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   BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07   

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BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07 (https://dejure.org/2008,580)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2008 - IX ZB 51/07 (https://dejure.org/2008,580)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - IX ZB 51/07 (https://dejure.org/2008,580)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 94, 114 Abs. 2; SGB I § 52
    Erhaltung einer Verrechnungslage, die auf Vereinbarung zwischen Sozialleis-tungsträgern beruht, auch nach Insolvenzeröffnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines zweiten Leistungsträgers zur Verrechnung der Ansprüche mit der dem zweiten Leistungsträger obliegenden Geldleistung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsberechtigten; Umfassung der Verrechnungslage nach § ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Verrechnungsermächtigung unter Sozialleistungsträgern

  • zvi-online.de

    InsO §§ 94, 114 Abs. 2, § 309 Abs. 1; SGB I § 52
    Insolvenzfestigkeit der gesetzlichen Verrechnungsbefugnis von Sozialleistungsträgern

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verrechnung - Ermächtigung eines Sozialleistungsträgers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsberechtigten - Wirksamkeit der Ermächtigung in der Insolvenz

  • Betriebs-Berater

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

  • Betriebs-Berater

    Zur Insolvenzfestigkeit sozialrechtlicher Verrechnungen in der Insolvenz des Leistungsempfängers

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 114 Abs. 2; ; SGB I § 52

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 94 § 114 Abs. 2; SGB I § 52
    Wirksamkeit der Verrechnung von Ansprüchen mehrerer Sozialleistungsträger untereinander in der Insolvenz des Leistungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren - Fortbestehen der sozialrechtlichen Verrechnungsbefugnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verrechnung mit Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 177, 1
  • NJW 2008, 2705
  • ZIP 2008, 1334
  • MDR 2008, 1064
  • NZI 2008, 479
  • NZS 2009, 392
  • WM 2008, 1408
  • BB 2008, 1982
  • DÖV 2009, 52
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00

    Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    In der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum wird die Frage teilweise verneint (BayObLG NZI 2001, 367 ff; OLG Karlsruhe NZI 2001, 662 f; LG Göttingen NZI 2001, 267; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 96 Rn. 10; Graf-Schlicker/Pöhlmann, InsO § 114 Rn. 14; Günther DZWIR 2001, 306 ff; Häsemeyer in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 655 f Rn. 32; Mohrbutter DZWIR 2001, 328 ff; G. Pape EWiR 2001, 593 f; Peitsch, Die Insolvenzaufrechnung, Diss.

    Wie zum geltenden Konkursrecht kann man hier die Auffassung vertreten, daß der Gedanke der Einheit der Sozialleistungsträger, der § 52 SGB I zugrunde liegt, dem Aufrechnungsverbot des § 108 Nr. 2 des Entwurfs vorgeht." Daraus ergibt sich zwar - wie den Vertretern der Gegenauffassung (BayObLG NZI 2001, 367, 368; Windel KTS 2004, 563, 564) zugestanden werden muss - nicht der gesetzgeberische Wille, die Frage in einem bestimmten Sinne zu entscheiden.

    Allerdings sind die Privilegien der öffentlichen Hand, die in der Konkursordnung noch Gültigkeit hatten, in der Insolvenzordnung weitgehend abgeschafft, zumindest stark eingeschränkt worden (darauf verweisen BayObLG NZI 2001, 367, 368; LG Göttingen NZI 2001, 267; vgl. jetzt aber § 28e Abs. 1 SGB IV in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drucks. 16/6540).

    Soweit die Ansicht vertreten worden ist, es wäre Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, die Fortgeltung dieser Befugnis in der Insolvenz des Leistungsberechtigten anzuordnen (BayObLG NZI 2001, 367 f), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Damit wird zugleich das Argument widerlegt, nach Einleitung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens hätten die eine bevorzugte Befriedigung einschränkenden Bestimmungen der Insolvenzordnung spezialgesetzlichen Vorrang (so jedoch BayObLG NZI 2001, 367, 368; Häsemeyer aaO).

    Sie verfolgt auch nicht das Ziel, "den Erhalt von Aufrechnungslagen im Insolvenzverfahren auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken" (so G. Pape EWiR 2001, 593, 594).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    In Rechtsprechung und Schrifttum zum Sozialrecht wird die Frage ganz überwiegend bejaht (BSGE 92, 1 ff; Gagel EWiR 2004, 927 f; Pflüger in Schlegel/Voelzke, SGB I § 52 Rn. 45; Plagemann EWiR 2002, 357, 358; Wannagat/Jung, SGB I § 52 Rn. 11; a.A. - noch aus der Zeit vor Ergehen des BSG-Urteils - SG Münster ZIP 2002, 448, 449; Mrozynski, SGB I 3. Aufl. § 52 Rn. 10).

