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   BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09   

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https://dejure.org/2010,313
BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,313)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,313)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,313)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Recht am eigenen Bild: Prüfungspflicht des Bildarchivbetreibers vor Weitergabe von Fotos an die Presse

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bildagentur muss nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Prüfung der Zulässigkeit einer beabsichtigten Presseberichterstattung nach der Maßgabe der §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) durch den Betreiber eines Bildarchivs zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen vor Weitergabe archivierter Fotos an ...

  • rechtambild.de

    Zur Prüfpflicht des Betreibers eines kommerziellen Bildarchivs

  • rewis.io

    Recht am eigenen Bild: Prüfungspflicht des Bildarchivbetreibers vor Weitergabe von Fotos an die Presse

  • rewis.io

    Recht am eigenen Bild: Prüfungspflicht des Bildarchivbetreibers vor Weitergabe von Fotos an die Presse

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Betreiber eines Bildarchivs hat bei Weitergabe von Bildern zur kommerziellen Nutzung an ein Presseunternehmen keine Prüfpflichten nach §§ 22, 23 KunstUrhG

  • rechtambild.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bildagenturen müssen die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe nicht prüfen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Prüfung der Zulässigkeit einer beabsichtigten Presseberichterstattung nach der Maßgabe der §§ 22 , 23 Kunsturhebergesetz ( KunstUrhG ) durch den Betreiber eines Bildarchivs zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen vor Weitergabe archivierter Fotos ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Die Akte H..."

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Bildarchiv muss Zulässigkeit von Berichterstattung nicht prüfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    Keine Prüfungspflicht der beabsichtigten Berichterstattung durch Bildagenturen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zu Sorgfaltspflichten von Bildagenturen bei Weitergabe von Fotos zur Presseberichterstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildagenturen für die Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht - Bildarchive dürfen Fotos an Presse weitergeben

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen müssen vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Berichterstattung prüfen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bildarchiv muss vor Foto-Weitergabe nicht Zulässigkeit geplanter Presseberichterstattung prüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überprüfungspflicht von Bildagenturen bei Presseberichterstattung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfpflicht für Bildagenturen vor der Bildweitergabe

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflichten von Bildagenturen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fotos durch eine Bildagentur an die Zeitung

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Pflichten von Bildagenturen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fotos durch Bildagenturen zum Zwecke der Presseberichterstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigerweise archiviertes Bildmaterial durch Pressefreiheit geschützt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bildagentur muss nicht Zulässigkeit der Presseberichte prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflichten von Bildagenturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Bildagentur muss Verwendungszweck von Fotos nicht prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fotos und Filme im Internet - Recht am Bild und Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 354
  • NJW 2011, 755
  • MDR 2011, 176
  • GRUR 2011, 266
  • VersR 2011, 358
  • MMR 2011, 244
  • ZUM 2011, 239
  • afp 2011, 70
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

    Der Schutz der Pressefreiheit beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfasst im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296, 304; BVerfGE 64, 108, 114 f.; 77, 346, 354).

    Im Einzelnen kommt es für die Definition des Schutzbereichs darauf an, was notwendige Bedingung des Funktionierens einer freien Presse ist (BVerfGE 66, 116, 134; 77, 346, 354).

    Für presseexterne Hilfstätigkeiten greift der Schutz aber ausnahmsweise im Interesse eines freiheitlichen Pressewesens, wenn eine selbstständig ausgeübte, nicht die Herstellung von Presseerzeugnissen betreffende Hilfstätigkeit typischerweise pressebezogen ist, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt (BVerfGE 77, 346, 354).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
    Der Schutzbereich der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Pressefreiheit ist berührt, wenn es um die im Pressewesen tätigen Personen in Ausübung ihrer Funktion, um ein Presseerzeugnis selbst, um seine institutionell-organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie um die Institution einer freien Presse überhaupt geht (BVerfGE 85, 1, 12 f.).

    Die besondere Garantie der Pressefreiheit betrifft die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung der Presse für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung (BVerfGE 20, 162, 175 f.; 85, 1, 12).

    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1417 Rn. 18; BGH, Urteile vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 350; vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119, 131 f.; vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702, 706 Rn. 53).

    Dabei können Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen Dritten und die Eigenverantwortung des unmittelbar Handelnden eine Rolle spielen (Senatsurteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, aaO; BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 251/99, BGHZ 148, 13, 18 f.; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, aaO).

