Rechtsprechung
BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Notare Bayern , S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 1093 Abs. 1, Abs. 3, 1041
Kostenbeteiligung des dinglichen Wohnungsrechtsinhabers an Gemeinschaftsanlagen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1041 BGB, § 1093 Abs 1 BGB, § 1093 Abs 3 BGB
Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur Kostenbeteiligung an Unterhaltskosten eines Hausgrundstücks sowie der auf die Wohnung entfallenden Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1093 Abs. 1 u. 3, 1041
Kostenverteilung Eigentümer - Inhaber des Wohnungsrechts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines dinglich Wohnungsberechtigten zur anteiligen Tragung der auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 1093 Abs. 1, 3, § 1041
Umfang der Kostentragungspflicht des Wohnungsrechtsinhabers für Nutzung der Gemeinschaftsanlagen - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wohnungsrecht (dingliches) - Beteiligung an den Unterhaltungskosten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Dingliches Wohnrecht; Beteiligung an Grundkosten für Heizung und Warmwasser bei Nichtnutzung; Betriebskosten
- rewis.io
Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur Kostenbeteiligung an Unterhaltskosten eines Hausgrundstücks sowie der auf die Wohnung entfallenden Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung
- ra.de
- rewis.io
Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur Kostenbeteiligung an Unterhaltskosten eines Hausgrundstücks sowie der auf die Wohnung entfallenden Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung eines dinglich Wohnungsberechtigten zur anteiligen Tragung der auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungsrecht: Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dingliches Wohnrecht und die Betriebskostenumlage
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wohnberechtigter muss sich an den Kosten beteiligen!
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kostentragung bei dinglichem Wohnrecht
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnberechtigter schuldet jedenfalls Grundkosten
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnberechtigter schuldet jedenfalls Grundkosten
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Wohnungsberechtigter muss Heiz- und Warmwasserkosten tragen.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beteiligung des Inhabers eines dingl. Wohnungsrechtes an den Kosten der gewöhnlichen Unterhaltung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich an verbrauchsunabhängigen Kosten beteiligen - Kostenpflicht aufgrund Unterhaltungspflicht des Hauseigentümers
Besprechungen u.ä. (3)
- Notare Bayern , S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 1093 Abs. 1, Abs. 3, 1041
Kostenbeteiligung des dinglichen Wohnungsrechtsinhabers an Gemeinschaftsanlagen - haus-und-grund-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)
Dingliches Wohnrecht und Umlage von Betriebskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nebenkostentragungspflicht auch durch den Inhaber eines unentgeltlichen Wohnungsrechts! (IMR 2012, 34)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 16.04.2010 - 16b C 304/09
- LG Berlin, 22.02.2011 - 63 S 290/10
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11
Papierfundstellen
- BGHZ 191, 213
- NJW 2012, 522
- MDR 2012, 88
- DNotZ 2012, 293
- NZM 2012, 313
- NJ 2012, 121
- WM 2012, 963
- JR 2012, 419
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66
Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum …
Auszug aus BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11
Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Juli 1969, V ZR 37/66, BGHZ 52, 234 ff.).Der Senat hat diese Frage bislang offen gelassen (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 236 f.).
Der Senat hat eine solche Pflicht aufgrund einer sachgerechten Interessenabwägung angenommen, weil dem Wohnungsberechtigten andernfalls die ordnungsgemäße Benutzung seiner Räume unmöglich gemacht würde (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237 ff.;… zustimmend Staudinger/Mayer, BGB [2009] § 1093 Rn. 33, 39;… abl. MünchKomm-BGB/Joost, 5. Aufl., § 1093 Rn. 14).
Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 1093 Abs. 1 Satz 2 i.V.m § 1041 Satz 2 BGB (Senat Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 236 f.).
Dagegen wird der Eigentümer mit der Vornahme von Unterhaltungsmaßnahmen belastet, zu denen er dann, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Heizung gefährdet ist, sogar verpflichtet ist (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237 ff.).
- BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 373/04
Begriff des anderen zwingenden Grundes; Ermittlung des Heizenergieverbrauchs bei …
Auszug aus BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11
Das Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV entsteht nur dann, wenn entgegen den Vorschriften der Verordnung verbrauchsunabhängig abgerechnet wird, nicht aber, wenn die Abrechnung aus sonstigen Gründen fehlerhaft ist (BGH, Urteil vom 16. November 2005 - VIII ZR 373/04, NJW-RR 2006, 232 Rn. 21 mwN;… Danner/Theobald/Schumacher, Energierecht [2011], § 12 HeizkostenV Rn. 7 f.;… MünchKomm-BGB/Schmid, 5. Aufl., § 12 HeizkostenV Rn. 1). - BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09
Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum …
Auszug aus BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11
a) Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts haben die Parteien nicht - wie es schuldrechtlich möglich wäre (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2010 - V ZR 36/09, NJW 2009, 3644 Rn. 9 mwN) - vereinbart, dass der Beklagte die Grundkosten der Heizung und der Warmwasserbereitung zu tragen hat. - BGH, 23.02.2005 - II ZR 147/03
Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen Anschlußrevision
- BGH, 20.09.2017 - VIII ZR 279/16
Abgrenzung eines Mietvertrages von anderen Gebrauchsüberlassungsverhältnissen bei …
Hinsichtlich der Tragung der Betriebskosten hat auch bei der Vereinbarung eines unentgeltliches Wohnungsrechts, wovon die Beklagte hier offensichtlich ausgeht, der Wohnungsberechtigte jedenfalls die verbrauchsabhängigen Kosten wie Strom, Wasser und Heizung zu tragen, ebenso aber auch die anteiligen verbrauchsunabhängigen Kosten der Unterhaltung der Anlagen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 57/11, BGHZ 191, 213 Rn. 5, 7 ff.). - LG Berlin, 15.06.2017 - 67 S 101/17
Wohnraummiete: Mieterseitige Kürzung der Heizkostenabrechnung bei nicht erfolgter …
Denn ein Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO entsteht nur dann, wenn entgegen der Vorschriften der HeizkostenVO verbrauchsunabhängig abgerechnet wird, nicht aber wenn die Abrechnung aus sonstigen Gründen fehlerhaft ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 57/11, NJW 2012, 522 Rz. 17). - OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
Privatschriftliches Testament: Auslegung eines Vermächtnisses betreffend ein …
- BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14
Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den …
Die von der Beklagten vertraglich übernommene Pflicht, auch die Hälfte der auf das Gebäude und das Grundstück bezogenen Lasten (Hausversicherung, Grundsteuer) zu tragen, geht über die Beteiligung an den verbrauchsabhängigen Kosten und an den Kosten der Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen hinaus, welche die Beklagte als Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts nach den gesetzlichen Regeln zu tragen hätte (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 57/11, BGHZ 191, 213 Rn. 5 und 11 ff.). - LG Heidelberg, 24.06.2015 - 1 S 2/15
Wohnungsrecht: Anspruch eines Wohnungsrechtsinhabers gegen den Eigentümer auf …
Sonst hätte es der Eigentümer in der Hand, durch eine fehlende Instandhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen das Wohnungsrecht auszuhöhlen und leerlaufen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 4.7.1969, V ZR 37/66, NJW 1969, 1847; BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 57/11, NJW 2012, 522). - OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/19
Vertragliche Vereinbarung über die Auferlegung von Kosten als dinglicher Inhalt …
Dem Wohnungsberechtigten würde andernfalls die ordnungsgemäße Benutzung seiner Räume unmöglich gemacht (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 57/11 zur Pflicht des Eigentümers, die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Zentralheizung zu tragen). - OLG München, 23.08.2022 - 8 U 1186/22
Kostenbeteiligung des Nießbrauchers
Dazu gehört auch die gewöhnliche Unterhaltung der Heizung und Warmwasserbereitung (vgl BGH NJW 2012, 522, 523 [Rn 11];… Staudinger/Heinze (2021) BGB § 1041, Rn. 10).Nachdem der Beklagte das BHKW des Hauses zur Wärmeversorgung seiner Wohnung nutzt, hat er sich auch an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer, d. h. der Klagepartei durch die gewöhnliche Unterhaltung dieser zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausbewohner bestimmten Anlage und diesbezüglichen Einrichtungen entstehen (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2011 - V ZR 57/11 -, BGHZ 191, 213-218).
- LG Halle, 20.09.2018 - 1 S 176/18
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters bei Verstoß …
Hierzu hat der Bundesgerichtshof in dem von ihm seinerzeit zu entscheidenden Fall ausgeführt, dass kein Kürzungsrecht bestanden habe, weil die Abrechnung nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung erfolgt sei und der verbrauchsabhängige Teil der Abrechnung zwar Fehler aufweisen möge, die gegebenenfalls rechnerisch korrigiert werden müssten, die Abrechnung dadurch aber nicht zu einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung werde (BGH, Urteil vom 21.10.2011, V ZR 57/11, Rn. 17; nach juris). - LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19
Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters hinsichtlich der Heiz- und …
Soweit höchstrichterlich entschieden ist, dass Fehler im verbrauchsabhängigen Teil der Abrechnung keine das Kürzungsrecht begründende verbrauchsunabhängige Abrechnung darstellen (BGH, WuM 2012, 38 [40]), betraf das den anders gelagerten Fall, dass der Zähler noch andere Verbräuche eines Nachbarn miterfasst (BGH, WuM 2012, 38 [39]). - OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
Vereinbarung einer Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt des …
Dem Wohnungsberechtigten würde andernfalls die ordnungsgemäße Benutzung seiner Räume unmöglich gemacht (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 57/11 zur Pflicht des Eigentümers, die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Zentralheizung zu tragen). - OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung
- LG Köln, 20.09.2017 - 13 S 50/17
Betriebskosten des Wohnberechtigten: Es gilt die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 …
- LG Potsdam, 24.10.2017 - 4 S 33/17
Heiz- und Warmwasserkosten des Wohnraummieters: Kürzungsrecht bei Fehlen eines …
- OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
BGB-Gesellschaft: Konkludente Vereinbarung einer Innengesellschaft in Bezug auf …
- LG München I, 24.01.2022 - 15 O 17492/18
Anspruch auf Betriebskosten gegen den Nießbraucher
- LG Osnabrück, 15.11.2017 - 1 S 265/17
Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht - Kostenbeteiligung an Unterhaltskosten
- OLG München, 26.06.2015 - 8 U 907/15
Kosten für Ersatzwohnraum bei Unterbrechung von Wasserzufuhr
- FG München, 27.03.2018 - 2 K 1985/16
Änderung des Abänderungsbescheids und Festsetzung der Einkommensteuer
- AG Büdingen, 09.10.2014 - 53 F 471/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2013 - L 8 SO 328/12