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   BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04   

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https://dejure.org/2007,40
BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04 (https://dejure.org/2007,40)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - I ZR 59/04 (https://dejure.org/2007,40)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - I ZR 59/04 (https://dejure.org/2007,40)
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Volltextveröffentlichungen (28)

  • lexetius.com

    Grundke. de

    BGB § 12

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Treuhand-Domains - Bei der Domainregistrierung durch einen Treuhänder im Auftrag eines Namensträgers gilt bezüglich dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen das Prioritätsprinzip, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit der Überprüfung ...

  • markenmagazin:recht

    § 12 BGB
    Grundke.de

Kurzfassungen/Presse (26)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Denic - Domainrecht - Markenrecht

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Domainregistrierung durch Vertreter

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Registrierung einer Domain auch auf Namen eines Vertreters

  • heise.de (Pressebericht, 09.02.2007)

    BGH erlaubt Reservierung von Namens-Domains für Auftraggeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Domainregistrierung durch Vertreter

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden; Internetrecht

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Treuhand-Domains erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Treuhand-Domains erlaubt

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Domain kann auch im Namen eines Vertreters registriert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Domainnamen können auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • loh.de (Kurzinformation)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Namensrechtsverletzung bei Domainregistrierung für Stellvertreter

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Grundke.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    "Grundke.de"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Domain - Löschungsanspruch aus Namensrecht?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Treuhand-Domains erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Treuhand-Domains erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.2.2007)

    Pragmatische Regeln für Reservierung von Domain-Namen // Arbeit von Web-Designern erleichtert

  • 123recht.net (Pressemitteilung, 20.3.2007)

    Das Grunke.de Urteil - Rechte für einen Dritten an einem Domainnamen // Auch ein Nichtnamensträger kann eine Domain registrieren, wenn er von einem Namensträger hierzu beauftragt wurde

Besprechungen u.ä. (3)

  • CIPReport PDF, S. 7 (Entscheidungsanmerkung)

    Domainname kann auch auf Namen eines Vertreters registriert werden

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 12 BGB
    Eine Internetagentur kann im eigenen Namen und im Auftrag des Kunden den Domainnamen des Namensträgers registrieren lassen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Registrierung einer Domain durch einen Treuhänder, der Namensrechte des Auftraggebers wahrnehmen kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 104
  • NJW 2007, 2633
  • ZIP 2005, 2271
  • ZIP 2007, 1922
  • MDR 2007, 1442
  • GRUR 2007, 811
  • WM 2007, 1626
  • MMR 2007, 594
  • MIR 2007, Dok. 291
  • DB 2007, 2089
  • K&R 2007, 471
  • ZUM 2007, 860
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Ein zu einer Identitätsverwirrung führender unbefugter Namensgebrauch kann schon dann zu bejahen sein, wenn der Nichtberechtigte den Domainnamen bislang nur hat registrieren lassen (BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; BGHZ 155, 273, 276 - maxem.de).

    Denn die den Berechtigten ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung eines fremden Namens als Domainname bereits mit der Registrierung ein (BGHZ 155, 273, 276 - maxem.de).

    Ungeachtet seines berechtigten, mit gleichnamigen Namensträgern geteilten Interesses, mit dem eigenen Namen unter der im Inland üblichen und am meisten verwendeten Top-Level-Domain ".de" im Internet aufzutreten, muss jeder Träger eines unterscheidungskräftigen Namens hinnehmen, dass ein anderer Träger dieses Namens ihm zuvorkommt und den Namen als Internet-Adresse für sich registrieren lässt (BGHZ 155, 273, 276 - maxem.de).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Ein zu einer Identitätsverwirrung führender unbefugter Namensgebrauch kann schon dann zu bejahen sein, wenn der Nichtberechtigte den Domainnamen bislang nur hat registrieren lassen (BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; BGHZ 155, 273, 276 - maxem.de).

    Denn bei Gleichnamigen steht der Domainname demjenigen zu, der ihn als Erster für sich hat registrieren lassen (BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898, 900 = WRP 2002, 1066 - defacto; Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).

    Es gilt insoweit das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung (vgl. BGHZ 148, 1, 10 - Mitwohnzentrale.de), das nur unter besonderen, hier nicht gegebenen Umständen zurücktritt (vgl. BGHZ 149, 191, 201 f. - shell.de).

