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   BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11   

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https://dejure.org/2012,541
BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11 (https://dejure.org/2012,541)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11 (https://dejure.org/2012,541)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - VI ZR 63/11 (https://dejure.org/2012,541)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung durch Unterlassen für den Schaden; Prüfung des hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zur Beweislast beim Aufklaerungsfehler des Arztes bei Fruehgeburt

  • Wolters Kluwer

    Kausalität einer pflichtverletzenden Unterlassung für den Schaden bei Verhinderung des Eintritts des Schadens durch pflichtgemäßes Handeln

  • rabüro.de

    Pflichtverletzung für Schaden nur kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Schaden verhindert hätte

  • rewis.io

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung durch Unterlassen für den Schaden; Prüfung des hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 823; ZPO § 286
    Kausalität einer pflichtverletzenden Unterlassung für den Schaden bei Verhinderung des Eintritts des Schadens durch pflichtgemäßes Handeln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Pflichtverletzung durch Unterlassen und hypothetische Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Unterlassen - Kausalität für Schaden - Darlegungs- und Beweislast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzthaftung bei unterlassener Aufklärung - schadensbegründende Kausalität und Alternativverhalten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Behandlungsalternative bei Frühgeburtlichkeit muss den Eintritt des Schadens verhindern

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kausalität einer Pflichtverletzung durch Unterlassen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Für den Ursachenzusammenhang zwischen unterlassener Aufklärung und Schaden trägt der Patient die Darlegungs- und Beweislast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislastverteilung bei fehlender Aufklärung über unterbliebene Behandlungsalternativen

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zur Beweislast beim Aufklaerungsfehler des Arztes bei Fruehgeburt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 192, 298
  • NJW 2012, 850
  • MDR 2012, 401
  • NJ 2012, 253
  • VersR 2012, 491
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14

    Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen

    Grundsätzlich muss ein Patient bzw. sein Betreuer vor der Durchführung eines Heileingriffs aufgeklärt werden und darin einwilligen; der ohne wirksame Einwilligung durchgeführte Heileingriff stellt eine rechtswidrige Körperverletzung gem. § 823 Abs. 1 BGB und zugleich auch eine Verletzung der vertraglichen Pflichten gem. §§ 611, 280 BGB dar (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 07.02.2012 - Az. VI ZR 63/11 - Rz. 10; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823, Rz. I 76).
  • BGH, 28.01.2020 - VI ZR 92/19

    Kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information des

    a) Besteht die Pflichtverletzung - wie im Streitfall - in einem Unterlassen, ist dieses für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte (Senatsurteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 63/11, BGHZ 192, 298 Ls. und Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 144/73, BGHZ 64, 46, juris Rn. 14).

    Die Beweislast hierfür trägt regelmäßig der Anspruchsteller (Senatsurteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 63/11, BGHZ 192, 298 Rn. 10).

  • OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12

    Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

    Für die Darlegung und den Nachweis eines gesundheitlichen Schadens ist, wie zwischen den Parteien nicht umstritten ist und wie es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht, grundsätzlich und ausnahmslos der klagende Patient zuständig (etwa BGH, Urt. v. 1.10.1985, VersR 1986, 183; Urt. v. 7.2.2012, BGHZ 192, 298 ff.).
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