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   BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05   

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https://dejure.org/2007,1513
BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05 (https://dejure.org/2007,1513)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2007 - X ZR 15/05 (https://dejure.org/2007,1513)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - X ZR 15/05 (https://dejure.org/2007,1513)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Kenntnisnahme des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten zur Kenntnis und Überprüfung auf seine sachlichrechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit durch das Gericht; Betrachtung eines von den Parteien unterzeichneten Schriftstücks ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Luganer Abkommen - Anwendungsbereich

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 18 Lugano-Übk.
    Herbeiführung der internationalen Zuständigkeit im Bereich des Lugano-Übereinkommens durch rügelose Einlassung zur Sache in der Berufung

  • unalex.eu

    Art. 18 LugÜ1988
    Rüge der Zuständigkeit - Notwendigkeit der Wiederholung der Zuständigkeitsrüge in der Rechtsmittelinstanz

  • Judicialis

    Lugano-Übk Art. 18

  • ra.de
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lugano-Übk Art. 18
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit nach Luganer Abkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 173, 40
  • NJW 2007, 3501
  • MDR 2008, 162
  • WM 2007, 1716
  • BB 2008, 156
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05
    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.; st. Rspr.).

    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146).

  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05
    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur, m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05
    Die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (BGHZ 153, 82, 85 m.w.N.) ist jedenfalls gemäß Art. 18 LugÜ dadurch begründet worden, dass die Beklagte sich in der Berufungsinstanz auf das Verfahren eingelassen hat, ohne die Rüge der internationalen Zuständigkeit weiterzuverfolgen.
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar die internationale Zuständigkeit nicht aus § 39 ZPO hergeleitet werden, wenn der Beklagte, der im ersten Rechtszug die Zuständigkeitsrüge erhoben hatte, in der Rechtsmittelinstanz zur Hauptsache verhandelt, ohne die Rüge nochmals zu erheben (BGH, Urt. v. 13.7.1987 - II ZR 188/86, NJW 1987, 3081).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05
    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05
    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.; st. Rspr.).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost

    Der Streit bedarf vorliegend keiner Entscheidung, denn die Zuständigkeit deutscher Gerichte folgt aus dem vorrangig anwendbaren (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 264/95, BGHZ 134, 127, 133; Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 15/05, BGHZ 173, 40 Rn. 16) Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel Ia-VO, nachfolgend EuGVVO).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 1 U 111/18

    Zur Haftung des Verkäufers bei Aktienlieferungen über den Dividendenstichtag

    Es ist vielmehr erforderlich, dass die beklagte Partei die Rüge in der Rechtsmittelinstanz rechtzeitig, also in der Berufungsbegründung, wiederholt, wobei eine pauschale Bezugnahme der Berufungsbegründung auf das Vorbringen in der ersten Instanz nicht ausreicht (BGH, U. v. 26.7.2018, Az. I ZR 226/14; B. v. 27.6.2007, Az. X ZR 15/05, BGHZ 173, 40; Zöller-Geimer, ZPO, 33. Aufl., Art. 26 EuGVVO Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener

    d) Damit wird hier bezüglich der ausländischen Kläger die innerstaatliche ausschließliche örtliche Zuständigkeit gemäß § 32b ZPO durch Art. 26 Abs. 1 EuGVVO verdrängt (vgl. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage 2014, § 32b ZPO, Rn. 3 m. w. N.; Heinrich, in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Auflage 2020, § 32b, Rn. 7; Bachmann, IPRax 2007, S. 77 [80] m. w. N.; Mormann, AG 2011, S. 10 [12]; vgl. auch Reuschle, WM 2004, S. 2334 [2343]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 15/05 -, NJW 2007, S. 3501 [3502 Rn. 16]: "§ 39 ZPO wird jedoch im Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens durch Art. 18 LugÜ [a.F.] (der Art. 24 EuGVVO [a.F.] entspricht) verdrängt."; so auch OLG Oldenburg, Urteil vom 28. September 2018 - 11 U 41/17 -, juris, Rn. 38 zu Art. 26 EuGVVO).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22

    Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung

    Es ist vielmehr erforderlich, dass die Beklagte die Rüge in der Rechtsmittelinstanz rechtzeitig, also bereits in der Berufungsbegründung und damit vor ihren auf Klageabweisung gerichteten Angriffen gegen das landgerichtliche Urteil, wiederholt (vgl. BGH, NJW 2007, 3501, Rn. 16; BGH, GRUR 2018, 1246, Rn. 23 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2020, 16131, Rn. 45).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 226/14

    Anwerndbarkeit der Schutzschranke gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV auf Felgen von

    Es ist vielmehr erforderlich, dass die Beklagte die Rüge in der Rechtsmittelinstanz rechtzeitig wiederholt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 15/05, BGHZ 173, 40 Rn. 16; Zöller/Geimer aaO Art. 26 EuGVVO Rn. 4; MünchKomm.ZPO/Gottwald aaO Art. 26 Brüssel-Ia-VO Rn. 7).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31, und - X ZB 15/05, BGHZ 173, 40 Rn. 8; ebenso bereits BVerfGE 86, 133, 146 mwN).
  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 100/13

    Schadensersatzprozess gegen den Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen:

    Die internationale Zuständigkeit ist in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 15/05, BGHZ 173, 40 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 119/08

    Zur internationalen Zuständigkeit bei Verträgen über Teilzeitwohnrechte

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 15/05, NJW 2007, 3501, Tz. 14; BGHZ 153, 82, 84 ff.), verneint.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - U (Kart) 6/22
    Die Frage der rügelosen Einlassung beurteilt sich vorliegend nach der Regelung des Art. 26 EuGVVO, der in seinem Anwendungsbereich die nationalen Vorschriften zur rügelosen Einlassung, vorliegend also die §§ 39, 40 ZPO verdrängt (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZR 15/05, Anm. 16, zit. nach beckonline).

    Auch eine pauschale Bezugnahme auf die in erster Instanz erhobene Rüge genügt insoweit nicht (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018, I ZR 226/14; Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZR 15/05, Rn. 17, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 34 U 128/20

    Widerruf und Anfechtung eines Baumkaufvertrages Schadensersatz aus einem

    Die auch unter der Geltung des § 513 Abs. 3 ZPO in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (zu § 545 Abs. 2 ZPO BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 102/02 -, Rn. 9, juris, BGHZ 153, 82, 85 m.w.N.) ist jedenfalls gemäß Art. 18 LugÜ dadurch begründet worden, dass die Beklagte sich in der Berufungsinstanz auf das Verfahren eingelassen hat, ohne die Rüge der internationalen Zuständigkeit weiterzuverfolgen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 15/05 -, BGHZ 173, 40-47, Rn. 14).
  • BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23

    Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ

  • LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13

    Vereinbarung über den Gerichtsstand hinsichtlich Zuständigkeit i.R.v.

  • OLG Oldenburg, 28.09.2018 - 11 U 41/17

    Vollstreckbarkeit eines in Polen erklärten deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

  • OLG München, 23.03.2023 - 29 U 3365/17

    Internationale Zuständigkeit für Urheberstreitsachen nach Brexit

  • KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06

    Honoraranspruch auf Grund der Betreuung einer Ausstellung: Wirksamkeit einer

  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 5499/10

    Internationale Zuständigkeit: Parteierweiternde Widerklage gegen einen Dritten;

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 44/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Begriff der rügelosen

  • OLG Hamburg, 14.10.2021 - 6 U 116/20

    Internationale Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeit aus Transportverträgen

  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Bindungswirkung einer Verweisung; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 183/10

    Verfahrensrecht - Wann ist die Rüge internationaler Zuständigkeit rechtzeitig?

  • KG, 24.09.2021 - 7 U 35/15

    Wann ist eine (Schluss-)Rechnung prüfbar?

  • BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22

    Italien, Unanfechtbarkeit, Mitgliedstaat, Fahrzeug, Frist, Verweisungsantrag,

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 U 12/07

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Walzgerüst mit zwei

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