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01

    segnitz. de

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    a) Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, welche die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainnamen registrieren lässt, im Streit um den Domainnamen so zu behandeln ist, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen (BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03

    solingen. info

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGHZ 161, 216, 220 - Pro Fide Catholica; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 201/03, GRUR 2007, 259 Tz 14 = WRP 2007, 76 - solingen.info, m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGHZ 161, 216, 220 - Pro Fide Catholica; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 201/03, GRUR 2007, 259 Tz 14 = WRP 2007, 76 - solingen.info, m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Es gilt insoweit das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung (vgl. BGHZ 148, 1, 10 - Mitwohnzentrale.de), das nur unter besonderen, hier nicht gegebenen Umständen zurücktritt (vgl. BGHZ 149, 191, 201 f. - shell.de).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    So hat der Senat eine Gestattung nach § 134 BGB, § 3 UWG a.F. für unwirksam gehalten, wenn sie zu einer Täuschung der Allgemeinheit und einer Verwirrung des Verkehrs führt (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.2002 - I ZR 195/99, GRUR 2002, 703, 704 f. = WRP 2002, 700 - VOSSIUS & PARTNER).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Denn bei Gleichnamigen steht der Domainname demjenigen zu, der ihn als Erster für sich hat registrieren lassen (BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898, 900 = WRP 2002, 1066 - defacto; Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Denn bei Gleichnamigen steht der Domainname demjenigen zu, der ihn als Erster für sich hat registrieren lassen (BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898, 900 = WRP 2002, 1066 - defacto; Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).
  • OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03

    Haftung für rechtswidrige Domainnamen

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Celle MMR 2004, 486).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGHZ 171, 104 Tz. 11 - grundke.de, m.w.N.).

    Wird der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert, wird dadurch über die Zuordnungsverwirrung hinaus ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt, da die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse nur einmal vergeben werden kann (BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; 155, 273, 276 f. - maxem.de; 171, 104 Tz. 11 - grundke.de).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Der berechtigte Namensinhaber wird so von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen (vgl. BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de; BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de; BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 19 - afilias.de; GRUR 2012, 304 Rn. 38 - Basler Haar-Kosmetik; GRUR 2013, 294 Rn. 14 - dlg.de; GRUR 2014, 506 Rn. 28 - sr.de).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14

    grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem

    Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent - etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC - den Domainnamen beansprucht (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Februar 2007, I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 - grundke.de).

    Der berechtigte Namensinhaber wird so von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen (BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - I ZR 296/00, BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de; Urteil vom 8. Februar 2007 - I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de; BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 19 - afilias.de; GRUR 2012, 304 Rn. 38 - Basler Haar-Kosmetik; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 150/11, GRUR 2013, 294 Rn. 14 = WRP 2013, 338 - dlg.de; BGH, GRUR 2014, 506 Rn. 28 - sr.de).

    Kommen mehrere Personen als berechtigte Namensträger in Betracht, gilt für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens als Domainname grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 216/99, BGHZ 148, 1, 10 - Mitwohnzentrale.de; BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGHZ 171, 104 Rn. 16 - grundke.de).

    Zudem kann ein Namensträger einem anderen gestatten, seinen Namen zu benutzen, wobei diese Gestattung auf einen bestimmten Zweck beschränkt werden kann und zudem nicht schrankenlos zulässig ist (BGHZ 171, 104 Rn. 15 - grundke.de).

    In Fällen, in denen ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert worden ist, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Rn. 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

    Besteht schon zu dem Zeitpunkt, in dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter dem Domainnamen ein Internetauftritt des Namensträgers, kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Rn. 19 - grundke.de).

    Gleiches gilt, wenn der Namensträger bei im Übrigen gleichen Voraussetzungen zwar ursprünglich keinen Auftrag zur Eintragung des Domainnamens erteilt, die Eintragung aber nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent - etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC - den Domainnamen beansprucht (BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06, GRUR 2009, 608 Rn. 9 = WRP 2009, 734 - raule.de).

    Ein solcher Hinweis stellt keinen Internetauftritt des Namensinhabers dar, der die Annahme rechtfertigt, die Registrierung des Domainnamens sei im Auftrag des Namensträgers erfolgt (vgl. BGHZ 171, 104 Rn. 19 - grundke.de; BGH, GRUR 2014, 506 Rn. 25 - sr.de).

    Die Klägerin hatte sich die Priorität für den Domainnamen jedoch bereits vor Zugang dieses Schreibens durch einen Dispute-Eintrag bei der DENIC gesichert (vgl. BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de).

    Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Chancengleichheit der Gleichnamigen bei der Nutzung ihres Namens als Domainname durch unberechtigte Interventionen Dritter beeinträchtigt würde (vgl. BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de).

    cc) Fehlt es danach an einer einfachen und zuverlässigen Möglichkeit der Überprüfung, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist, kann sich jeder Namensträger die Priorität für den Domainnamen durch einen Dispute-Eintrag bei der DENIC sichern (vgl. BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 150/11

    dlg.de - Zur Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann schon darin, dass ein Nichtberechtigter den unterscheidungskräftigen Namen eines Dritten als Domainnamen registrieren lässt, eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegen (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007- I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de, mwN).

