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   BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03   

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https://dejure.org/2007,87
BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03 (https://dejure.org/2007,87)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - IX ZR 261/03 (https://dejure.org/2007,87)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - IX ZR 261/03 (https://dejure.org/2007,87)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 249; BGB § 675; ZPO § 287
    Umfang der anwaltlichen Beratungspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwaltshaftung wegen unzureichender Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über Schweine unter Eigentumsvorbehalt; Bemessung anwaltlicher Pflichten nach den jeweiligen Umständen; Hinweis- und Aufklärungpflicht auf die den Umständen entsprechende ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Umfang anwaltlicher Beratungspflichten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltshaftung; Umfang der Aufklärungspflicht

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Beratungspflichten des Anwalts bei rechtlich möglichen Alternativen der Entscheidung des Mandanten; keine Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens zugunsten des Mandanten, der einen richtigen Vorschlag abgelehnt hat

  • rabüro.de

    Zum Umfang der anwaltlichen Beratungs- und Belehrungspflichten

  • Judicialis

    BGB § 249 A; ; BGB § 675; ; ZPO § 287

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden rechtlichen Beratung des Mandanten ? Bei mehreren Handlungsalternativen hat der Anwalt, gemessen an den Zielen des Mandanten, die günstigste zu empfehlen ? Nach Art und Umfang des Mandats kann eine eingeschränkte Belehrung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 675; ZPO § 287
    Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der anwaltlichen Belehrungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 675; ZPO § 287
    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene Handlungsalternativen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite der Belehrungspflicht des Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Umfang der Belehrung bei verschiedenen Handlungsmöglichkeiten

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2007, 158

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei mehreren Handlungsalternativen

Besprechungen u.ä. (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 261
  • NJW 2007, 2485
  • ZIP 2007, 1410
  • MDR 2007, 987
  • FamRZ 2007, 1091 (Ls.)
  • VersR 2007, 1374
  • WM 2007, 1183
  • BB 2007, 1468
  • DB 2007, 1401
 
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Wird zitiert von ... (148)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH, Urteil vom 1. März 2007 - IX ZR 261/03, BGHZ 171, 261 Rn. 9; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946 Rn. 12).
  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19

    Auch ein rechtsschutzversicherter Mandant ist über die Prozessrisiken

    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH, Urteil vom 1. März 2007 - IX ZR 261/03, BGHZ 171, 261 Rn. 9; vom 21. Juni 2018 - IX ZR 80/17, WM 2018, 1988 Rn. 8; st. Rspr.).

    Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat der Anwalt darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen (BGH, Urteil vom 1. März 2007, aaO Rn. 10).

  • BGH, 17.09.2020 - III ZR 283/18

    Interessenkollision: Nur "(Kern-)Bereich" anwaltlicher Berufsausübung zählt

    Die anwaltliche Beratung besteht darin, dass der Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage prüft und diese dem Mandanten erläutert, um ihm hierdurch eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidungen in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 1. März 2007 - IX ZR 261/03, BGHZ 171, 261 Rn. 10).
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