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   BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53   

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https://dejure.org/1955,237
BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53 (https://dejure.org/1955,237)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1955 - II ZR 202/53 (https://dejure.org/1955,237)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1955 - II ZR 202/53 (https://dejure.org/1955,237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwerwiegender Mangel 2

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 160
  • NJW 1955, 1067
  • MDR 1955, 667
  • DNotZ 1955, 530
  • DB 1955, 553
  • DB 1955, 554
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53
    In diesem Sinn hat der Senat bei einem bewußten und gewollten Verstoß gegen ein Verbotsgesetz die Möglichkeit einer rechtlichen Anerkennung des tatsächlich geschaffenen Zustandes verneint, soweit eine solche Anerkennung mit dem Sinn und dem Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes in Widerspruch stehen würde (Urt v 11. April 1951 - II ZR 9/50; vgl. aber auch BGH Lind.-Möhr. Nr. 8 zu § 105 HGB).
  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51

    Auflösung einer faktischen Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53
    Der erkennende Senat hat bisher lediglich dargelegt, daß die Grundsätze über die faktische Gesellschaft nicht uneingeschränkt gelten können, daß solche Einschränkungen insbesondere dort geboten sind, wo die rechtliche Anerkennung des tatsächlich geschaffenen Zustandes mit gewichtigen Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen in Widerspruch treten würde (BGHZ 3, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Das würde unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit für das Rechts- und Wirtschaftsleben unhaltbare Folgen haben und mit dem Grundgedanken dieser Bestimmungen gewiß nicht im Einklang stehen (vgl. BGHZ 17, 160 [163]).
  • OLG Schleswig, 27.01.2020 - 15 WF 70/19

    Familiengerichtliche Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden

    Die §§ 1822 f. BGB greifen eine Reihe besonders bezeichneter Geschäfte im Hinblick auf ihre - abstrakt - gefährliche oder sonst bedenkliche Natur oder im Hinblick auf die Wichtigkeit des betroffenen Vermögensgegenstandes als genehmigungspflichtig heraus (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1955 - II ZR 202/53, BGHZ 17, 160, 163 - juris Rn. 11; vom 20. Februar 1989 - II ZR 148/88, BGHZ 107, 24, 30 - juris Rn. 13; für die Regelung insgesamt Mugdan, aaO S. 575 f. zu § 1649 des Entwurfs und S. 602 zu § 1674 des Entwurfs).

    Maßgeblich ist, ob dem Minderjährigen infolge der Eingehung von gesellschaftsrechtlichen Bindungen bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein gewisses Unternehmerrisiko aufgebürdet wird (BayObLG, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 1Z BR 157/94, FamRZ 1996, 119, 121 - juris Rn. 16), ob er also als Mitinhaber des Erwerbsgeschäfts erscheint, d. h. am wirtschaftlichen Risiko des Betriebes (abstrakt) beteiligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1955 - II ZR 202/53, BGHZ 17, 160, 164 f. - juris Rn. 13; vom 28. Januar 1957, aaO - juris Rn. 26 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits frühzeitig betont, dass sich die Stellung eines Kommanditisten angesichts der vielfältigen Erscheinungsformen der Kommanditgesellschaften im Wirtschaftsleben nicht auf eine reine (einmalige) Kapitalbeteiligung beschränken lässt (BGH, Urteil vom 30. April 1955 - II ZR 202/53, BGHZ 17, 160, 163 f. - juris Rn. 12 f.; RGRK-BGB/Dickescheid, 12. Aufl., 1999, § 1822 Rn. 24).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte eine differenzierte, auf den jeweiligen Einzelfall abstellende Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Rechtsunsicherheit für das Rechts- und Wirtschaftsleben unheilbare Folgen und stünde mit dem Grundgedanken dieser Bestimmungen nicht im Einklang (BGH, Urteil vom 30. April 1955, aaO S. 163 - juris Rn. 11).

    Das entscheidende Gewicht bei der Anwendung und Auslegung der §§ 1822 f. BGB ist deshalb darauf zu legen, dass sie für den Rechtsverkehr eine praktisch klare Handhabung ermöglichen (grundlegend BGH, Urteil vom 30. April 1955, aaO S. 163 - juris Rn. 11).

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Wenn die zu einem Gesellschaftsvertrag nach § 1822 Nr. 3 BGB erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nicht erteilt worden ist, die Gesellschaft aber dennoch ihre Geschäfte begonnen hat, werden die minderjährigen Gesellschafter aus den unter der Firma der Gesellschaft abgeschlossenen Geschäften nicht verpflichtet; insofern gelten hinsichtlich des Minderjährigenschutzes im Verhältnis zu Dritten die gleichen Grundsätze wie im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern (vgl. dazu BGHZ 17, 160, 167 f.).
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 4 Sa 1150/99

    Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständiger Lohnansprüche; Gründung

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  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Ein Ausnahmefall (vgl. BayObLGZ 1964, 240/242 f.) liegt hier nicht vor: Der Vertrag bedurfte der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (BGHZ 17, 160 ff.); die Entscheidung hierüber war der Beteiligten zu 1 gegenüber noch nicht wirksam und damit unabänderlich geworden, wie das Landgericht näher ausgeführt hat.

    Rechtlich zutreffend gehen die Tatrichter davon aus, daß der Abschluß eines Gesellschaftsvertrags zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft stets der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB bedarf, wenn - wie hier - ein Minderjähriger am Abschluß eines solchen Vertrags, sei es auch nur als Kommanditist, beteiligt ist (BGHZ 17, 160/165 = NJW 1955, 1067).

