Rechtsprechung
BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
ZPO § 130a
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 130a ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur - Telemedicus
Berufungsbegründung und eigenhändige qualifizierte elektronische Signatur
- verkehrslexikon.de
Zu den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur bei der elektronischen Übermittlung einer Berufungsbegründung
- JurPC
Zur Wirksamkeit der qualifizierten elektronischen Signatur durch Mitarbeiter/innen des Rechtsanwaltes
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 130a
Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung - Verwendung der Signaturkarte des zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalts durch Dritten genügt nicht Anforderungen an qualifizierte elektronische Signatur - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung durch einen zur Vertretung bei einem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt; Wahrung der Formerfordernisse im Zusammenhang mit der elektronischen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Qualifizierte elektronische Signatur durch Dritte statt Unterschrift des vertretungsberechtigten Rechtsanwalts; unzulässige Verwendung der Signaturkarte durch Dritte; Berufungsbegründung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur bei einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung
- Anwaltsblatt
§ 130a ZPO
Wer die elektronische Signatur in der Kanzlei nutzt, hat selber Schuld - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 130a Abs. 1 S. 1
Erforderlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung durch einen zur Vertretung bei einem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt; Wahrung der Formerfordernisse im Zusammenhang mit der elektronischen ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Übermittlung von Berufungsbegründung durch elektronische Signatur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die elektronisch von der Angestellten übermittelte Berufungsbegründung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Qualifizierte elektronische Signatur muss bei elektronischer Berufungsbegründung durch vertretungsberechtigten Rechtsanwalt erfolgen
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Pflicht zur Überprüfung von Schriftsätzen
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2011, 77
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de
, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zur Überprüfung von Schriftsätzen
Verfahrensgang
- AG Zossen, 17.12.2009 - 3 C 314/09
- LG Potsdam, 10.05.2010 - 2 S 1/10
- BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
Papierfundstellen
- BGHZ 188, 38
- NJW 2011, 1294
- MDR 2011, 251
- NJ 2011, 169
- FamRZ 2011, 558
- VersR 2011, 547
- WM 2011, 478
- MMR 2011, 283
- K&R 2011, 198
- AnwBl 2011, 295
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 164/18
Unwirksame Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere Anwaltspostfach
Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen es für das Unterschriftserfordernis ausreichend ist, wenn ein Dritter die qeS mit der Signaturenkarte des Rechtsanwalts vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - VI ZB 28/10 -, juris). - BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13
EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur
a) Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung bei bestimmenden Schriftsätzen handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10, BGHZ 188, 38 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75 Rn. 15). - BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19
Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - …
Sie muss von der "verantwortenden Person" stammen, also von demjenigen, dessen handschriftliche Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde (vgl. bereits BGH 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - Rn. 8, BGHZ 188, 38; BVerwG 14. September 2010 - 7 B 15.10 - Rn. 24) .
- BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14
Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht …
Erforderlich ist nur, dass sich die Revisionsanwälte den Inhalt etwaiger Vorarbeiten zu eigen machen und die Verantwortung hierfür übernehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251, 253 f.; vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709 und vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10, BGHZ 188, 38 Rn. 8 f.). - LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
Kein Erfordernis einer handschriftlichen Signatur bei Einreichung über beA
Soweit teilweise (…MüKo ZPO/Fritsche, 5. Aufl. 2016, ZPO § 130a Rn. 4, 5) unter Verweis auf ältere Entscheidungen des BGH (…NJW 2010, 2134 Rn. 15; 2011, 1294 Rn. 8;… 2013, 2034 Rn. 7) statuiert wird, bestimmende Schriftsätze bedürften immer einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist diese Rechtsprechung zu der nunmehr nichtmehr geltenden Fassung der Norm vom 21.10.2005 bis 28.07.2017 ergangen (vgl. Müller, Anm. zu BAG NJW 2018, 2978). - BGH, 27.11.2013 - XII ZB 116/13
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Anforderungen …
Im Übrigen hätte das Gericht auch davon ausgehen können, dass der Rechtsanwalt den Inhalt eines mit seiner Blankounterschrift versehenen Schriftsatzes so genau festgelegt hat, dass er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 642/11 - FamRZ 2012, 1935 Rn. 17; BGH Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04 - NJW 2005, 2709, 2710 und vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 9). - BGH, 12.09.2012 - XII ZB 642/11
Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist und die Wiedereinsetzungsfrist …
Der Bundesgerichtshof hat hierfür allerdings vorausgesetzt, dass der Rechtsanwalt den Inhalt des noch zu erstellenden Schriftsatzes so genau festgelegt hat, dass er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen konnte (BGH Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04 - NJW 2005, 2709, 2710 sowie Beschluss vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 9).