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   BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09   

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https://dejure.org/2010,62
BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09 (https://dejure.org/2010,62)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2010 - VIII ZR 337/09 (https://dejure.org/2010,62)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2010 - VIII ZR 337/09 (https://dejure.org/2010,62)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312d BGB, § 346 BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, Art 6 Abs 1 S 2 EGRL 7/97
    Widerruf des Fernabsatzvertrages: Anspruch des Verkäufers auf Ersatz für die Wertminderung eines Wasserbetts durch Befüllen der Matratze zu Prüfzwecken

  • webshoprecht.de

    Kein Wertersatz bei Widerruf eines Fernabsatzkaufs eines Wasserbetts nach dessen Befüllung mit Wasser

  • IWW
  • JurPC

    Zur Wertersatzpflicht im Falle des Widerrufs

  • aufrecht.de

    Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach Widerruf eines Fernabsatzvertrages

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 312d; BGB § 346; BGB § 355; BGB § 357
    Kein Wertersatz bei Wertminderung durch Prüfung bei Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts (in Umsetzung einer Rechtsprechung des EuGH zur Europäischen Fernabsatz-RL)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertminderungsansprüche des Verkäufers gegen den Käufer aufgrund einer Befüllung einer Wasserbettmatratze zu Prüfzwecken durch den Käufer im Falle eines Widerrufs eines im Fernabsatz gekauften Wasserbetts

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fernabsatzvertrag - Widerruf und Wertminderung

  • kanzlei.biz

    Befüllen eines Wasserbettes zieht keine Wertersatzpflicht nach sich

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Widerruf eines Fernabsatzvertrags - Kein Wertersatz bei Verschlechterung der Sache infolge Prüfung

  • rewis.io

    Widerruf des Fernabsatzvertrages: Anspruch des Verkäufers auf Ersatz für die Wertminderung eines Wasserbetts durch Befüllen der Matratze zu Prüfzwecken

  • ra.de
  • rewis.io

    Widerruf des Fernabsatzvertrages: Anspruch des Verkäufers auf Ersatz für die Wertminderung eines Wasserbetts durch Befüllen der Matratze zu Prüfzwecken

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fernabsatzvertrag: Umfang der Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Widerruf

  • shopbetreiber-blog.de

    Kein Wertersatz für befülltes Wasserbett - Volltext

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312d; BGB § 346; BGB § 355; BGB § 357
    Wertminderungsansprüche des Verkäufers gegen den Käufer aufgrund einer Befüllung einer Wasserbettmatratze zu Prüfzwecken durch den Käufer im Falle eines Widerrufs eines im Fernabsatz gekauften Wasserbetts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbraucher haftet nicht für Wertminderung durch Prüfen der Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Wasserbett - Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags nach Ingebrauchnahme der Ware zu Prüfzwecken

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz nach Befüllung eines Wasserbetts

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Geld zurück fürs Wasserbett

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Wertersatzpflicht nach Aufbau und Befüllung eines Wasserbetts und anschließenden Widerruf des Fernabsatzvertrages

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für befülltes Wasserbett

  • heise.de (Pressebericht, 04.11.2010)

    Rückgaberecht im Versandhandel: Ausprobieren ohne Wertersatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rücksendung von Ware - Wertminderung durch Ausprobieren?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 357 BGB aF; Art. 6 der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatz-Richtlinie)
    Fernabsatz - keine Wertersatzpflicht bei bloßer Prüfung einer Sache durch einen Verbraucher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags (Wasserbett)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Online Wasserbett bestellt und mit Wasser gefüllt - Kunde muss trotzdem keinen Wertersatz leisten, wenn er den Kauf widerruft

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz bei fernabsatzrechtlicher Wertminderung durch Befüllen einer Wasserbettmatratze

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wertersatzpflicht eines Verbrauchers beim Fernabsatzvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Rückgabe von kaputter Ware bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Kauf von Möbeln im Internet

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verbraucher darf im Versandhandel Ware prüfen, ohne zu befürchten, Wertersatz zahlen zu müssen

  • shopbetreiber-blog.de (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für befülltes Wasserbett - "Globales Leihhaus Internet”

