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   BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10   

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https://dejure.org/2011,495
BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10 (https://dejure.org/2011,495)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2011 - KVR 95/10 (https://dejure.org/2011,495)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - KVR 95/10 (https://dejure.org/2011,495)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Total/OMV

    § 19 Abs 2 S 2 GWB, § 19 Abs 3 S 2 GWB, § 37 Abs 1 Nr 1 GWB
    Zusammenschlusskontrolle: Vorliegen eines einheitlichen Zusammenschlusses bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände; Entkräftung der Oligopolvermutung - Total/OMV

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einheitlicher Zusammenschluss i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens

  • kanzlei.biz

    Total/OMV

  • Betriebs-Berater

    Zum marktbeherrschenden Oligopol auf dem Benzinmarkt - Total/OMV

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob der Erwerb mehrerer verselbständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens einen einheitlichen Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB darstellt; zur Prüfung der Frage, ob ein beabsichtigter Zusammenschluss zur Verstärkung oder zur Begründung ...

  • rewis.io

    Zusammenschlusskontrolle: Vorliegen eines einheitlichen Zusammenschlusses bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände; Entkräftung der Oligopolvermutung - Total/OMV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlicher Zusammenschluss i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Marktbeherrschung durch Oligopol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Frage, ob auf den Märkten für Benzin und Diesel ein marktbeherrschendes Oligopol der Mineralölgesellschaften besteht - Übernahme von OMV durch Total

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Oligopol auf dem Markt für Benzin und Diesel

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Tankstellen-Oligopol ist nicht auszuschließen - OLG Düsseldorf muss über mögliches Oligopol in Benzinwirtschaft neu verhandeln

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Riesen-Tankstellen-Netz? BGH entscheidet über Wettbewerb auf Tankstellenmarkt

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BGH verhandelt über untersagten Tankstellen-Kauf durch Total // Kartellamt gegen Zukäufe durch große Mineralölgesellschaften

Besprechungen u.ä. (4)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    GWB § 19 Abs. 2, 3 Satz 2, § 37 Abs. 1 Nr. 2, § 74
    Zusammenschluss durch wirtschaftlich einheitlichen Erwerb selbstständiger Vermögensgegenstände eines Unternehmens mit Einfluss auf Marktstruktur ("Total/OMV")

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Tankstellen-Oligopol: Kartellwächter erringen Teilsieg gegen Total

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kraftstoff-Oligopol wird neu verhandelt - Dieselknappheit lässt Preise langfristig steigen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Oligopol auf dem deutschen Tankstellenmarkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 192, 18
  • WM 2012, 2111
  • BB 2012, 1421
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung entscheidend darauf an, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, insoweit zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 7 f. - Stadtwerke Uelzen; Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1 Rn. 15 - Soda-Club II; Urteil vom 9. Juli 2002 - KZR 30/00, BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; vgl. auch EuG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - T-427/08, Slg. 2010 II-5865 Rn. 67 ff. - CEAHR).
  • BGH, 14.11.2017 - KVR 57/16

    EDEKA/Kaiser's Tengelmann - Fusionskontrolle: Befugnis des Bundeskartellamts zur

    Das Interesse des Bundeskartellamts, die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht rechtskräftig werden zu lassen, ergab sich aber aus ihrer sonst bestehenden Bindungswirkung für einen Amtshaftungsprozess (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 9 - Total/OMV).

    Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob es für eine fortbestehende Beschwer des Bundeskartellamts ausreicht, dass ein abstraktes Amtshaftungsrisiko besteht, oder ob darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen das Amt konkret drohen müssen (BGHZ 192, 18 Rn. 10 - Total/OMV).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Ebenso wie bei anderen homogenen Produkten der Mineralölwirtschaft ist aber auch bei Flüssiggas maßgeblich auf die produktspezifische Preiselastizität abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.12.2011, KVR 95/10, Rn. 89 ff - Y. /OMV).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    aa) Ob der Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände eines Unternehmens als ein einheitlicher Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB betrachtet werden kann, ist nach dem Gesetzeszweck der Zusammenschlusskontrolle zu beantworten und hängt maßgeblich davon ab, ob der Vermögenserwerb bei wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitlicher Vorgang ist, der geeignet ist, die Marktstruktur zu beeinflussen (BGH, Beschluss v. 6.12.2011, KVR 95/10 = WuW/DE-R 3591 - Total/OMV ).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Danach sind dem relevanten Markt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011 - KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris; Beschluss vom 16.01.2007, KVR 12/06 - National Geographic II, Rn. 14 bei juris; Urteil vom 19.03.1996, KZR 1/95 - Pay-TV-Durchleitung, Rn. 24 bei juris; Senat, Urteil vom 28.09.2011, VI-U (Kart) 18/11- Private-Label, Rn. 47 bei juris).

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung allerdings grundsätzlich nicht auf den Markt für das Primärprodukt - hier Unternehmen oder Kapitalanlagen - an, sondern entscheidend ist dann, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, im Hinblick auf den abgeleiteten Bedarf zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Demgegenüber ist die Frage, ob von dem Markt für das Primärprodukt ein wettbewerblicher Einfluss auf den Sekundärmarkt des abgeleiteten Bedarfs ausgeht, nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Marktbeherrschung auf dem Sekundärmarkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 14 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Der Nachfrager ist dann in dem gewählten System gefangen (sog. locked-in buyer), während der Anbieter, der auf dem Primärmarkt für das System ggf. nicht marktbeherrschend war, jedoch auf dem Sekundärmarkt für das Betriebsmittel marktbeherrschend sein kann und seine marktbeherrschende Stellung durch überhöhte Preise für das Betriebsmittel ausnutzen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 8 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris; Podszun/Palzer, NZKart 2017, S. 559, 560).

