Rechtsprechung
BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53 |
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- BGHZ 18, 311
- NJW 1956, 21
- DB 1955, 1161
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Diese Grenze, oberhalb deren ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles eine von sonstigen Beweisanzeichen unabhängige Fahruntüchtigkeit festzustellen ist, ist aus Vorsicht so hoch angesetzt, daß gewisse Ungenauigkeiten und Schwankungen, die sich bei der Blutalkoholbestimmung ergeben können, wie auch eine etwa erhöhte Alkoholverträglichkeit bereits berücksichtigt sind (BGHSt 5, 168 [170 ff] = NJW 1954 S. 159; Kohlhaas, VersR 1955, 324; Blutalkohol bei Verkehrsstraftaten, Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, herausgegeben vom BVerkM, redigiert und kommentiert von Borgmann S. 39 ff).Die Tatsache, daß ein Kraftfahrer vor dem Unfall eine längere Strecke fehlerfrei zurückgelegt hat, widerlegt daher nicht die auf den Blutalkoholspiegel gestützte Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung, weil sich diese eben oft erst im Augenblick der Gefahr erkennbar auswirkt (RG 164, 49 [51, 52]; BGHSt 5, 168 [171 ff];… Kohlhaas a.a.O. S. 325;… Borgmann a.a.O. S. 46; Dern VersR 1954, 251).
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Damit legt es einmal den Formulierungen des medizinischen Sachverständigen eine Bedeutung bei, die ihnen rechtlich nicht zukommt; denn nicht der Sachverständige, sondern das Gericht hat nach freier Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozeßstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung abschließend zu entscheiden, ob der von der beweispflichtigen Partei behauptete Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit wahr ist oder nicht (BGHZ 7, 116 [119 ff]). - BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen. - BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51
Entkräftung des Anscheinsbeweises
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen. - RG, 10.05.1940 - VII 230/39
Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 164, 49, die in der Rechtsprechung und Lehre nahezu einhellige Zustimmung gefunden hat und von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß sieht, besteht kaum mehr Streit darüber, daß eine Bewußtseinsstörung im Sinne der für die gewöhnliche Unfallversicherung (AVB § 3 Ziff 5), die Volksunfall- (§ 2 Ziff 3 AVB) und die Unfallzusatzversicherung (§ 3 Ziff 4 AVB) im wesentlichen gleichlautenden Ausschlußbestimmungen auch durch Trunkenheit hervorgerufen werden kann.
- OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23
Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer
Es spricht nämlich ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der Trunkenheit (im Sinne einer absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit) für einen Unfall, wenn dieser sich in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1955 - II ZR 345/53 -, BGHZ 18, 311, 318 f.; Urteil vom 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 -, NJW-RR 1986, 323, 324; Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94 -, NJW 1995, 1029, 1030; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2017 - 4 U 62/16 -, r + s 2018, 154, 156;… Burmann, in: ders./Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 287, Rdnr. 16;… Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl. 2024, Kap. 25, Rdnr. 331). - BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert …
Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169 = NJW 1970, 946; 1973, 1924 f.; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937, vgl. auch BGHZ 18, 311, 318). - BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85
Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen …
Es hat dabei jedoch die Grundsätze des Anscheinsbeweises verkannt, deren Einhaltung vom Revisionsgericht zu überprüfen ist (statt vieler: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 7. Dezember 1967 II C 127.64, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 86 VwGO Anhang Nr. 37; Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1952 VI ZR 54/52, BGHZ 18, 311, 318;… Senatsurteil vom 13. Januar 1987 VII R 10/84, BFH/NV 1987, 728, 731; Greger, Praxis und Dogmatik des Anscheinsbeweises, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 1091, 1092, m. w. N. der Rechtsprechung).
- BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92
Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …
Das Berufungsgericht stützt seine Entscheidung auf restliche, in der Gesamtschau der Äußerungen vom Sachverständigen selbst aus medizinischer Sicht als nur gering angesehene Zweifel; entscheidend ist aber nicht der Grad der Überzeugung des Sachverständigen, sondern die persönliche Überzeugung des Tatrichters, und diese setzt nicht den Ausschluß letzter Zweifel, sondern lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit voraus (BGHZ 7, 116, 119; 18, 311, 318 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]; 53, 245, 255; Senatsurteil vom 9. Mai 1989 - VI ZR 268/88 - VersR 1989, 758, 759 m.w.N.). - BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84
Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß bei einem Kraftfahrer dieser Ausschlußgrund bereits dann vorliegt, wenn er zwar noch bei Bewußtsein, infolge Alkoholgenusses aber nicht mehr fahrtüchtig ist (BGHZ 18, 311, 314; 66, 88, 89; BGH, Urteile vom 7. Januar 1972 - IV ZR 152/69 - VersR 1972, 292 und 3. April 1985 - IVa ZR 111/83 - VersR 1985, 779).Die Rechtsprechung hat es - sowohl auf straf- und straßenverkehrsrechtlichem als auch auf versicherungsrechtlichem Gebiet - im Interesse der Rechtseinheit für erforderlich gehalten, einen festen Grenzwert zu bestimmen (BGHSt 5, 168; 10, 265; 13, 83; 19, 243; BGHZ 18, 311, 314; 66, 88, 89; BGH Urteile vom 7. Januar 1972 - IV ZR 152/69 - VersR 1972, 292 Urteil vom 3. April 1985 - IVa ZR 111/83 - VersR 85, 779).