    In den Fällen des § 52 SGB I ist die Vorschrift des § 114 Abs. 2 InsO unmittelbar anwendbar, weil mit dem Bundessozialgericht (BSGE 92, 1, 5) davon auszugehen ist, dass die sozialrechtliche Verrechnung vom Aufrechnungsbegriff der Insolvenzordnung erfasst wird.

    In der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 67, 143, 155 f; 92, 1, 5) und im sozialrechtlichen Schrifttum (Giese, SGB I § 52 Rn. 3, 5; Heinze in SRH, 3. Aufl. B 8 Rn. 221, 236; Wannagat/Jung, aaO § 52 Rn. 11) wird die Auffassung vertreten, § 52 SGB I erweitere die "Aufrechnungsmöglichkeiten", die sozialrechtliche Verrechnung sei ein Sonderfall der Aufrechnung (einschränkend Timme in LPK-SGB I, § 52 Rn. 2: "Bei der Verrechnung handelt es sich um ein ähnliches Selbstvollstreckungsinstrument wie die Aufrechnung"; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I § 52 Rn. 2: "... stellt praktisch eine Aufrechnung dar"; ebenso von Maydell in GK-SGB 1, 3. Aufl. § 52 Rn. 2).

    Denn ein Aufrechnungsverbot setzt eine Aufrechnungslage voraus, ansonsten wäre es überflüssig (zutreffend BSGE 92, 1, 9).

    Eine solche Vervielfachung der "Aufrechnungs"-möglichkeiten ist hier nicht zu befürchten (zutreffend BSGE 92, 1, 7).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    Allerdings hat der Senat entschieden, bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung entstehe die Aufrechnungslage nicht, bevor die Aufrechnung erklärt worden sei (BGHZ 160, 107, 110; ebenso schon zur Konkursordnung BGHZ 81, 15, 19 f).

    Im Übrigen hat der Senat seine Rechtsprechung zu den Konzernverrechnungsklauseln maßgeblich darauf gestützt, diese hätten unter der Geltung der Konkursordnung nicht zu einer wirksamen Aufrechnung geführt, der Genese der Insolvenzordnung könne nicht der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daran etwas zu ändern (BGHZ 160, 107, 108, 110).

    Hinsichtlich der Konzernverrechnungsklauseln hat der Senat die vertragliche Abbedingung des Gegenseitigkeitserfordernisses nicht an § 94 InsO, sondern an der entsprechenden Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO scheitern lassen (BGHZ 160, 107, 112).

    Deutlich wird dies durch einen Vergleich mit den Absonderungsrechten, denen die Aufrechnungsbefugnis ähnelt (BGHZ 160, 107, 111).

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    In der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 67, 143, 155 f; 92, 1, 5) und im sozialrechtlichen Schrifttum (Giese, SGB I § 52 Rn. 3, 5; Heinze in SRH, 3. Aufl. B 8 Rn. 221, 236; Wannagat/Jung, aaO § 52 Rn. 11) wird die Auffassung vertreten, § 52 SGB I erweitere die "Aufrechnungsmöglichkeiten", die sozialrechtliche Verrechnung sei ein Sonderfall der Aufrechnung (einschränkend Timme in LPK-SGB I, § 52 Rn. 2: "Bei der Verrechnung handelt es sich um ein ähnliches Selbstvollstreckungsinstrument wie die Aufrechnung"; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I § 52 Rn. 2: "... stellt praktisch eine Aufrechnung dar"; ebenso von Maydell in GK-SGB 1, 3. Aufl. § 52 Rn. 2).

    Das Bundessozialgericht hatte bereits im Jahr 1990 zum Recht der Konkursordnung entschieden, eine bereits vor Konkurseröffnung gegebene Verrechnungslage sei konkursfest (BSGE 67, 143, 153; vgl. ferner BSG ZIP 1995, 400, 402; LSG Nordrhein-Westfalen DB 1993, 43; die abweichende Entscheidung des LSG Niedersachsen NdsRpfl. 1993, 22, 23 setzt sich damit nicht auseinander).

  • LG Göttingen, 16.01.2001 - 10 T 166/00

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    In der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum wird die Frage teilweise verneint (BayObLG NZI 2001, 367 ff; OLG Karlsruhe NZI 2001, 662 f; LG Göttingen NZI 2001, 267; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 96 Rn. 10; Graf-Schlicker/Pöhlmann, InsO § 114 Rn. 14; Günther DZWIR 2001, 306 ff; Häsemeyer in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 655 f Rn. 32; Mohrbutter DZWIR 2001, 328 ff; G. Pape EWiR 2001, 593 f; Peitsch, Die Insolvenzaufrechnung, Diss.

