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   BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06   

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https://dejure.org/2006,814
BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06 (https://dejure.org/2006,814)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2006 - V ZR 17/06 (https://dejure.org/2006,814)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06 (https://dejure.org/2006,814)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 467, 469
    Vorkaufsberechtigter kann Ausübung bei Gesamtverkauf auch auf einzelne Grundstücke beschränken

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von mehreren mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke zu einem Gesamtpreis; Möglichkeit der Beschränkung der Ausübung des Vorkaufsrechts auf ein oder mehrere Grundstücke durch den Berechtigten; Erstreckung des Vorkaufs auf alle Grundstücke, die nur mit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht für mehrere Grundstücke; Beschränkung der Ausübung; Beginn der Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei irrtümlicher Bezeichnung nur eines Grundstücks

  • Judicialis

    BGB § 467; ; BGB § 469

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 467 § 469
    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf mehrerer Grundstücke: Vorkaufsrecht beschränkbar?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausübung eines Vorkaufsrechts für ein Grundstück ? Pflicht zum Kauf aller Grundstücke?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht für mehrere Grundstücke

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 467, 469
    Vorkaufsberechtigter kann Ausübung bei Gesamtverkauf auch auf einzelne Grundstücke beschränken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorkaufsrecht für mehrere Grundstücke

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht muß nicht einheitlich ausgeübt werden

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vorkaufsrecht bei Mengenkauf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht kann für jedes Grundstück einzeln ausgeübt werden! (IMR 2006, 130)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 168, 152
  • NJW-RR 2006, 1449
  • MDR 2007, 140
  • DNotZ 2006, 858
  • NZM 2006, 796
  • WM 2006, 1598
  • DB 2006, 2009
  • Rpfleger 2006, 598
  • BauR 2006, 1801 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06
    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nach den schriftlichen Ausführungen des Sachverständigen selbst keinen Erläuterungsbedarf mehr sieht (BGHZ 6, 398, 399; Urt. v. 28. Juni 1972, IV ZR 61/71, VersR 1972, 927, 928; Urt. v. 18. Juni 1997, XII ZR 96/95, NJW-RR 1997, 1487, 1488; Urt. v. 29. Oktober 2002, VI ZR 353/01, NJW-RR 2003, 208, 209).

    Kommt das Gericht dem Antrag auf Anhörung nicht nach und wird das im Revisionsverfahren gerügt, so kann das Revisionsgericht das von dem Verfahrensfehler betroffene Beweisergebnis nicht übernehmen (BGH, Urt. v. 28. Juni 1972, IV ZR 61/71, VersR 1972, 927, 928).

  • BGH, 28.06.1972 - IV ZR 51/71

    Leistungspflicht bei Neuroseschäden - Neuroseschaden - Antrag -

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06
    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nach den schriftlichen Ausführungen des Sachverständigen selbst keinen Erläuterungsbedarf mehr sieht (BGHZ 6, 398, 399; Urt. v. 28. Juni 1972, IV ZR 61/71, VersR 1972, 927, 928; Urt. v. 18. Juni 1997, XII ZR 96/95, NJW-RR 1997, 1487, 1488; Urt. v. 29. Oktober 2002, VI ZR 353/01, NJW-RR 2003, 208, 209).

    Kommt das Gericht dem Antrag auf Anhörung nicht nach und wird das im Revisionsverfahren gerügt, so kann das Revisionsgericht das von dem Verfahrensfehler betroffene Beweisergebnis nicht übernehmen (BGH, Urt. v. 28. Juni 1972, IV ZR 61/71, VersR 1972, 927, 928).

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06
    (2) Die Ausschlussfrist von zwei Monaten gem. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB wird erst in Lauf gesetzt, wenn dem Vorkaufsberechtigten der richtige und vollständige Inhalt des das Vorkaufsrecht auslösenden Kaufvertrages mitgeteilt worden ist (RGZ 170, 208, 213; Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

    Die Mitteilungspflicht nach § 469 Abs. 1 Satz 1 BGB beruht darauf, dass der Berechtigte den richtigen und vollständigen Inhalt des Kaufvertrages für seine Entscheidung kennen muss (Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 126/92, NJW 1994, 315).

