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   BGH, 02.05.1955 - III ZR 271/53   

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https://dejure.org/1955,472
BGH, 02.05.1955 - III ZR 271/53 (https://dejure.org/1955,472)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1955 - III ZR 271/53 (https://dejure.org/1955,472)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1955 - III ZR 271/53 (https://dejure.org/1955,472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 172
  • NJW 1955, 1109
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Auszug aus BGH, 02.05.1955 - III ZR 271/53
    Es unterliegt zwar, wie der Senat zu dem Fall des Impfschadens bereits entschieden hat (BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ) keinem Bedenken, einen Ausgleichsanspruch aus Aufopferung auch für Körperschäden zuzubilligen.

    In der Entscheidung BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] hat der Senat unter den Folgen einer Zwangsimpfung solche, die hinzunehmen sind und kein Sonderopfer darstellen, und solche, die sich als Sonderopfer darstellen, unterschieden.

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Maßgeblich ist letztlich, wo nach dem vernünftigen Urteil aller billig und gerecht Denkenden die Opfergrenze liegt (Senat, Urteil vom 2. Mai 1955 - III ZR 271/53, BGHZ 17, 172, 175) beziehungsweise wo die Grenze dessen liegt, was eine Gemeinschaft, die ihre verfassungsmäßige Ordnung in einem sozialen Rechtsstaat gefunden hat, dem Einzelnen entschädigungslos zumuten kann und will (Senat, Urteil vom 23. November 1959 - III ZR 146/58, BGHZ 31, 187, 191; RGRK-Kreft, BGB, 12. Aufl., vor § 839, Rn. 154).

    Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung von dem Abverlangen eines Sonderopfers im öffentlichen Interesse und damit einem gleichheitswidrigen, entschädigungspflichtigen staatlichen Verhalten regelmäßig keine Rede sein, wenn sich der nachteilig Betroffene freiwillig in eine gefährliche Situation begeben hat, deren Folgen dann letztlich von ihm herbeigeführt und grundsätzlich selbst zu tragen sind (vgl. etwa Urteile vom 2. Mai 1955, aaO S. 175 f; vom 18. September 1959 - III ZR 68/58, BGHZ 31, 1, 4; vom 15. März 1962 - III ZR 211/60, BGHZ 37, 44, 48 und vom 19. Februar 1976 - III ZR 13/74, NJW 1976, 1204, 1205).

  • BGH, 15.12.2016 - III ZR 387/14

    Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung oder

    Das "Abverlangen" eines Sonderopfers im öffentlichen Interesse ist regelmäßig zu verneinen, wenn sich der nachteilig Betroffene freiwillig in eine gefährliche Situation begeben hat, deren Folgen dann letztlich von ihm herbeigeführt und deshalb grundsätzlich von ihm selbst zu tragen sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Mai 1955 - III ZR 271/53, BGHZ 17, 172, 175; vom 18. September 1959 - III ZR 68/58, BGHZ 31, 1, 4 und vom 14. März 2013 aaO Rn. 11; BeckOGK/Dörr aaO Rn. 1236 mwN).
  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

    In diesen Wertungszusammenhang gehört, daß der Senat in früheren Entscheidungen - allerdings in anderem Zusammenhang - wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, von dem "Abverlangen eines Sonderopfers" könne dann keine Rede sein, wenn der nachteilig Betroffene sich freiwillig in die Gefahr begeben habe, die ganz allgemein von ihm grundsätzlich selbst zu tragen und von ihm herbeigeführt worden sei (BGHZ 5, 144, 152; 17, 172, 175 f; 31, 1, 4 [BGH 19.09.1959 - III ZR 68/58]; vgl. auch 37, 44, 48; Senatsurteil vom 19. Februar 1976 aaO.).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Im Rahmen des Amtshaftungsanspruches (§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch iVm Art. 34 Grundgesetz ) sind Rechtsprechung und Literatur einmütig der Auffassung, daß den Beamten im Strafvollzug gegenüber den Häftlingen die Amtspflicht obliegt, sie vor gesundheitlichen Schädigungen zu bewahren, die ihnen durch Angriffe von Mitgefangenen drohen (vgl BGHZ 17, 172, 176; 21, 214, 220; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl 1998, 60).

    Auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Aggressivität und Gewaltbereitschaft innerhalb des Strafvollzuges in der Regel größer ist als in Freiheit (vgl BGHZ 17, 172, 174; 60, 302, 311).

  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60

    Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische

    Zwar hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass das "Abverlangen eines Sonderopfers" dann nicht angenommen werden kann, wenn der nachteilig Betroffene sich "freiwillig in eine Gefahr" begeben hat, die ganz allgemein von ihm grundsätzlich selbst zu tragen ist, oder die von ihm selbst erst herbeigeführt worden ist (vgl. BGHZ 5, 144, 152, 153; 17, 172, 175; 31, 1, 4), wobei die Abgrenzung nicht immer leicht vorzunehmen sein wird (so Urteil vom 4. Juli 1960 - III ZR 121/59, S. 11).
  • BGH, 08.07.1971 - III ZR 67/68

    Auswirkungen der Verwendung von Sicherheitsglas auf den seelischen Zustand von in

    Es stünde nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof den Hinterbliebenen eines Strafgefangenen, der von einem unerkannt geisteskranken Mitgefangenen getötet wurde, Ansprüche aus Aufopferung versagt hat (BGHZ 17, 172).

    Die Frage, ob der Schaden ein Sonderopfer im Sinne der Rechtsprechung zur Enteignung und Aufopferung darstellt, ist entsprechend den in BGHZ 17, 172, 175 [BGH 02.05.1955 - III ZR 271/53] entwickelten Grundsätzen danach zu entscheiden, ob nach allgemeiner Überzeugung, nach dem vernünftigen Urteil der billig und gerecht Denkenden die Grenze eines entschädigungslos zumutbaren Opfers überschritten ist.

  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64

    Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher

    Wird aber aus dieser Gefahr ein Nachteil oder eine Schädigung, die über das hinausgeht, was nach dem Willen des Gesetzes der Einzelne hinzunehmen hat, so wird damit der Mutter ein Sonderopfer abverlangt, das eine Entschädigung rechtfertig wie entsprechendenfalls dem Impfling, der infolge einer gesetzlichen Impfung einen über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden Gesundheitsschaden erleidet (so § 51 BSeuchenG; vgl. BGHZ 9, 83, 86 f, 92 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ; 17, 172, 173 [BGH 02.05.1955 - III ZR 271/53] ; 36, 379, 389) [BGH 19.02.1962 - III ZR 23/60] ; denn für die hiervon betroffene Mutter hat sich aus der Gefahr, die das Gesetz jeder Mutter entschädigungslos zumutet, unmittelbar eine Belastung entwickelt, die das Gesetz ihr nicht auferlegen will und von der die anderen verschont geblieben sind, sie ist genötigt worden, ihre Gesundheit dem Wohl des gemeinen Wesens aufzuopfern.
  • LG München I, 10.02.2021 - 15 O 18592/17

    Klage des Insolvenzverwalters der Firma Sieber gegen den Freistaat Bayern

    Das "Abverlangen" eines Sonderopfers im öffentlichen Interesse ist regelmäßig zu verneinen, wenn sich der nachteilig Betroffene freiwillig in eine gefährliche Situation begeben hat, deren Folgen dann letztlich von ihm herbeigeführt und deshalb grundsätzlich von ihm selbst zu tragen sind (vgl. Senat, BGHZ 17, 172 [175] = NJW 1955, 1109; BGHZ 31, 1 [4] = NJW 1960, 97 und BGHZ 197, 43 = NJW 2013, 1736 Rn. 11; BeckOGK BGB/Dörr, § 839 Rn. 1236 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60

    Rechtswidrige Unfruchtbarmachung

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  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70

    Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden

    Die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 17, 172 aufgestellten Grundsätze über die von einem Strafgefangenen während der Strafhaft entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigungen könnten auf Untersuchungsgefangene keine Anwendung finden.
  • KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12

    Amtshaftungsanspruch eines Untersuchungshäftlings wegen Verletzung durch einen

  • LSG Bayern, 05.04.2005 - L 15 VG 4/03

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

  • BGH, 18.09.1959 - III ZR 68/58

    Auflösung der KPD

  • BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
  • BGH, 15.12.1958 - III ZR 232/57

    Hessisches Impfschadengesetz

  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 13/68

    Klage auf Schadensersatz infolge einer Pockenimpfung - Krämpfe und Lähmungen seit

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