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   BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53   

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BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53 (https://dejure.org/1955,30)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1955 - II ZR 345/53 (https://dejure.org/1955,30)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1955 - II ZR 345/53 (https://dejure.org/1955,30)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 311
  • NJW 1956, 21
  • DB 1955, 1161
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
    Diese Grenze, oberhalb deren ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles eine von sonstigen Beweisanzeichen unabhängige Fahruntüchtigkeit festzustellen ist, ist aus Vorsicht so hoch angesetzt, daß gewisse Ungenauigkeiten und Schwankungen, die sich bei der Blutalkoholbestimmung ergeben können, wie auch eine etwa erhöhte Alkoholverträglichkeit bereits berücksichtigt sind (BGHSt 5, 168 [170 ff] = NJW 1954 S. 159; Kohlhaas, VersR 1955, 324; Blutalkohol bei Verkehrsstraftaten, Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, herausgegeben vom BVerkM, redigiert und kommentiert von Borgmann S. 39 ff).

    Die Tatsache, daß ein Kraftfahrer vor dem Unfall eine längere Strecke fehlerfrei zurückgelegt hat, widerlegt daher nicht die auf den Blutalkoholspiegel gestützte Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung, weil sich diese eben oft erst im Augenblick der Gefahr erkennbar auswirkt (RG 164, 49 [51, 52]; BGHSt 5, 168 [171 ff]; Kohlhaas a.a.O. S. 325; Borgmann a.a.O. S. 46; Dern VersR 1954, 251).

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
    Damit legt es einmal den Formulierungen des medizinischen Sachverständigen eine Bedeutung bei, die ihnen rechtlich nicht zukommt; denn nicht der Sachverständige, sondern das Gericht hat nach freier Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozeßstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung abschließend zu entscheiden, ob der von der beweispflichtigen Partei behauptete Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit wahr ist oder nicht (BGHZ 7, 116 [119 ff]).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
    Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen.
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
    Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen.
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
    Seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 164, 49, die in der Rechtsprechung und Lehre nahezu einhellige Zustimmung gefunden hat und von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß sieht, besteht kaum mehr Streit darüber, daß eine Bewußtseinsstörung im Sinne der für die gewöhnliche Unfallversicherung (AVB § 3 Ziff 5), die Volksunfall- (§ 2 Ziff 3 AVB) und die Unfallzusatzversicherung (§ 3 Ziff 4 AVB) im wesentlichen gleichlautenden Ausschlußbestimmungen auch durch Trunkenheit hervorgerufen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Es spricht nämlich ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der Trunkenheit (im Sinne einer absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit) für einen Unfall, wenn dieser sich in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1955 - II ZR 345/53 -, BGHZ 18, 311, 318 f.; Urteil vom 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 -, NJW-RR 1986, 323, 324; Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94 -, NJW 1995, 1029, 1030; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2017 - 4 U 62/16 -, r + s 2018, 154, 156; Burmann, in: ders./Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 287, Rdnr. 16; Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl. 2024, Kap. 25, Rdnr. 331).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169 = NJW 1970, 946; 1973, 1924 f.; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937, vgl. auch BGHZ 18, 311, 318).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Es hat dabei jedoch die Grundsätze des Anscheinsbeweises verkannt, deren Einhaltung vom Revisionsgericht zu überprüfen ist (statt vieler: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 7. Dezember 1967 II C 127.64, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 86 VwGO Anhang Nr. 37; Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1952 VI ZR 54/52, BGHZ 18, 311, 318; Senatsurteil vom 13. Januar 1987 VII R 10/84, BFH/NV 1987, 728, 731; Greger, Praxis und Dogmatik des Anscheinsbeweises, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 1091, 1092, m. w. N. der Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35   

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https://dejure.org/1955,11891
BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35 (https://dejure.org/1955,11891)
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  • BGHZ 18, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Diese Grenze, oberhalb deren ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles eine von sonstigen Beweisanzeichen unabhängige Fahruntüchtigkeit festzustellen ist, ist aus Vorsicht so hoch, angesetzt, dass gewisse Ungenauigkeiten und Schwankungen, die sich bei der Blutalkoholbestimmung ergeben können, wie auch eine etwa erhöhte Alkoholverträglichkeit bereits berücksichtigt sind (BGHSt 5, 168 [170 ff] = NJW 1954 S. 159; Kohlhaas, VersR 1955, 324; Blutalkohol bei Verkehrsstraftaten, Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, herausgegeben vom BVerkM, redigiert und kommentiert von Borgmann S. 39 ff).

    Die Tatsache, dass ein Kraftfahrer vor dem Unfall eine längere Strecke fehlerfrei zurückgelegt hat, widerlegt daher nicht die auf den Blutalkoholspiegel gestützte Annahme einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung, weil sich diese eben oft erst im Augenblick der Gefahr erkennbar auswirkt (RG 164, 49 [51, 52]; BGHSt 5, 168 [171 ff]; Kohlhaas a. a. O. S. 325; Borgmann a. a. O. S. 46; Dern VersR 1954, 251).

  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Urteil des BGH vom 24. Oktober 1955 - II ZR 345/53 - OLG Hamm; LG Dortmund.
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Damit legt es einmal den Formulierungen des medizinischen Sachverständigen eine Bedeutung bei, die ihnen rechtlich nicht zukommt; denn nicht der Sachverständige, sondern das Gericht hat nach freier Überzeugung in Würdigung, des gesamten Prozessstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung abschließend zu entscheiden, ob der von der beweispflichtigen Partei behauptete Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit wahr ist oder nicht (BGHZ 7, 116 [119 ff]).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen.
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    1.) Seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 164, 49, die in der Rechtsprechung und Lehre nahezu einhellige Zustimmung gefunden hat und von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, besteht kaum mehr Streit darüber, dass eine Bewusstseinsstörung im Sinne der für die gewöhnliche Unfallversicherung (AVB § 3 Ziff. 5), die Volksunfall- (§ 2 Ziff. 3 AVB) und die Unfallzusatzversicherung (§ 3 Ziff. 4 AVB) im Wesentlichen gleichlautenden Ausschlussbestimmungen auch durch Trunkenheit hervorgerufen werden kann.
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen.
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