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   BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05   

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https://dejure.org/2007,8
BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05 (https://dejure.org/2007,8)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05 (https://dejure.org/2007,8)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 (https://dejure.org/2007,8)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; BGB §§ 633 a. F., 209 Abs. 2 Nr. 1 a. F.
    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Rechten wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Erwerbers von Wohnungseigentum auf Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum und am Sondereigentum durch die Gemeinschaft im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft; Voraussetzung eines schutzwürdigen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum nach Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Durchsetzung von Mängelansprüchen mit Mehrheitsbeschluß; Prozeßführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum geltend machen; §§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG; 209 Abs. 2 Nr. 1 a. F., 633 a. F. BGB

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung sowohl des Gemeinschaftseigentums als auch des Sondereigentums gerichteten Rechts der Erwerber von Wohnungseigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 633 a.F.

  • RA Kotz

    WEG-Beschluss - ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaften im Zivilprozess

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Mangel muss einzeln bezeichnet und beziffert werden

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; BGB §§ 633 a. F., 209 Abs. 2 Nr. 1 a. F.
    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Rechten wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentümergemeinschaften im Zivilprozess

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    WEG zuständig für Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigung - Es war die Pflicht der Eigentümerin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä. (8)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; BGB a. F. § 633
    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum nach Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • raun-wagner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fragwürdiges zur neuen Rechtsprechung des Ansichziehens von Gewährleistungsansprüchen durch WEG-Gemeinschaften beim Bauträgervertrag im Geschosswohnungsbau (RA und Notar Dr. Klaus-R. Wagner)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hemmt ein Mahnbescheid die Verjährung von Mängelansprüchen? (IBR 2007, 302)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist für Durchsetzung der Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum zuständig? (IBR 2007, 318)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist für Durchsetzung der Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum zuständig? (IMR 2007, 195)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Immer wieder Probleme mit der Abtretung von Mängelansprüchen! (IBR 2007, 374)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel am Sondereigentum: Kann Wohnungseigentümergemeinschaft klagen? (IBR 2007, 373)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel am Sondereigentum: Kann Wohnungseigentümergemeinschaft klagen? (IMR 2007, 232)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 42
  • NJW 2007, 1952
  • ZIP 2007, 1014
  • MDR 2007, 1006
  • MDR 2008, 485
  • DNotZ 2007, 939
  • NZBau 2007, 445 (Ls.)
  • NZM 2007, 403
  • ZMR 2007, 627
  • WM 2007, 1084
  • BauR 2007, 1221
  • ZfBR 2007, 548
 
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Wird zitiert von ... (216)

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    Rechtsfehler sind insoweit nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20; Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 80/09, BauR 2010, 774 Rn. 7 ff. = NZBau 2010, 432).

    Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelansprüchen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 19 f.).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Geltendmachung und Durchsetzung solcher Rechte allein zuständig, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen; das betrifft die gemeinschaftsbezogenen Rechte auf Minderung und kleinen Schadensersatz (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, aaO Rn. 19 m.w.N.).

    Außerdem ist die Wohnungseigentümergemeinschaft befugt, durch Mehrheitsbeschluss die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Erwerbsverträgen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, aaO Rn. 20).

    Anders als die Geltendmachung und Durchsetzung der vorstehend genannten Mängelansprüche, die der Verwaltungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG unterfallen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, aaO Rn. 16, Rn. 20), betrifft die Abnahme eine Verpflichtung des Erwerbers aus dem Erwerbsvertrag, die keinen unmittelbaren Bezug zu einer Aufgabe der gemeinschaftlichen Verwaltung aufweist (vgl. Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 4. Aufl. Rn. 604).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Das gilt auch dann, wenn es sich um anfängliche Mängel des Gemeinschaftseigentums handelt; denn die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums ist der Instandhaltung und Instandsetzung im Sinne von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG zuzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 16).
  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 19/18

    Rechtliche Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und Montage einer Küche

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei Mängelansprüchen wegen verschiedener Mängel um verschiedene selbständige prozessuale Ansprüche (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 Rn. 45, BGHZ 172, 42; Urteil vom 3. Dezember 1992 - VII ZR 86/92, juris Rn. 7, BGHZ 120, 329, jeweils m.w.N.), so dass im Streitfall gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO eine entsprechende Aufteilung auf die Mängel betreffend Arbeitsplatte und Griffe erforderlich war.
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