Nach feststehender Rechtsprechung spricht in den Fällen, in denen eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit festgestellt ist, der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und dem Unfall (BGHZ 18, 311; BGH Urteile vom 7. Januar 1972 - IV ZR 152/69 - VersR 1972, 292; vom 3. April 1985 - IVa ZR 111/83).
Er ist demnach schon dann entkräftet, wenn der Gegner der beweisbelasteten Partei Umstände nachweist, aus denen sich die ernsthafte ("reale") Möglichkeit eines abweichenden Geschehensverlaufs ergibt (RGZ 134, 241; 159, 239; 159, 289; BGHZ 2, 1, 5; 6, 169; 8, 239, 240; 18, 311, 318; BGH Urteile vom 15. November 1968 - V ZR 49/65 - NJW 1969, 277; vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - NJW 1978, 2032; vom 31. Mai 1978 - VIII ZR 263/76 - VersR 1978, 724 unter 2 a;… Prölss/Martin VVG 23. Aufl. § 49 Anm. 3 b; § 3 AUB Anm. 4 C d).
- OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16
Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn
Bei einer absoluten alkoholbedingten Verkehrsuntüchtigkeit des Fußgängers greift ein Beweis des ersten Anscheins dafür ein, dass die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit ursächlich für den Unfall geworden ist (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1955 - II ZR 345/53 -, BGHZ 18, 311-319; Urteil vom 24. Januar 1956 - VI ZR 123/55 -, VRS 10, 245;… Urteil vom 30. Oktober 1985 - IV AZR 10/84 -, Rn. 16, juris; OLG Köln…, Urteil vom 23. Januar 2003 - 14 U 32/02 -, Rn. 13, juris; OLG Celle…, Urteil vom 12. Mai 2010 - 14 U 167/09 -, Rn. 27, juris). - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55
Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich zwar bisher nur mit der Frage befaßt, inwieweit der Genuß von Alkohol die Fahrtüchtigkeit des Kraftfahrers beeinträchtigt (BGHSt 5, 168 [170 ff] und BGHZ 18, 311).Insbesondere der Wegfall normaler Hemmungen, die Störung der Tiefenwahrnehmung und des Gleichgewichtssinnes, die Verlängerung der Reaktionszeit und die Herabsetzung des Koordinationsvermögens betreffen Fähigkeiten, die auch der Fußgänger, besonders wenn er ein Fahrrad mitführt, benötigt, um sich sicher im Verkehr zu bewegen und Gefahren begegnen zu können, die im Straßenverkehr plötzlich auftauchen (vgl. BGHZ 18, 311).
Stößt einem Kraftfahrer, bei dem ein Blutalkoholgehalt von 1, 5 %o oder mehr festgestellt worden ist, ein Verkehrsunfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen zu, die ein nüchterner Kraftfahrer hätte meistern können, so ist, wie in BGHZ 18, 311 ausgesprochen worden ist, nach den Regeln des Anscheinsbeweises anzunehmen, daß der Unfall auf der Bewußtseinsstörung des Kraftfahrers beruht.
- OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
Kein Versicherungsschutz bei Unfall des stark alkoholisierten Fußgängers
Der Anscheinsbeweis ist anwendbar (BGHZ 18, 311; BGH NJW 1962, 1108). - BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
Rechtsmittel
Der Anscheinsbeweis, der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung im bürgerlichen Schadensersatzrecht entwickelt worden ist, bedeutet, daß auf erste Sicht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem bestimmten Ereignis und einem Schaden besteht, wie es bei typischen, in ähnlicher Weise immer wieder vorkommenden Geschehensabläufen nach allgemeiner Erfahrung des täglichen Lebens der Fall ist; sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Nachweises (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [318/19]). - BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56
Rechtsmittel
Richtig ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nicht nur ein Kraftfahrer (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]; RGZ 164, 49), sondern auch ein Fußgänger dann an einer Bewußtseinsstörung leidet, wenn seine Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit durch Alkoholgenuß so erheblich geschwächt ist, daß er nicht mehr imstande ist, eine Gefahrenlage wie ein nüchterner Mensch zu erkennen und zu meistern.Vielmehr muß sich aus konkreten Tatsachen die naheliegende Möglichkeit ergeben, daß auch ein Nüchterner eine solche Gefahrenlage selbst dann nicht gemeistert hätte, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt aufgewandt hätte (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [319]; BGH VersR 1956, 195).
- BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92
Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag
- OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden …
- OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter …
- BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
- BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 137/88
Einschränkung der Leistungspflicht des Versicherers wegen Krankheiten oder …
- BGH, 12.01.1982 - VI ZR 240/80
Beweislast nach § 2 Abs. 3 Haftpflichtgesetz
- BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 129/85
Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers in …
- BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung
- BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 111/83
Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit
- OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15
Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers
- OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
Haftung nach dem AMG § 84
- OLG Hamm, 15.01.2003 - 20 U 118/02
Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs einer Invaliditätssumme aus einer …
- OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
Kreuzungsunfall und überhöhte Geschwindigkeit
- LG Landshut, 29.03.2021 - 6 KLs 405 Js 4607/20
Rechtskräftige Verurteilung wegen schweren Raubes nach Aufhebung und …
- BGH, 20.10.1964 - VI ZR 160/63
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung zum Nachteil eines alkoholisierten …
- BGH, 28.05.1957 - VI ZR 272/56
Rechtsmittel
- OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
Voraussetzungen der Annahme einer die Unfallzusatzversicherungsgesellschaft von …
- OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls; Absolute …
- LG Landshut, 25.08.2020 - 405 Js 4607/20
Angeklagte, Hauptverhandlung, Fahrerlaubnis, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, …
- BGH, 01.03.1966 - VI ZR 207/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines alkoholisierten Mopedfahrers mit einem …
- BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 85/91
Schadenersatz wegen Vertragsverletzung - Fehlerhafte Beweiswürdigung und …
- BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde zur Beweissicherung des Zustandes eines …
- BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit …
- LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500 …
- BGH, 02.05.1961 - VI ZR 120/60
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Unfallursächlichkeit der …
- LSG Hessen, 01.11.1972 - L 3 U 976/71
- BGH, 06.02.1967 - II ZR 135/64
Feststellung einer Deckungspflicht - Leistung aus einer …
- OLG Nürnberg, 23.09.1982 - 8 U 768/82
Besondere Bedingungen einer Unfallzusatzversicherung bei einer Lebensversicherung …
- BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/56
- BSG, 30.05.1956 - 2 RU 311/55
- KG, 10.02.1987 - 6 U 5076/86
Wertung eines zu Verletzungen, einem Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit …
- BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60
Rechtsmittel
- BGH, 02.12.1957 - II ZR 319/56
Rechtsmittel
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 124/55
- BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
- BayObLG, 11.05.1984 - BReg. 1 Z 16/84
Mitteilung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments; Voraussetzung der …
- BSG, 27.05.1959 - 9 RV 428/56
- BDH, 07.08.1963 - I D 33/62
Bindung des Bundesdisziplinargerichts an die tatsächlichen Feststellungen eines …
Rechtsprechung
BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- BGHZ 18, 311
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
Diese Grenze, oberhalb deren ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles eine von sonstigen Beweisanzeichen unabhängige Fahruntüchtigkeit festzustellen ist, ist aus Vorsicht so hoch, angesetzt, dass gewisse Ungenauigkeiten und Schwankungen, die sich bei der Blutalkoholbestimmung ergeben können, wie auch eine etwa erhöhte Alkoholverträglichkeit bereits berücksichtigt sind (BGHSt 5, 168 [170 ff] = NJW 1954 S. 159; Kohlhaas, VersR 1955, 324; Blutalkohol bei Verkehrsstraftaten, Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, herausgegeben vom BVerkM, redigiert und kommentiert von Borgmann S. 39 ff).Die Tatsache, dass ein Kraftfahrer vor dem Unfall eine längere Strecke fehlerfrei zurückgelegt hat, widerlegt daher nicht die auf den Blutalkoholspiegel gestützte Annahme einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung, weil sich diese eben oft erst im Augenblick der Gefahr erkennbar auswirkt (RG 164, 49 [51, 52]; BGHSt 5, 168 [171 ff];… Kohlhaas a. a. O. S. 325;… Borgmann a. a. O. S. 46; Dern VersR 1954, 251).
- BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53
Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
Urteil des BGH vom 24. Oktober 1955 - II ZR 345/53 - OLG Hamm; LG Dortmund. - BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
Damit legt es einmal den Formulierungen des medizinischen Sachverständigen eine Bedeutung bei, die ihnen rechtlich nicht zukommt; denn nicht der Sachverständige, sondern das Gericht hat nach freier Überzeugung in Würdigung, des gesamten Prozessstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung abschließend zu entscheiden, ob der von der beweispflichtigen Partei behauptete Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit wahr ist oder nicht (BGHZ 7, 116 [119 ff]).
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen. - RG, 10.05.1940 - VII 230/39
Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
1.) Seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 164, 49, die in der Rechtsprechung und Lehre nahezu einhellige Zustimmung gefunden hat und von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, besteht kaum mehr Streit darüber, dass eine Bewusstseinsstörung im Sinne der für die gewöhnliche Unfallversicherung (AVB § 3 Ziff. 5), die Volksunfall- (§ 2 Ziff. 3 AVB) und die Unfallzusatzversicherung (§ 3 Ziff. 4 AVB) im Wesentlichen gleichlautenden Ausschlussbestimmungen auch durch Trunkenheit hervorgerufen werden kann. - BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51
Entkräftung des Anscheinsbeweises
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen.