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   BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08   

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https://dejure.org/2008,56
BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08 (https://dejure.org/2008,56)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2008 - GSZ 1/08 (https://dejure.org/2008,56)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08 (https://dejure.org/2008,56)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • verkehrslexikon.de

    Zur prozessualen Zulassung der ersmals im Berufungsrechtszug erhobenen Einrede der Verjährung unter der Voraussetzung unstreitiger Tatsachen zur Verjährungsbegründung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer in der Berufungsinstanz erstmals geltend gemachten Verjährungseinrede; Voraussetzung der Vorlage einer Rechtsfrage an den Großen Senat für Zivilsachen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulassung der Verjährungseinrede bei unstreitiger Tatsachengrundlage auch noch in Berufungsinstanz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verjährungseinrede in Berufungsinstanz ist zulässig

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    In der Berufung erstmals erhobene Verjährungseinrede bei unstreitigen Umständen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich

  • Betriebs-Berater

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verjährungseinrede auf unstreitiger Grundlage in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Zurückweisung der erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Einrede der Verjährung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verjährungseinrede erstmals im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verjährungseinrede: Erhebung in Berufung und Revision möglich?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Verjährung

  • loh.de (Kurzinformation)
  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verjährungseinrede bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verjährungseinrede bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich!

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - Verjährungseinrede im Berufungsverfahren: Großer Senat des BGH klärt Streitfrage

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    ZPO § 531 Abs. 2; BGB § 214
    Zulassung der Verjährungseinrede bei unstreitiger Tatsachengrundlage auch noch in Berufungsinstanz

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede bei unstreitigen tatsächlichen Voraussetzungen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstmalige Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz ist zulässig! (IBR 2008, 775)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 177, 212
  • NJW 2008, 3434
  • ZIP 2008, 2190
  • ZIP 2008, 2191
  • MDR 2008, 1414
  • FamRZ 2008, 2194
  • VersR 2008, 1708
  • WM 2008, 2131
  • BauR 2008, 2094
  • BauR 2009, 131
  • ZfBR 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (171)

  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Anders als es im Berufungsurteil anklingt, kommt auch eine Zurückweisung des Vorbringens in der E-Mail vom 16. Februar 2009 nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO nicht in Betracht, weil nicht streitig geworden ist, dass die Klägerin das darin enthaltene Nachbesserungsverlangen abgegeben hat und die E-Mail zugegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10; Urteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 Rn. 15 mwN).
  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Soweit der neue Vortrag unstreitig ist, namentlich hinsichtlich der (wirksamen) Vollmachtserteilung am 13. Oktober 2011, ist er schon aus diesem Grund zu berücksichtigen; unstreitige Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen werden, sind stets zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, [...] Rn. 11 ff.; Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, Rn. 10; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZR 551/13, Rn. 5) .
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    Ausgehend von den dargelegten Erwägungen gilt dies unabhängig davon, ob die Erklärung des Gestaltungsrechts als solche von der Gegenseite bestritten wird oder - was der Regel entsprechen dürfte und auch vorliegend der Fall war - zwischen den Parteien unstreitig ist, und damit gemäß § 529 Abs. 1 ZPO vom Berufungsgericht seiner Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 141; vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 Rn. 15; Beschlüsse vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14, WuM 2016, 98 Rn. 11; jeweils mwN).
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