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   BGH, 09.11.1955 - IV ZA 104/55   

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https://dejure.org/1955,731
BGH, 09.11.1955 - IV ZA 104/55 (https://dejure.org/1955,731)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1955 - IV ZA 104/55 (https://dejure.org/1955,731)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1955 - IV ZA 104/55 (https://dejure.org/1955,731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 20
  • NJW 1956, 60
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 20/50

    Restitutionsklage. Fristhemmung

    Auszug aus BGH, 09.11.1955 - IV ZA 104/55
    Das hat der erkennende Senat in seinem in BGHZ 1, 153 ff veröffentlichten Urteil ausgesprochen.
  • BGH, 08.01.2004 - IX ZB 87/03

    Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits

    Eine Hemmung der Ausschlußfrist entsprechend § 203 Abs. 2 BGB a.F., § 206 BGB n.F. kommt nicht in Betracht (insoweit Bestätigung von BGHZ 19, 20).

    Denn § 203 Abs. 2 BGB a.F. kann von vornherein nicht auf die Ausschlußfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO angewendet werden (BGHZ 19, 20, 22).

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 4 U 8/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Marke; Berechnung nach der

    Auf diese hilfsweise gewählte Berechnungsart durfte die Klägerin hier grundsätzlich zwar dann zurückgreifen, wenn die Berechnung nach der Lizenzanalogie einen niedrigeren Schadensbetrag ergeben würde als der herauszugebende Verletzergewinn (BGHZ 19, 20, 25 -T/S II).
  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 287/92

    Anfechtung eines Ausschlußurteils eines DDR-Kreisgerichts

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden, ob der Fristablauf des § 958 Abs. 2 ZPO gehemmt werden kann, aber für den vergleichbaren Fall der Ausschlußfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO hat er ausdrücklich ausgesprochen, daß eine Ablaufhemmung analog § 203 BGB nicht in Betracht kommt (BGHZ 19, 20).
  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 132/59

    Rechtsnatur der Frist zur Erhebung der Klage

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  • BGH, 30.11.1962 - IV ZR 194/62

    Rechtsmittel

    Dies kommt auch in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 9. November 1955 - IV ZA 104/55 - (BGHZ 19, 20, 21) [BGH 09.11.1955 - IV ZA 104/55] und vom 27. November 1957 (a.a.O.) zum Ausdruck.
  • BVerwG, 31.05.1968 - I B 23.68

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daß es gegen die Versäumung der Ausschlußfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO, § 60 VwGO) nicht gibt und daß die Vorschriften über die Hemmung von Fristen nicht gelten, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. BGHZ 19, 20 [22]; Wieczorek, ZPO, Anm. A II d 1 zu § 586 ZPO; Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO 18. Aufl., Anm. II zu § 586 ZPO; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 29. Aufl., Anm. C zu § 586 ZPO).
  • BGH, 04.03.1968 - II ZR 36/67

    Anforderungen an die Auslegung eines Sozietätsvertrages - Umfang der

    Das nötigt zu dem Schluß, daß diese Bestimmungen auf andere Ausschlußfristen nicht ohne weiteres übertragen werden können (ebenso Soergel/Augustin, a.a.O., § 203 Anm. 3 und § 206 Anm. 3; RG JW 1904, 558; OLG Hamburg SA 63 Nr. 158; grundsätzlich auch die von der Revision für ihre gegenteilige Auffassung angeführte Entscheidung BSG AP BGB, § 206 Nr. 1; vgl. ferner gegen die Anwendung der Bestimmungen auf die Frist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO BGHZ 19, 20; auf die Frist des § 8 Abs. 10 des Finanzvertrages BGHZ 33, 363 [BGH 24.10.1960 - III ZR 132/59]; auf die Frist des § 12 Abs. 3 VVG BGHZ 43, 237 f [BGH 08.02.1965 - II ZR 171/62] und auf die Frist für die Mängelanzeige nach § 377 Abs. 2 HGB RGZ 170, 158).
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