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   BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06   

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https://dejure.org/2007,485
BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06 (https://dejure.org/2007,485)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2007 - V ZR 211/06 (https://dejure.org/2007,485)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - V ZR 211/06 (https://dejure.org/2007,485)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • ra-skwar.de

    Wohnungskauf

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 7 Abs. 3; BGB §§ 433 Abs. 1, 435, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1
    Abschreibung von auf Grundbuchblatt konkret bezeichnetem Sondereigentum muss im Grundbuch ausdrücklich vermerkt werden, bloße Bezugnahme genügt nicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Vermerks auf dem Grundbuchblatt bei einer Änderung im Bestand der zum Sondereigentum gehörenden Räume; Garantie für das Leistungsvermögen eines Verkäufers als Bestandteil des von ihm gegebenen Leistungsverprechens; Umfang der Pflichten des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 7 Abs. 3; BGB § 433 Abs. 1, §§ 435, 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 Satz 1
    Beseitigung von bei der Übertragung von Wohnungseigentum bestehenden Hindernissen durch den Verkäufer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung des Sondereigentums an Nebenraum; Garantieversprechen; Eigentumsverschaffungspflicht; Eintragungspflicht; Doppelbuchung; Schadensersatz wegen Nichterfüllen der Pflicht zur Beseitigung einer Doppelbuchung

  • rabüro.de

    Zum Umfang der Pflichten des Verkäufers einer Immobilie

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Vermerk einer Änderung im Bestand der zum Sondereigentum gehörenden Räume auf dem Grundbuchblatt; zum Umfang des Leistungsversprechens und der Eigentumsverschaffungspflicht des Verkäufers eines Grundstücks

  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 3; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 435; ; BGB § 437 Nr. 3

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB; Abgrenzung der Nichterfüllung zur Rechtsmängelhaftung bei Nichtverschaffung von Eigentum; (keine) gesetzliche Garantiehaftung des Veräußerers für die Eigentumsverschaffungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum Sondereigentum gehörenden Räume; Pflichtenstellung und Rechtsnatur des Leistungsversprechens des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umschreibung des Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG § 7 Abs. 3; BGB §§ 433 Abs. 1, 435, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1
    Abschreibung von auf Grundbuchblatt konkret bezeichnetem Sondereigentum muss im Grundbuch ausdrücklich vermerkt werden, bloße Bezugnahme genügt nicht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Änderung des Sondereigentumsgegenstandes

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Kann man an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben?

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Begiff der Pflichtverletzung ist bei § 281 BGB verhaltensbezogen

  • beck.de PDF, S. 11 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 275, 280, 281, 283, 311a, 433, 435, 437 BGB
    Zur Frage, ob fehlendes (Buch-) Eigentum des Verkäufers einen Rechtsmangel i.S. des § 435 BGB begründen kann

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB; Abgrenzung der Nichterfüllung zur Rechtsmängelhaftung bei Nichtverschaffung von Eigentum; (keine) gesetzliche Garantiehaftung des Veräußerers für die Eigentumsverschaffungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenstand eines Sondereigentums: Wie erfolgt eine Änderung im Grundbuch? (IMR 2008, 17)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumsverschaffungspflicht: Was schuldet der Verkäufer einer Eigentumswohnung? (IMR 2008, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 61
  • NJW 2007, 3777
  • MDR 2008, 71
  • DNotZ 2008, 441
  • NZM 2007, 925
  • ZMR 2008, 136
  • WM 2007, 2393
  • Rpfleger 2008, 60
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21

    Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios

    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (vgl. BGHZ 174, 61 = NJW 2007, 3777 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der

    Seine Eigentumsverschaffungspflicht hat der Veräußerer deshalb erst mit der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch erfüllt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 100/04, NJW-RR 2005, 241, 242 f. [zu 2a u. c]; Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61 Rn. 27).

    Dazu gehört die Eintragung nicht, da sie eine behördliche Tätigkeit ist, die die Vertragsparteien aus Rechtsgründen nicht besorgen können (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69, WM 1971, 1475, 1476; Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 100/04, WM 2004, 2443, 2446; Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61 Rn. 32, 33; Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 273/16, juris Rn. 17).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Fahrzeugkaufvertrag: Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich

    Eine Nacherfüllung in Form der Nachlieferung oder Nachbesserung nach § 439 Abs. 1 BGB ist wegen eines unbehebbaren Mangels im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB unmöglich, wenn die Leistung weder vom Schuldner noch von einem Dritten erbracht werden kann (BGH, Urteil vom 19.10.2007, V ZR 211/06, Juris Rdnr. 23 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019, 2 U 94/18, Juris Rdnr. 26; Grüneberg in Palandt, 79. Auflage 2020, § 326 BGB Rdnr. 18), was zweifellos nicht gegeben ist.

    Zwar kann ein zeitweiliges Erfüllungshindernis einem dauernden gleichstehen, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die vorübergehende Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 19.10.2007, V ZR 211/06, Juris Rdnr. 24), was nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 19.10.2007, V ZR 211/06, Juris Rdnr. 24; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019, 2 U 94/18, Juris Rdnr. 25), und der Käufer darlegen und beweisen muss (OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018, 6 U 409/17, Juris Rdnr. 86; Grüneberg in Palandt, a. a. O., § 275 BGB Rdnr. 34 a. E.).

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