    Allerdings sind die Privilegien der öffentlichen Hand, die in der Konkursordnung noch Gültigkeit hatten, in der Insolvenzordnung weitgehend abgeschafft, zumindest stark eingeschränkt worden (darauf verweisen BayObLG NZI 2001, 367, 368; LG Göttingen NZI 2001, 267; vgl. jetzt aber § 28e Abs. 1 SGB IV in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drucks. 16/6540).

  • SG Münster, 17.12.2001 - S 16 RJ 8/01
    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    In Rechtsprechung und Schrifttum zum Sozialrecht wird die Frage ganz überwiegend bejaht (BSGE 92, 1 ff; Gagel EWiR 2004, 927 f; Pflüger in Schlegel/Voelzke, SGB I § 52 Rn. 45; Plagemann EWiR 2002, 357, 358; Wannagat/Jung, SGB I § 52 Rn. 11; a.A. - noch aus der Zeit vor Ergehen des BSG-Urteils - SG Münster ZIP 2002, 448, 449; Mrozynski, SGB I 3. Aufl. § 52 Rn. 10).
  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    Konzernverrechnungsklauseln sind nicht insolvenzfest, weil mit ihnen die Aufrechnungsmöglichkeiten - zum Nachteil der anderen Gläubiger - vervielfacht werden können (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, NJW 1991, 1060, 1061).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92

    Konkursverfahren - Beitragserstattung - Verrechnung

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    Das Bundessozialgericht hatte bereits im Jahr 1990 zum Recht der Konkursordnung entschieden, eine bereits vor Konkurseröffnung gegebene Verrechnungslage sei konkursfest (BSGE 67, 143, 153; vgl. ferner BSG ZIP 1995, 400, 402; LSG Nordrhein-Westfalen DB 1993, 43; die abweichende Entscheidung des LSG Niedersachsen NdsRpfl. 1993, 22, 23 setzt sich damit nicht auseinander).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    Gerechtfertigt wird diese Erweiterung nach der Gesetzesbegründung mit der Erwägung, dass im Sozialrecht angesichts derselben oder ähnlichen Zielsetzung aller Sozialleistungen, der Verpflichtung aller Leistungsträger zur engen Zusammenarbeit und des Strebens nach Verwaltungsvereinfachung auf die Gegenseitigkeit der "aufgerechneten" Forderungen verzichtet werden könne (BT-Drucks. 7/868, S. 32).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01

    Ersetzung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
    In der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum wird die Frage teilweise verneint (BayObLG NZI 2001, 367 ff; OLG Karlsruhe NZI 2001, 662 f; LG Göttingen NZI 2001, 267; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 96 Rn. 10; Graf-Schlicker/Pöhlmann, InsO § 114 Rn. 14; Günther DZWIR 2001, 306 ff; Häsemeyer in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 655 f Rn. 32; Mohrbutter DZWIR 2001, 328 ff; G. Pape EWiR 2001, 593 f; Peitsch, Die Insolvenzaufrechnung, Diss.
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

  • BSG, 25.08.1961 - 1 RA 233/59
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 87/06

    Schadensersatzansprüche der Finanzbehörden wegen strafbaren

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Zwar ist grundsätzlich im laufenden Insolvenzverfahren eine Verrechnung nach § 52 SGB I nur möglich, wenn die Verrechnungslage bereits vor Insolvenzeröffnung bestand (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 2 RdNr 9, 11; BGHZ 177, 1 RdNr 16, 20; zur Aufrechnung s auch BSGE 108, 56 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 62, RdNr 18; BSG vom 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R - RdNr 16 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-4200 § 11 Nr. 55 vorgesehen) .
  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Zwar sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, B. v. 29. Mai 2008, IX ZB 51/07, ZinsO 2008, 742) eine Aufrechnung/Verrechnung nach den Spezialregelungen des SGB II/SGB XII bis in die Regelsätze hinein im laufenden Insolvenzverfahren und während der Restschuldbefreiungsphase möglich, zu beachten seien aber vorliegend die §§ 114 Abs. 2 InsO i.V.m. Abs. 1, 294 Abs. 3 InsO.

    Eine Änderung oder Einschränkung dieser Möglichkeit ist weder durch die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung noch durch spätere Änderungen vorgenommen worden (dazu auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008, IX ZB 51/07, juris Rnr. 28).

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17

    Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

    Daher wäre eine Verrechnung sogar während der Wohlverhaltensphase möglich (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2009 - L 33 R 204/09 B ER und BGH, Beschluss vom 29.05.2008 - IX ZB 51/07).
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