  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten

    Grundsätzlich bestimmt das Vorkaufsrecht, und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Vertrag, welche Gegenstände der Berechtigte erwerben kann; er ist deshalb in der Ausübung seines Rechts nicht gehindert, wenn der vorkaufsbelastete Gegenstand als Teil einer Sachgesamtheit veräußert wird (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152, 157 f. Rn. 23 f.).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten

    Damit bestimmt das Vorkaufsrecht und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Kaufvertrag, welche Gegenstände der Vorkaufsberechtigte in Ausübung seines Rechts erwerben kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Juni 2006, V ZR 17/06, BGHZ 168, 152 Rn. 21 ff.).

    § 467 Satz 1 BGB sichert das Interesse des Vorkaufsberechtigten an der Ausübung seines Rechts für den Fall des Verkaufs mehrerer Gegenstände, die nur zum Teil dem Vorkaufsrecht unterliegen, und schränkt damit den in § 464 Abs. 2 BGB enthaltenen Grundsatz der Vertragsidentität ein (BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152, Rn. 21 ff.).

    Damit bestimmt das Vorkaufsrecht und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Kaufvertrag, welche Gegenstände der Vorkaufsberechtigte in Ausübung seines Rechts erwerben kann (BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, aaO Rn. 24).

    Denn ein Vorkaufsberechtigter, der an mehreren Kaufgegenständen Vorkaufsrechte hat (hier Teilfläche Nr. 5, nun Flurstück 185, und Miteigentumsanteil an Teilfläche Nr. 10, nun Flurstück 186), ist in entsprechender Anwendung des § 467 Satz 1 BGB nicht verpflichtet, das Vorkaufsrecht einheitlich für alle verkauften Gegenstände auszuüben (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, aaO Rn. 19 [für den Fall des Verkaufs mehrerer vorkaufsbelasteter Grundstücke]).

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Da mit der Mitteilung eine Ausschlussfrist in Gang gesetzt wird, sind strenge Anforderungen an die Auslösung des Fristlaufs zu stellen (zum Ganzen vgl. BGH v. 30.6.1994 - III ZR 109/93 - NVwZ 1995, 101 = juris Rn. 4; OVG Lüneburg, B.v. 27.5.2008 - 1 ME 77/08 - BauR 2008, 1570 = juris Rn. 5; VG München, U.v. 31.7.2013 - M 9 K 13.868 - juris Rn. 31 ff.; VG Augsburg, U.v. 19.9.2013 - Au 5 K 13.140 - juris Rn. 34; VG Neustadt, U.v. 19.2.2015 - 4 K 544/14.NW - juris Rn. 27; VG Mainz v. 5.8.2008 - 3 K 859/07.mz - juris Rn. 27; VG Aachen, U.v. 3.3.2008 - 5 K 143/07 - juris Rn. 68 ff.; Spieß in Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, zu § 28 BauGB Rn. 1, 12; Stock in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2017, § 28 Rn. 16; zu § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB vgl. auch BGH, U.v. 23.6.2006 - V ZR 17/06 - BGHZ 168, 152 = juris Rn. 18).
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06

    Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der

    Dabei können Zweifel, die dem Mieter bei der Einschätzung des auf ihn entfallenden Kaufpreises bei seiner Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts innerhalb der Frist des § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB (dazu Senat, BGHZ 168, 152, 156) berechtigterweise verblieben sind, im Einzelfall zu Lasten des Vermieters ausschlagen, weil dieser die die Ausübung des Vorkaufsrechts erschwerende Vertragsgestaltung zu verantworten hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1

    Ihm wäre allenfalls die Möglichkeit verblieben, von der Beklagten jedenfalls die Übernahme auch des Restgrundstücks zu verlangen (vgl. §§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, 467 Satz 2 BGB entspr., 92 Abs. 3 BauGB; hierzu auch BGH, Urt. v. 23.06.2006 - V ZR 17/06 -).

