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   BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07   

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https://dejure.org/2008,689
BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07 (https://dejure.org/2008,689)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - XI ZR 513/07 (https://dejure.org/2008,689)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - XI ZR 513/07 (https://dejure.org/2008,689)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 491 Abs. 1
    Auch nicht als Kreditinstitut tätiger Unternehmer kann Darlehensgeber eines Verbraucherdarlehensvertrages sein

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kreditvergabe durch Unternehmer ohne unternehmerische Tätigkeit im Kreditgeschäft; Anforderungen an die Darlehensgebereigenschaft im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB; Erfordernis des Abschlusses eines Darlehensvertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendbarkeit der Verbraucherdarlehensvorschriften auf Kreditvergabe durch Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Unternehmer als Darlehensgeber

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Unternehmen, deren unternehmerische Tätigkeit sich nicht auf die Kreditvergabe bezieht, als Darlehensgeber eines Verbraucherdarlehensvertrages bei Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

  • Judicialis

    BGB § 14; ; BGB § 491 Abs. 1; ; BGB § 492; ; BGB § 494

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 14; BGB § 491 Abs. 1; BGB § 492; BGB § 494
    Kreditvergabe durch Unternehmer ohne unternehmerische Tätigkeit im Kreditgeschäft; Anforderungen an die Darlehensgebereigenschaft im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB; Erfordernis des Abschlusses eines Darlehensvertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer kann Darlehensgeber sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherdarlehen vom Unternehmer

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 491 Abs. 1
    Anwendbarkeit der Verbraucherdarlehensvorschriften auf Kreditvergabe durch Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Formvorschriften bei Darlehen unter Geschäftspartnern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Voraussetzungen für Verbraucherkredite

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditverträge - Achtung bei der Vergabe von Darlehen!

  • nomos.de PDF, S. 24 (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherkreditrecht auch bei Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers anwendbar

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 491 Abs. 1, § 14; HGB §§ 343, 344
    Anwendbarkeit der Verbraucherdarlehensvorschriften auf Kreditvergabe durch Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmereigenschaft des Darlehensgebers bei Kreditvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 179, 126
  • ZIP 2009, 261
  • MDR 2009, 340
  • DNotZ 2009, 429
  • NJ 2009, 199
  • WM 2009, 262
  • BB 2009, 337
  • BB 2009, 522
  • BB 2009, 738
  • JR 2010, 110
  • NZG 2009, 273
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Der Senat hat in seinem insofern von der Revisionserwiderung in Bezug genommenen Urteil vielmehr lediglich für den Fall einer GmbH (als Formkaufmann gemäß § 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) entschieden, dass auch der Verkauf beweglicher Sachen durch diese an einen Verbraucher im Zweifel zum Betrieb ihres Handelsgewerbes (§ 344 Abs. 1 HGB) gehört und damit, auch wenn es sich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt, unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB für den Verbrauchsgüterkauf fällt, sofern die gesetzliche Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht widerlegt ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 19; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO Rn. 18).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag).

    Bei Kaufleuten wie einer GmbH streitet gemäß §§ 343, 344 HGB eine Vermutung für einen unmittelbaren Bezug des Darlehensvertrags zur gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 14 ff., 22).

    Sie findet in der gesetzlichen Regelung keine Stütze und liefe auch dem weiten Schutzzweck der §§ 474 ff. BGB zuwider, bei denen es auf die Schutzbedürftigkeit des Käufers und nicht auf die des Verkäufers ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, aaO Rn. 18 f. zum Verbraucherdarlehensvertrag).

  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20

    Geltung der von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum

    Die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB, wonach die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörig gelten, findet im Rahmen der Einordnung des rechtsgeschäftlichen Handelns eines Kaufmanns als Verbraucher- oder Unternehmerhandeln nach §§ 13, 14 Abs. 1 BGB jedenfalls dann keine Anwendung, wenn es sich bei dem Kaufmann um eine natürliche Person (Einzelkaufmann) handelt (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, NJW 2018, 150 Rn. 37; Abgrenzung zu BGH, Urteile vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22).

    Lediglich für diesen Fall hat der Senat angenommen, dass gemäß § 344 Abs. 1 HGB auch der Verkauf beweglicher Sachen durch diese im Zweifel zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört und damit - auch wenn es sich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt - unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB fällt, sofern die gesetzliche Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht widerlegt ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, aaO Rn. 19; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, NJW 2018, 150 Rn. 37; ebenso für den Verbraucherdarlehensvertrag BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22 [GmbH als Darlehensgeber]).

    Im dortigen Fall ging es - ebenso wie in dem vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 9. Dezember 2008 entschiedenen Fall (XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126) - vielmehr im Kern allein um die anders gelagerte, von beiden Senaten bejahte Frage, ob eine GmbH auch beim Abschluss branchenfremder Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB handelt.

  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19

    Streit über das Wesen einer "öffentlich zugänglichen Versteigerung" bei einer

    Zwar unterliegt diese tatrichterliche Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht dahingehend, ob sie vertretbar ist, nicht gegen die Denkgesetze verstößt und nicht auf verfahrenswidriger Tatsachenfeststellung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 25/08

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung

    Diese vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbare tatrichterliche Würdigung (vgl. nur BGHZ 179, 126, Tz. 23 m.w.N.) lässt Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 17/15

    Sicherung eines Darlehensvertrags durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von einem Empfang des Darlehens auszugehen, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Vertragsgegners in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde (Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 27 und mwN).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber

    Schon eine Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit ist ausreichend (BGH 9.12.08 - XI ZR 513/07 - Erman/Saenger, 12. Aufl. § 491 BGB Rdn. 14 f.; Münchner Kommentar-Schürnbrand, 5. Aufl. § 491 BGB Rdn. 11, 14; Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearb.
  • OLG Stuttgart, 24.07.2012 - 10 U 56/12

    Unternehmereigenschaft einer GmbH

    Das Landgericht hat insoweit § 14 BGB zu eng ausgelegt und sich insbesondere nicht überzeugend auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2008, XI ZR 513/07 (BGHZ 179, 126 ) berufen.
  • OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18

    Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar

    Eine Heilung des Formmangels nach § 494 Abs. 2 S. 1 BGB kommt bei einem Schuldbeitritt nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 8.11.2005 - XI ZR 34/05, Urteil vom 9.12.2008 - XI ZR 513/07).
  • OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09

    Widerruf der zur Finanzierung des Beitritts zu einer als Anlagegesellschaft

    Das Gesetz begnügt sich mit dem allgemeinen Bezug zum beruflichen Wirkungsfeld, ohne eine besondere Häufigkeit vorauszusetzen oder einen Unterschied zwischen erstmaliger und wiederholter Kreditvergabe zu machen, sofern es sich nur - wie im Streitfall - um ein entgeltlich eingeräumtes Darlehen handelt (vgl. BGH NZG 2009, 273 m. zahlreichen w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 1/16

    Ansprüche aus einem Darlehensvertrag

  • LAG Sachsen, 20.07.2012 - 3 Sa 71/12
  • LG Frankenthal, 23.03.2016 - 2 S 349/15

    Arbeitnehmerdarlehen: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer

  • KG, 30.04.2019 - 4 U 15/18

    Unwirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung wegen angeblicher Übersicherung

  • LG Arnsberg, 30.08.2011 - 3 S 120/10

    Vergabe von Darlehen durch Steuerberater über Dritte und ohne persönlichen

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