    Die hierfür erforderliche Beeinträchtigung eines besonders schutzwürdigen Interesses des Namensträgers liegt im Allgemeinen darin, dass sein Name durch einen Nichtberechtigten als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert wird; denn die den Berechtigten ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung eines fremden Namens als Domainname bereits mit der Registrierung ein (BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - I ZR 296/00, BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de; BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de).

    Dagegen steht der Domainname im Verhältnis zwischen Gleichnamigen demjenigen zu, der ihn als Erster für sich hat registrieren lassen (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99, BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGHZ 155, 273, 276 - maxem.de; BGHZ 171, 104 Rn. 16 - grundke.de).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 153/12

    Löschung eines Dispute-Eintrages - sr.de

    Die den Berechtigten ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung eines fremden Namens als Domainname bereits mit der Registrierung und nicht erst mit der Benutzung der Domain ein (BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - I ZR 296/00, BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de; Urteil vom 8. Februar 2007 - I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de; BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 29 - Basler Haar-Kosmetik; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 150/11, GRUR 2013, 294 Rn. 14 = WRP 2013, 338 - dlg.de).
  • OLG Hamburg, 09.04.2015 - 3 U 59/15

    Creditsafe - Namens- und Wettbewerbsrecht: Rechtsverletzung wegen Registrierung

    Eine unberechtigte Namensanmaßung i. S. v. § 12 S. 1 Fall 2 BGB setzt voraus, dass ein Dritter unbefugt den Namen oder eine als Namen geschützte Bezeichnung gebraucht , dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGH, GRUR 2005, 357 - Pro Fide Catholica; BGH, GRUR 2007, 811 - grundke.de; BGH, GRUR 2008, 1099, 1100, Rn. 18 - afilias.de; BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 37 - Basler Haar-Kosmetik; BGH, GRUR 2014, 507 Rn. 14 - sr.de; BGH, GRUR 2014, 393, 394 Rn. 21 - wetteronline.de; MüKo-Heine, BGB, 6. Auflage, 2012, § 12 Rn. 250).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2008 - I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 18 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 177/14

    Landgut A. Borsig - Namensrechtsverletzung: Namensgebrauch bei Verwendung des

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2008 - I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de; BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 8 - Landgut Borsig).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06

    raule. de

    Wie der Senat - zeitlich nach Erlass des vorliegend zu beurteilenden Berufungsurteils - entschieden hat, kommt in Fällen, in denen ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert worden ist, dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Tz. 18 - grundke.de).

    Dabei kann, wenn schon zu dem Zeitpunkt, zu dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter diesem Domainnamen ein Internetauftritt des Namensträgers besteht, ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Tz. 19 - grundke.de).

  • LG Schwerin, 14.03.2008 - 3 O 668/06

    Namensschutz für einen Vereinsnamen: Anspruch des Vereins auf Freigabe einer

    Die Anwendung dieses sog. Prioritätsgrundsatzes setzt jedoch Gleichnamigkeit der die Domain jeweils beanspruchenden Namensträger voraus (vgl. BGH, NJW 2007, 2633).

    Die im Rahmen des Namensschutzes nach § 12 BGB erforderliche Interessenverletzung liegt im Bereich der Domainnamen regelmäßig bereits darin, dass der Namensträger von der Nutzung der - nur einmal zu vergebenden - Internetdomain ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 2633).

  • OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20

    Erlangtes Etwas im Sinne der allgemeinen Eingriffskondiktion; Vermögenswerte

  • OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 50/08

    Namensrecht einer Bürgerinitiative; Anspruch auf Freigabe einer Internetdomain

  • OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18

    Abgrenzung zwischen Duldung und Gestattung der Nutzung eines

  • OLG Hamburg, 24.09.2009 - 3 U 43/09

    Missbräuchliche Domainregistrierung

  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05

    Berechtigung zur Registrierung eines Domain-Namens

  • OLG Celle, 13.12.2007 - 13 U 117/05

    Voraussetzungen einer Namensanmaßung

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 6 U 49/12

    Beweislast für das Vorliegen einer Vereinbarung über die Domainregistrierung

  • LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter

  • LG Hamburg, 26.03.2009 - 315 O 115/08

    Namensschutz im Internet: Prüfungspflicht der DENIC eG bezüglich eines

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