    Auch im Hinblick auf den auf die Teilfläche entfallenden Kaufpreis - der Ehemann der Beigeladenen ging erkennbar von einem einheitlichen Richtwert von EUR 30, 45 statt zunächst von EUR 36,--aus - bestünden keine Bedenken, den Bescheid teilweise aufrechtzuerhalten (vgl. §§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, 467 Satz 1 BGB; hierzu BGH, Urt. v. 23.06.2006, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 31.10.2012 - 3 U 18/12

    Vorkaufsrecht: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Beginns der

    Er kennt ihn aber erst dann, wenn der Vertragstext für ihn als Dritten den zutreffenden Inhalt offenbart (BGH NJW-RR 2006, 1449; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 952).

    Davon geht letztlich auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH NJW-RR 2006, 1449 aus.

  • BVerwG, 09.11.2023 - 4 C 2.22

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch Gemeinde und Festsetzung des zu zahlenden

    Zwar wird der Grundsatz der Vertragsidentität in diesen Fällen durchbrochen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06 - BGHZ 168, 152 Rn. 22 und vom 27. April 2016 - VIII ZR 61/15 - NJW-RR 2016, 910 Rn. 63).

    Dabei kann für die objektiven Bestimmungsfaktoren auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06 - BGHZ 168, 152 Rn. 32).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 7 U 155/08

    Dingliches Vorkaufsrecht: Ausübung bei mehreren Vorkaufsberechtigten

    Die Ausschlussfrist wird erst in Lauf gesetzt, wenn dem Vorkaufsberechtigten der richtige und vollständige Inhalt des das Vorkaufsrecht auslösenden Kaufvertrags mitgeteilt worden ist (BGH NJW-RR 2006, 1449).
  • OLG Schleswig, 07.02.2024 - 9 U 91/23
    Hierdurch wird der Verfügungskläger als Vorkaufsberechtigter an der Ausübung seines Rechts nicht gehindert (BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, juris Rn. 22 unter Berufung auf die Motive zum Entwurf des BGB, Motive II, S. 349).

    Zudem passt die Rechtsfolge eines weiteren Vertragspartners nicht in die Systematik, dass die Regelung in § 467 Satz 2 BGB mit dem Erstreckungsverlangen als Einrede des aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechts Verpflichteten gegenüber dem Vorkaufsberechtigten ausgestaltet ist (BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, juris Rn. 27).

    Grundsätzlich bestimmt das Vorkaufsrecht, und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Vertrag, welche Gegenstände der Berechtigte erwerben kann; er ist deshalb in der Ausübung seines Rechts nicht gehindert, wenn der vorkaufsbelastete Gegenstand als Teil einer Sachgesamtheit veräußert wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152, 157 f. Rn. 23 f.).

  • VG Regensburg, 13.12.2016 - RN 6 K 16.53

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für

    Die in § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB normierte Ausübungsfrist beginnt erst mit Zugang dieser vollständigen Mitteilung des Kaufvertrags und nicht bereits mit der zuvor erfolgten Erklärung, dass überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen worden ist (Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 28 Rn. 16; Grziwotz, in: BeckOK, BauGB, § 28 Rn. 22; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 28 Rn. 2; zur zweimonatigen Ausschlussfrist des § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB: BGH, U. v. 23.6.2006 - V ZR 17/06 - juris).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18

    Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken, die im Geltungsbereich

  • OLG Brandenburg, 16.07.2019 - 5 U 53/19

    Zulässigkeit der teilweisen Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück

  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von

  • OVG Sachsen, 14.11.2019 - 1 A 1281/17

    Gemeindliches Vorkaufsrecht; Anfechtungsklage; Zwei-Monats-Frist; Bürgermeister

  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 22 U 25/12

    Eintragung der Ausdehnung eines dinglichen Vorkaufsrechts auf mehrere

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564

    Anhörung vor Erlass des angefochtenen Bescheids

  • VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06

    Vorpachtvertrag für Schilderwerbung mit einer Gemeinde

  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

  • KG, 03.11.2022 - 2 U 1060/20

    Wirksame Ausübung von Vorkaufsrecht an Geschäftsanteil von GmbH

  • VG München, 10.12.2019 - M 1 K 17.3131

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Grundstücks im

  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22

    Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des

  • VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20

    Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines

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