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   BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09   

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https://dejure.org/2011,528
BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09 (https://dejure.org/2011,528)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 (https://dejure.org/2011,528)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZR 57/09 (https://dejure.org/2011,528)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Stiftparfüm

    § 14 Abs 2 MarkenG, § 19 MarkenG, § 7 Abs 2 TMG, § 10 TMG
    Markenrechtsverletzung: Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes als Störer nach Hinweis des Rechteinhabers auf die Rechtsverletzung; Annahme einer Begehungsgefahr - Stiftparfüm

  • IWW
  • JurPC

    Stiftparfüm

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Betreibers eines Online-Marktplatzes zur Verhinderung zukünftiger Verletzungen im Falle des Hinweises eines Rechteinhabers auf eine Verletzung seines Rechts durch ein Verkaufsangebot; Erforderlichkeit der Feststellung des Rechtsverstoßes ohne eingehende ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflichten des Betreibers eines Online-Marktplatzes bei Hinweis des Rechteinhabers auf illegales Angebot ("Stiftparfüm")

  • kanzlei.biz

    Stiftparfum

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Stiftparfüm

    §§ 14 Abs. 2, 19 MarkenG

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für Rechtsverletzungen, die durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot begangen werden

  • Betriebs-Berater

    Unterlassungsverpflichtung des Betreibers eines Online-Marktplatzes bei konkretem Hinweis auf einen Rechtsverstoß - Stiftparfüm

  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung: Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes als Störer nach Hinweis des Rechteinhabers auf die Rechtsverletzung; Annahme einer Begehungsgefahr - Stiftparfüm

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung: Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes als Störer nach Hinweis des Rechteinhabers auf die Rechtsverletzung; Annahme einer Begehungsgefahr - Stiftparfüm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2, § 19; TMG § 7 Abs. 2, § 10

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2, § 19 ; TMG § 7 Abs. 2, § 10

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stiftparfüm

  • datenbank.nwb.de

    Markenrechtsverletzung: Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes als Störer nach Hinweis des Rechteinhabers auf die Rechtsverletzung; Annahme einer Begehungsgefahr - Stiftparfüm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Gefälschte Produkte bei Internet-Auktion: Verhinderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Ebay und sonstige Online-Marktplätze müssen Angebote von Produktfälschungen und Plagiaten durch aktive Maßnahmen verhindern

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Ebay muss gefälschte Markenartikel aus seinem Marktplatz nehmen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anforderungen an Tätigwerden eines Portalbetreibers bei Rechtsverletzung durch Dritte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenrechtsverletzung auf Internet - Plattform

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Tätigwerden eines Portalbetreibers bei Rechtsverletzung durch Dritte

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung von eBay bei Markenrechtsverstößen der Anbieter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betreiber eines Online-Marktplatzes ist bei konkretem Hinweis auf einen Rechtsverstoß als Störer zur Unterlassung verpflichtet - Stiftparfüm

  • abendzeitung-nuernberg.de (Pressemeldung, 29.09.2011)

    Ebay muss Fälschungen aus dem Angebot nehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes nach Hinweis auf eine Markenrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung des Online-Marktplatz Betreibers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay auch ohne Nachweis der Rechtsverletzung möglich

Besprechungen u.ä. (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 19
  • ZIP 2011, 2169
  • MDR 2011, 1310
  • GRUR 2011, 1038
  • GRUR Int. 2012, 254
  • WM 2011, 2012
  • MMR 2012, 178
  • BB 2011, 2498
  • K&R 2011, 727
 
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Wird zitiert von ... (133)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 18 - Domainverpächter; BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, AfP 2011, 156 Rn. 15; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, NJW-RR 2008, 1136 Rn. 50 - Internetversteigerung III).

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 24 - Blog-Eintrag; vgl. auch BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 41 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 f. - Internet-Versteigerung I).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Bleiben für den Schuldner gewisse Zweifel am Vorliegen einer Rechtsverletzung oder an der Aktivlegitimation des Abmahnenden, ist er nach Treu und Glauben gehalten, den Abmahnenden auf diese Zweifel hinzuweisen und gegebenenfalls nach den Umständen angemessene Belege für die behaupteten Rechtsverletzungen und die Legitimation zur Rechtsverfolgung zu verlangen (vgl. BGH Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 32 - Stiftparfüm; vgl. zu § 97a Abs. 2 UrhG J.B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 23).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    aa) Als Störer ist verpflichtet, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, aaO Rn. 13 f. - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, aaO Rn. 45 - Kinderhochstühle im Internet; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, Rn. 20 - Stiftparfüm).

    Sie setzt die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus; deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, aaO Rn. 18 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Rn. 50 - Internet-Versteigerung III; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, aaO Rn. 20 - Stiftparfüm, jeweils mwN).

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, aaO Rn. 26 - Stiftparfüm).

    Diese Erwägungen stehen im Einklang mit den Maßstäben, die der Gerichtshof der Europäischen Union und der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für Markenrechtsverletzungen aufgestellt haben (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, EuZW 2011, 754 - L"Oreal/eBay; BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, aaO Rn. 22 ff. - Stiftparfüm).

    Gegebenenfalls wird auch die Frage einer bestehenden Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr zu prüfen sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, aaO Rn. 37 ff. - Stiftparfüm).

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