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für ein befülltes Wasserbett

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Befüllen der Matratze eines Wasserbettes mit Wasser

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Fernabsatzvertrags: Pflicht des Verbrauchers zum Wertersatz

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Shop: Die Wertersatzpflicht des Käufers bei Widerruf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wertersatz bei Rückgabe von bestellter Ware im Online-Shop

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestellte Möbel: Aufbau zu Prüfzwecken erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fernabsatz: Möbel bestellen, aufbauen und dann zurückschicken?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Käuferrechte beim Internetkauf gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückgabe eines Wasserbettes trotz Befüllen möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Warenrücknahme bei Internet-Käufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte: Verbraucher muss kein Wertersatz bei Probe der Ware leisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wertersatz für ein befülltes Wasserbett? - Vorschau

Besprechungen u.ä. (5)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    § 357 BGB a.F.
    Kein Wertersatz bei Widerruf, auch wenn zurückgegebene Ware wertmäßig für den Händler einen Totalverlust darstellt

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bei Fernabsatzverträgen kein Wertersatz für Verschlechterungen,die durch Ausprobieren der Sache entstehen

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Widerruf - Käufer kann die Ware prüfen und testen ohne Wertersatz an Verkäufer zu leisten

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Käuferrechte beim Internetkauf gestärkt

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Stärkung der Käuferrechte beim Internetkauf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 268
  • NJW 2011, 56
  • ZIP 2010, 2301
  • MDR 2010, 1441
  • EuZW 2011, 312
  • NJ 2011, 208
  • WM 2011, 422
  • MMR 2011, 24
  • MIR 2010, Dok. 163
  • BB 2010, 2769
  • BB 2011, 81
  • K&R 2011, 38
  • JR 2012, 25
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.09.2009 - C-489/07

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
    Die zunächst vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, aufgrund der mehrtägigen ausgiebigen Testung des Bettes könne nicht mehr von einer bloßen Prüfung, sondern müsse bereits von einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme mit der Folge des Wertersatzes bei Verschlechterung ausgegangen werden, lasse sich aufgrund der am 3. September 2009 ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rs. C-489/07) nicht mehr aufrecht erhalten.

    Zu einem Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der gekauften Sache während der Widerrufsfrist (§ 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB) hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 3. September 2009 (NJW 2009, 3015 - Messner/Krüger) ausgeführt, aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7/EG ergebe sich, dass das Verbot, dem Verbraucher andere Kosten als die der unmittelbaren Rücksendung der Waren aufzuerlegen, gewährleisten solle, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" sei und der Verbraucher nicht durch negative Kostenfolgen von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werde (Rn. 19).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-511/08

    Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
    Diese Bestimmungen erfassen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung des Vertrags, die im Fall des Widerrufs zu Lasten des Verbrauchers gehen können (EuGH, ZIP 2010, 839 Rn. 52 - Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH/Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
    Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG bedarf es nicht, weil die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und die Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV entfällt ("acte clair"; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. November 2008 - III ZR 279/07, BGHZ 178, 243 Rn. 31; Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, WM 2009, 2334 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
    Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG bedarf es nicht, weil die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und die Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV entfällt ("acte clair"; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. November 2008 - III ZR 279/07, BGHZ 178, 243 Rn. 31; Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, WM 2009, 2334 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f. zu § 3 FernAbsG; Urteil vom 30. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 168/14, WM 2016, 968 Rn. 30).
  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Der wertersatzfreie Gebrauch zu Prüfzwecken ist zunächst für den Widerruf von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen eingeführt worden und sollte die Einschränkung kompensieren, die der Kunde dadurch hat, dass er die Ware nicht vor dem Kauf in dem Geschäft prüfen konnte (vgl. BT-Drucks 17/5097, S. 15; BGH, Urteil v. 12.10.2016 - VIII ZR 55/15 - Rn. 21; v. 3.11.2010 - VIII ZR 337/09 - Rn. 23; Fritsche a.a.O., § 357 BGB Rn. 29): Alles was ihm dort möglich ist, kann er ohne Wertersatzpflicht tun.
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

    Solche Maßnahmen gehen über die in § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind (Fortführung von Senatsurteil vom 3. November 2010, VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).