    Daher bedürfen nicht alle möglicherweise nachteilig wirkenden Rechtsgeschäfte, die der gesetzliche Vertreter im Namen des Mündels (Pfleglings) abschließt, der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, sondern nur ganz bestimmte, im Gesetz besonders bezeichnete Geschäfte, wobei entweder die Wichtigkeit des Vermögensgegenstands oder die gefährliche oder sonst bedenkliche Natur des Rechtsgeschäfts maßgeblich gewesen sind (BGHZ 17, 160/163; BGB RGRK 10./11. Aufl. Anm. 1 vor § 1821).

    Diese Regelung hat den Bundesgerichtshof (BGHZ 17, 160/164) mit zu dem Schluß veranlaßt, daß die Beantwortung der Frage nach dem Genehmigungserfordernis nicht davon abhängig sein könne, ob die notwendigen Eintragungen vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft vorgenommen würden oder nicht, genauso wie es auch im übrigen nicht möglich sei, die Anwendung des § 1822 Nr. 3 BGB von der Fallgestaltung des Einzelfalls abhängig zu machen.

    Hat sich nämlich ein Minderjähriger in rechtsgeschäftlich unwirksamer Weise am Abschluß eines Gesellschaftsvertrags beteiligt und ist diese Gesellschaft sodann in Vollzug gesetzt worden, so kann ein solches Gesellschaftsverhältnis auch nicht als faktische Gesellschaft unter Einschluß des Minderjährigen angesehen werden (BGHZ 17, 160/167 f.).

  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im

    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2019 - 7 W 53/17

    Vertrag über die Übertragung von Kommanditanteilen unter Beteiligung eines

    Die Regelung findet auch auf den Abschluss von Verträgen Anwendung, die auf den Beitritt zu einer bestehenden Gesellschaft gerichtet sind (BGHZ 17, 160; BeckOKBGB-Bettin, BGB § 1822 Rz. 12; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, § 1822 Rz. 22).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Eine auf die Umstände des Einzelfalles bezogene Erweiterung des Kreises der genehmigungsbedürftigen Geschäfte durch analoge Gesetzesanwendung ist mithin ausgeschlossen (vgl. BGHZ 17, 160, 163 [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53]; 24, 372, 376; 38, 26, 28; 52, 316, 319; 60, 385, 389/390; Senatsurteil vom 25. Januar 1974, V ZR 69/72, LM BGB § 1822 Nr. 5 = NJW 1974, 1134, 1135).
  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 100/91

    Geschäftsfähigkeit - Verminderte Geschäftsfähigkeit - Fehlerhafte Gesellschaft -

    Andererseits endet der Geltungsbereich der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft dort, wo gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen entgegenstehen; unter diesem Gesichtspunkt können insbesondere nicht voll geschäftsfähige Personen nicht an einem von ihnen geschlossenen Gesellschaftvertrag festgehalten werden (BGHZ 17, 160, 167 f. [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53]; BGH, Urt. v. 30. September 1982 - III ZR 58/81, NJW 1983, 748).

    Ein solcher - und ein beschränkt Geschäftsfähiger - soll vor den Rechtsfolgen einer von ihm ohne seinen gesetzlichen Vertreter abgegebenen Willenserklärung weitestgehend geschützt werden; dieser Schutz geht dem allgemeinen Vertrauens- und Verkehrsschutz vor (BGHZ 17, 160, 168) [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53].

  • AG Bergheim, 15.10.1998 - 23 C 166/98

    Schwarzfahrender 11jähriger - § 107 BGB, kein Beförderungsvertrag; § 57 Abs. 1

  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz

  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 58/81

    Haftung der Gesellschafter bei fehlerhafter BGB-Gesellschaft

  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

  • BVerwG, 05.06.1973 - III C 87.72

    Vertreibungsschaden an einem entzogenen Unternehmen - Erwerb des

  • BFH, 11.02.1958 - I 352/56 U

    Recht der Eltern zur Verwaltung und Nutznießung am Vermögen ihrer minderjährigen

  • BayObLG, 26.07.1979 - BReg. 1 Z 49/79

    Genehmigung; Versagung; Gesellschaftsvertrag; Vormundschaft; Beendigung;

  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 26/67

    Verfügung über einen Gesellschaftsanteil durch den Treuhänder -

  • BFH, 08.11.1972 - I R 227/70

    Gesellschaftsvertrag - Geschäftsunfähiges Kind - Vormundschaftsgerichtliche

  • BAG, 19.07.1974 - 5 AZR 517/73

    Minderjähriger - Arbeit in einem Nachtlokal - Verbot der Eltern - Resignieren -

  • OLG Frankfurt, 19.11.1998 - 6 UF 262/98

    Genehmigung der Anlage des Geldvermögens eines Minderjährigen in geschlossenem

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 155/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1980 - II ZR 153/79

    Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags nach Eintritt der Volljährigkeit

  • OLG Hamm, 09.07.1984 - 15 W 33/83

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abtretung aller GmbH-Geschäftsanteile

  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 4 Sa 1137/99

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Gesetzlicher Übergang des Anspruchs auf

  • BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 114/89

    Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung; Zulässigkeit der amtswegigen

  • OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
  • KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher

  • BFH, 10.10.1957 - IV 25/57 U

    Steuerlich anerkannter Verzicht auf das elterliche Nutznießungsrecht -

  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72

    Anforderungen an die Eintragung eines Wegerechtes im Grundbuch - Übernahme einer

  • OLG Hamm, 07.02.1983 - 15 W 40/83
  • BFH, 13.04.1962 - IV 91/60 U

    Einstufung der Gewinnanteile des Kommanditisten im Einkommensteuerrecht als

  • BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55

    Rechtsmittel

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