    Dementsprechend ist ein eigenständiger Sekundärmarkt abzugrenzen etwa für den Erwerb von Treibstoffen nach der Entscheidung für ein Kraftfahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 26 bei juris), für den Erwerb von Wärmeenergie nach der Entscheidung für eine Gas-, Öl- oder Fernwärmeheizung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris) oder für den Erwerb von Kartuschen für Besprudelungsgeräte (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    b) Im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Seiten der Beteiligten auch ohne ein erneutes konkretes Zusammenschlussvorhaben ein besonderes berechtigtes Interesse an der Klärung der durch die Untersagungsverfügung aufgeworfenen Rechtsfragen bestehen, weil bei einem erneuten vergleichbaren Vorhaben wiederum mit einer Untersagung zu rechnen sei und sich hierdurch die Chancen der von der Untersagung Betroffenen verringerten, im Rahmen künftiger Zusammenschlussvorhaben überhaupt als potentielle Vertragspartner in Erwägung gezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 15 bei juris - Total/OMV ; Beschluss vom 05.10.2010, KVR 33/09 , Rn. 21 bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 20.04.2010, KVR 1/09 , Rn. 16 bei juris - Phonak/GN Store ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06 , Rn. 16, 20 bei juris - Springer/ProSieben ).

    Dies allein reicht aber nicht aus, um eine Präjudizierung der kartellbehördlichen Entscheidung selbst annehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 15 bei juris - Total/OMV ; Beschluss vom 05.10.2010, KVR 33/09 , Rn. 22 f. bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 20.04.2010, KVR 1/09 , Rn. 16 bei juris - Phonak/GN Store ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06 , Rn. 16, 20 bei juris - Springer/ProSieben ).

    Diese Frage bedurfte auch in den Beschlüssen vom 20. April 2010, KVR 1/09 - Phonak/GN Store (juris) und 6. Dezember 2011, KVR 95/10 - Total/OMV (juris) keiner Entscheidung, weil auch in diesen Fällen die Zielunternehmen grundsätzlich erneut für ein Zusammenschlussvorhaben in Betracht kamen.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Fall der Aufhebung einer fusionskontrollrechtlichen Untersagungsverfügung durch das Beschwerdegericht entschieden, dass die Kartellbehörde bei Hauptsachenerledigung im Rechtsbeschwerdeverfahren ein die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründendes Interesse an der Vermeidung der Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung und der damit verbundenen Bindungswirkung für einen nachfolgenden Amtshaftungsprozess hat (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 9 bei juris - Total/OMV ).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat nicht in Frage gestellt, dass für das Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Beschwerdeführers eine Amtshaftungsklage schon anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein muss, sondern lediglich für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der Kartellbehörde gegen die nachteilige Entscheidung des Beschwerdegerichts im Fall der zwischenzeitlich eingetretenen Hauptsachenerledigung im Hinblick auf das Interesse der Kartellbehörde an der Verhinderung der Rechtskraft der Entscheidung des Beschwerdegerichts und der damit verbundenen Bindungswirkung für einen Amtshaftungsprozess offen gelassen, ob ein abstraktes Amtshaftungsrisiko genügt oder die Kartellbehörde konkret mit Schadensersatzforderungen rechnen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 10 bei juris - Total/OMV ).

  • BGH, 15.12.2015 - KZR 92/13

    Pelican/Pelikan - Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen

    Danach sind dem relevanten Angebotsmarkt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet und miteinander austauschbar sind (vgl. für die Zeit bis 1994 nur BGH, Beschluss vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E BGH 2150, 2153 - Edelstahlbestecke; aus jüngerer Zeit BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV; Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, WuW/E DE-R 3303 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt, mwN).
  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 38/17

    Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells für den mittelbaren Erwerber

    Dies gilt umso mehr, als bei einer für eine enge Reaktionsverbundenheit sprechenden Marktstruktur, wie vorliegend aufgrund der bindenden Feststellungen in der Kommissionsentscheidung (Rn. 24-26, 29) der Fall, ein wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmechanismus grundsätzlich bereits dadurch hinreichend belegt ist, dass ein Preisvorstoß durch ein Unternehmen von den anderen sofort erkannt und mit einer entsprechenden Preissenkung beantwortet werden kann, so dass das vorstoßende Unternehmen durch die Preissenkung weder einen Marktanteilszuwachs noch sonstige Vorteile erzielen würde (vgl. zu Letzterem BGH, Beschluss vom 6.12.2011, KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 57 mwN).
  • BGH, 26.01.2016 - KVR 11/15

    Gruppenfreistellung: Bestimmung des Marktanteils eines Herstellers als Lieferant

    Der Einwand der Rechtsbeschwerde, gerade der Umstand, dass nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts Laborchemikalien von verschiedenen Gruppen von Nachfragern für unterschiedliche Anwendungen benötigt werden, spreche dafür, einen einheitlichen Markt für Laborchemikalien zugrunde zu legen, greift nach dem Bedarfsmarktkonzept, das nach der Rechtsprechung des Senats den Ausgangspunkt der Marktabgrenzung bildet (BGH, Beschluss, vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV), nicht durch.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Ebenso wie bei anderen homogenen Produkten der Mineralölwirtschaft ist aber auch bei Flüssiggas maßgeblich auf die produktspezifische Preiselastizität abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.12.2011, KVR 95/10, Rn. 89 ff - U.../OMV).
  • BGH, 21.01.2014 - KVR 38/13

    Zusammenschlusskontrolle: Bagatellmarktklausel; Qualifizierung von Umsätzen aus

  • BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als

  • BGH, 17.12.2013 - EnVR 18/12

    Anreizregulierung im Bereich des Ausbaus eines Höchstspannungsnetzes:

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 88/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 124/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 2 Kart 3/12

    Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen einen

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