  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 93/17

    Strafbarkeit eines Fotojournalisten wegen der Veröffentlichung eines Bildes -

    Der Senat teilt aus diesem Grund die von der Revision mehrfach bemühte Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 30/09 und VI ZR 34/09 -, juris), dass ein Informationsaustausch, der quasi im presseinternen Bereich stattfindet und das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen allenfalls geringfügig beeinträchtigt, mit Blick auf die Pressefreiheit nicht ohne weiteres als Verbreitungshandlung qualifiziert werden kann.
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    Das gebietet neben dem von dem Grundbuchamt zu beachtenden Gebot staatlicher Inhaltsneutralität (vgl. BVerfG, NJW 2001, 503, 506) die besondere Rolle, die der Presse in der freiheitlichen Demokratie zukommt und deren wirksame Wahrnehmung den prinzipiell ungehinderten Zugang zur Information voraussetzt (BVerfGE 50, 234, 240; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, NJW 2011, 755 Rn. 8 [zur Veröff. in BGHZ vorgesehen]).
  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1716/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Diese Auslegung der anzuwendenden Vorschriften stellt insbesondere nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs infrage, wonach presseexterne Hilfsorgane, insbesondere Bildarchive, bei einer Weitergabe von Bildmaterial an Presseredaktionen keinen Prüfpflichten in Hinblick auf eine Veröffentlichung unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09 -, juris, Rn. 7-10).
  • LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10

    Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses

    Für seine gegenteilige Ansicht kann sich der Beklagte nicht auf das Urteil des BGH vom 07.12.2010 (VI ZR 30/09, NJW 2011, 755) berufen, denn maßgeblich für diese Entscheidung war die Tatsache, dass es sich beim Beklagten dieses Verfahrens, anders als hier, um den Betreiber eines Bildportals handelte.
  • BVerfG, 21.10.2019 - 1 BvR 2309/19

    Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beschränkung

    Dem entspricht, als deren Kehrseite, dass für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Grenzen die jeweils für die Veröffentlichung verantwortlichen Redakteure und die sie beauftragenden Verlage auch selbst haftbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1964 - VI ZR 201/63 -, juris, Rn. 38), nicht aber die nur im Vorfeld der Berichterstattung tätigen Akteure (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09 -, juris, Rn. 12) wie hier die allein aus Gründen der Praktikabilität und des geordneten Ablaufs der Hauptverhandlung bestimmten Poolführer.
  • OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13

    Zivilrechtlicher und urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Störereigenschaft

    Insbesondere im Bereich des Pressewesens wäre es nicht hinnehmbar, wenn jede Person, die an der Erstellung oder Verbreitung eines Presserzeugnisses beteiligt ist, hinsichtlich der in dem Presseerzeugnis vorkommenden Rechtsverletzung selbst Unterlassung schulden würde; denn eine so weitgehende Haftung hätte auf die Abläufe eines funktionierenden Pressesystems einen eines hindernden Einfluss, der mit der grundsätzlichen Garantie der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG - einer für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierenden Institution - nicht vereinbar wäre (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.2010, Az. VI ZR 30/09, GRUR 2011, S. 266 ff.).

    Im Stadium der Verbreitung der Veröffentlichung sind das z.B. Personen wie Boten, Briefträger, Zusteller, Plakatkleber und Prospektverteiler (BGH, Urt. v. 5.11.2015, Az. I ZR 88/13, NJW 2016, S. 2341 ff., 2342), im Stadium der Erstellung von Beiträgen z.B. die Personen, die - ohne dass sie über den Inhalt der Veröffentlichung bestimmen dürften oder könnten - solche Hilfstätigkeiten erbringen, die typischerweise pressebezogen sind, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgen, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig sind und deren staatliche Regulierung sich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirken würde (BGH, Urt. v. 7.12.2010, Az. VI ZR 30/09, GRUR 2011, S. 266 ff., 267 f.).

  • OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09

    Unterlassungsanspruch: Eigentumsverletzung durch Vervielfältigung, Verbreitung

    Dies umso weniger, als die Entscheidung des Bundesgerichtshofs durch die Fraport-Entscheidung überholt sei und der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats widerspreche (Urteile vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30 und 34/09).

    Die Urteile des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshof vom 7. Dezember 2010 (VI ZR 30 und 34/09) sind vor Erlass des Revisionsurteil verkündet worden und ohne hinreichenden Bezug zu der entschiedenen Rechtsfrage, da dort über die Verantwortlichkeit für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen befunden worden ist.

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22

    Unterlassungs- und Löschungsansprüche von Boris Becker gegen Oliver Pocher wegen

    Mit dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2010 - VI ZR 30/09 zu Grunde lag, in dem ein Bildarchiv einem Herrenmagazin das Bild eines "Jahrhundertmörders" zur Verfügung gestellt hatte, bestehen keine erkennbaren Gemeinsamkeiten.
  • AG Aachen, 29.10.2015 - 447 Ds 249/15

    Weitergabe des Fotos eines Geschädigten an eine Zeitung zur Veröffentlichung als

    Der Fall ist insofern nicht vergleichbar mit dem vom Angeklagten zitierten und vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Weitergabe von Bildnissen durch eine Bildarchivagentur an ein Presseunternehmen (BGH vom 07.12.2010, GRUR 2011, 266).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2018 - 2 Ws 260/18

    Reichweite einer sitzungspolizeilichen Anordnung

    Abgesehen davon kann eine medieninterne Weitergabe mit Blick auf die Pressefreiheit schon nicht als Verbreitungshandlung qualifiziert werden (vgl. BGH NJW 2011, 755).
  • LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns 15/16

    Pressefreiheit, Bildnis der Zeitgeschichte; Verbreitung; Interessenabwägung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 15 A 105/19

    Anerkennung und Achtung der ausgestellten Presseausweise für Mitglieder einer

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

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