    Der Gesetzgeber hat ausweislich der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge anerkannt, dass eine Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise in bestimmten Fällen über eine Inaugenscheinnahme hinaus auch eine Ingebrauchnahme erfordern kann (BT-Drucks. 17/5097, S. 17 [zu § 357 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB aF] sowie S. 15 [zu § 312e BGB aF]; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 22 [zur Vorgängerfassung]).

    Danach soll der Verbraucher beispielsweise nicht für den Wertverlust aufkommen müssen, den etwa ein Kleidungsstück allein dadurch erleidet, dass es aus der Verpackung genommen und anprobiert wird, den ein Buch durch das bloße Aufschlagen und Durchblättern erfährt, oder der bei einem Kraftfahrzeug durch das Ausprobieren seiner Instrumente oder durch eine kurze Testfahrt auf einem nicht-öffentlichen Gelände eintritt (BT-Drucks. 14/6040, S. 200; vgl. auch BT-Drucks. 17/5097, S. 15; Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO Rn. 20 f.).

    (2) Die Vorschriften über den Widerruf von Willenserklärungen, die auf den Abschluss von Fernabsatzverträgen gerichtet sind, dienen der Kompensation von Gefahren aufgrund der fehlenden physischen Begegnung von Anbieter und Verbraucher und der in der Regel fehlenden Möglichkeit, die Ware oder Dienstleistung vor Vertragsschluss in Augenschein zu nehmen (BGH, Urteile vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 243 [zu § 3 FernAbsG]; vom 21. Oktober 2004 - III ZR 380/03, BGHZ 160, 393, 399; vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO Rn. 23; jeweils mwN).

    (a) Ausgehend von diesem Regelungszweck hat sich die Beurteilung, was im Einzelfall vom Tatbestandsmerkmal der Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise umfasst ist, zunächst daran zu orientieren, wie ein Verbraucher beim Testen und Ausprobieren der gleichen Ware in einem Ladengeschäft im stationären Handel typischerweise hätte verfahren können (BT-Drucks. 17/5097, S. 15 [zu § 312e BGB aF]; BT-Drucks. 17/12637 S. 63 [zu § 357 Abs. 7 BGB nF]; Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO Rn. 23 [zu § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung]; Staudinger/Kaiser, BGB, Neubearb. 2012, § 357 Rn. 45; MünchKommBGB/Masuch, 6. Aufl., § 357 Rn. 47; jeweils mwN).

    (b) Weiter ist allerdings zu berücksichtigen, dass dem Verbraucher beim Kauf von Waren im Fernabsatz gegenüber dem Kauf im Ladengeschäft selbst dann ein Nachteil verbleibt, wenn der Kunde die gekaufte Ware im Ladengeschäft nicht auspacken, aufbauen und ausprobieren kann (Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO).

    Das ist bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz, bei dem der Verbraucher sich allenfalls Fotos der Ware anschauen kann, nicht der Fall (Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO mwN).

    (3) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Revision zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung angeführten Erwägungen im Senatsurteil vom 3. November 2010 (VIII ZR 337/09, aaO Rn. 23).

    Damit ist aber lediglich dem Umstand Rechnung getragen worden, dass auch dann, wenn ein Verbraucher beim Kauf im Ladengeschäft die konkrete Kaufsache nicht auspacken oder ausprobieren kann, ihm dort regelmäßig die Möglichkeit verbleibt, im stationären Handel typischerweise vorhandene Musterstücke in Augenschein zu nehmen und auszuprobieren (Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO).

    Um das Fehlen dieser ergänzenden Erkenntnismöglichkeiten auszugleichen, hat der Senat beim Fernabsatzkauf eines zerlegt gelieferten Wasserbetts dem Verbraucher das Recht eingeräumt, die zugesandte Ware selbst dann auszupacken, aufzubauen und auszuprobieren, wenn ihm ein solches Vorgehen im Ladengeschäft nicht in vergleichbarer Form gestattet wäre (Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO).

    Von diesem Verbot wird auch die Verpflichtung des Verbrauchers erfasst, Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung der Sache zu leisten (Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO Rn. 29).

    Das ihm eingeräumte, an keine materiellen Voraussetzungen gebundene, einfach auszuübende Recht zur einseitigen Lösung vom Vertrag (Senatsurteile vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17; vom 16. März 2016 - VIII ZR 146/15, aaO Rn. 16) ist ihm daher nicht zum Schutz vor einer möglichen Übervorteilung oder Übereilung, sondern deswegen an die Hand gegeben worden, weil er das Erzeugnis in der Regel nicht vor Vertragsabschluss in Augenschein nehmen kann und eine physische Begegnung zwischen Anbieter und Verbraucher nicht stattfindet (BGH, Urteile vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, aaO [zu § 3 FernAbsG]; vom 21. Oktober 2004 - III ZR 380/03, BGHZ 160, 393, 399; vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO Rn. 23; Staudinger/Thüsing, BGB, Neubearb. 2012, § 312b Rn. 34; vgl. auch den 14. Erwägungsgrund der Fernabsatzrichtlinie).

  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17

    Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wurde ihm - zunächst nach Maßgabe der früher geltenden Richtlinie 97/7/EG - ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f. [noch zu § 3 FernAbsG]; vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; vom 12. November 2015 - I ZR 168/14, aaO Rn. 30; vom 7. Juli 2016 - I ZR 30/15, aaO Rn. 43; vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 55/15, NJW 2017, 878 Rn. 21, 52, insoweit in BGHZ nicht vollständig abgedruckt; vgl. auch den Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 97/7/EG).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f. zu § 3 FernAbsG; Urteil vom 30. November 2010  - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; Urteil vom 12. November 2015  - I ZR 168/14, WM 2016, 968 Rn. 30).
  • LG München I, 09.02.2018 - 29 O 14138/17

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehnsvertrages

    Denn die Zulassung eines Pkw ist gerade ein Umgang, der über das zur Prüfung der Sache erforderliche Maß hinausgeht, und daher nicht mehr von dem Prüfungsprivileg nach § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB umfasst (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.2010, Gz. VIII ZR 337/09, Rn. 20; Jauernig BGB, 16. Auflage 2015, § 357 Rn. 10).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. zu § 3 FernAbsG BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f.; Urteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; Staudinger/Kaiser aaO § 355 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 260/10

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Minderwertausgleich wegen übermäßigen

    e) Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG bedarf es nicht, weil nach der vorstehend unter II 1 dargestellten Rechtsprechung des Gerichtshofs die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt und die Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV entfällt ("acte clair"; vgl. nur BGH, Urteile vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, NJW 2011, 56 Rn. 31; vom 13. Januar 2011 - III ZR 146/10, MMR 2011, 341 Rn. 35; jeweils mwN).
  • LG Aachen, 18.09.2018 - 10 O 112/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Die Zulassung als bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eines Autos stellt einen solchen nicht für eine Prüfung notwendigen Umgang mit einem KFZ dar (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az. VIII ZR 337/09, juris, Rn. 25).
  • AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15

    Kein Wertersatz nach Ausübung des Prüfungsrechts beim Matratzenkauf im

    Solange sich der Verbraucher hier im Rahmen der berechtigten Prüfung bewegt, schuldet dieser auch dann keinen Wertersatz, wenn die Ware einen vollständigen Wertverlust erleidet, wie z.B. beim Aufbau von Möbeln oder beim Befüllen eines Wasserbettes (vgl. nur Palandt/Grüneberg, RdNr. 9 zu § 357 BGB mwN; zum letztbenannten "Wasserbettfall" insb. auch Bundesgerichtshof, Urt.v. 03.11.2010, NJW 2011, S. 56 ff.).
  • AG Köln, 04.04.2012 - 119 C 462/11

    Rückzahlungsanspruch aufgrund wirksamen Widerrufs des Kaufvertrages über eine

  • LG Ulm, 30.07.2018 - 4 O 399/17

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an Widerrufsbelehrung und

  • LG Kleve, 27.12.2018 - 4 O 46/18

    Widerruf der Willenserklärung eines Verbrauchers auf Abschluss eines

  • LG Bonn, 06.02.2013 - 5 S 129/12
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