die hier zu prüfende Herkunftsfunktion des Zeichens entweder schon aus Rechtsgründen unbeachtlich (vgl. Art. 7 Abs. 1 Buchst. e iii GMV; Art. 3 Abs. 1 Buchst. e iii MarkenRL; § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; vgl. ferner BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - I ZR 91/00, BGHZ 153, 131, 144 - Abschlussstück; Beschluss vom 24. Mai 2007 - I ZB 37/04, GRUR 2008, 71 Rn. 18 = WRP 2008, 107 - Fronthaube; Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 123/05, GRUR 2008, 793 Rn. 15 = WRP 2008, 1196 - Rillenkoffer) oder der Verkehr sieht darin jedenfalls dann keinen Herkunftshinweis, wenn er sie - was nach den Ergebnissen der Verkehrsbefragungen hier hinsichtlich der in Rede stehenden Gestaltungsmerkmale (Bändchen mit Glöckchen, Bemalung) naheliegt - ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - I ZB 33/04, BGHZ 166, 65 Rn. 17 - Porsche Boxster).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 3/17

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

    In einem solchen Fall kann die technische Lösung von Mitbewerbern des Markeninhabers ohne Weiteres in Warenformen verkörpert werden, die ein anderes nichtfunktionelles Element als die Form der Ware des Markeninhabers aufweisen und weder mit ihr identisch noch ihr ähnlich sind, so dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der technischen Lösung durch die eingetragene Marke nicht besteht (zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziffer ii GMV aF vgl. EuGH, GRUR 2010, 1008 Rn. 72 - Lego Juris [Lego-Stein]; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - I ZB 33/04, BGHZ 166, 65 Rn. 13 f. - Porsche Boxster; Beschluss vom 24. Mai 2007 - I ZB 37/04, GRUR 2008, 71 Rn. 16 = WRP 2008, 107 - Fronthaube).
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