Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,322
BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05 (https://dejure.org/2006,322)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05 (https://dejure.org/2006,322)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05 (https://dejure.org/2006,322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidigungsanzeige keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses nach Verteidigungsanzeige im schriftlichen Vorverfahren; Voraussetzungen für die Veranlassung der Klageerhebung durch den Beklagten; Abgabe der Anerkenntniserklärung innerhalb der Notfrist für die Anzeige der ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum sofortigen Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 276; ; ZPO § 307

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93 § 276 § 307
    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Sofortiges Anerkenntnis

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen des sofortiges Anerkenntnis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Sofortiges Anerkenntnis i.S. von § 93 ZPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 168, 57
  • NJW 2006, 2490
  • MDR 2007, 233
  • FamRZ 2006, 1189
  • VersR 2006, 1380
  • WM 2006, 1880
  • BB 2006, 1822
  • AnwBl 2006, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (102)

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    aa) Veranlassung zur Klage ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040, 2041; Beschlüsse vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006 und vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 10).

    Es kann vielmehr, sofern die Verteidigungserklärung keinen Sachantrag ankündigt oder das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung erklärt werden (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des

    Es kann vielmehr, jedenfalls wenn die Verteidigungsanzeige weder einen Sachantrag ankündigt noch das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung erklärt werden (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22; vom 22. Oktober 2015, aaO Rn. 21).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Leitsatz und Rn. 22; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 21).

    cc) Ebenso kann dahinstehen, ob der Beklagte dann, wenn das Gericht gemäß § 272 Abs. 2 Fall 1, § 275 ZPO einen frühen ersten Termin anordnet, in diesem im Sinne von § 93 ZPO anerkennen kann, auch wenn er zuvor in den vorbereitenden Schriftsätzen Klageabweisung beantragt hat (in diesem Sinn wohl Stein/Jonas/Muthorst, aaO Rn. 7; aA Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 10. Aufl., § 93 Rn. 3; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006, aaO Rn. 20 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    a) Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGHZ 168, 57, 59 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 5.12.2016 - 4 W 19/16, bei Juris Rn. 21; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 1536 Rn. 3).

    Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens - wie hier - kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidigungsanzeige keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (BGHZ 168, 57, 60Rn. 14 f.; Senat, Beschluss vom 5.12.2016 - 4 W 19/16, bei Juris Rn. 26).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht