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   BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12   

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https://dejure.org/2012,38486
BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12 (https://dejure.org/2012,38486)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - V ZB 124/12 (https://dejure.org/2012,38486)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - V ZB 124/12 (https://dejure.org/2012,38486)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 727 Abs 1 ZPO, § 750 Abs 2 ZPO, § 79 UmwG, §§ 79 ff UmwG
    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank: Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zugunsten eines im Genossenschaftsregister eingetragenen Rechtsnachfolgers des im Vollstreckungstitel benannten Gläubigers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 727 Abs. 1, 750 Abs. 2
    Klauselumschreibung aufgrund Eintragung im Genossenschaftsregister; Zustellung auch eines Registerauszugs als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung der Zwangsvollstreckung nach Eintragung einer Rechtnachfolge eines im Vollstreckungstitel bezeichneten Vollstreckungsgläubigers im Genossenschaftsregister

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Vollstreckungsunterlagen bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks; aktueller Auszug aus dem Genossenschaftsregister nach Verschmelzung von Genossenschaftsbanken notwendig; Vollstreckungsklausel; Offensichtlichkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 727 Abs. 1, § 750 Abs. 2
    Zustellung beglaubigten, aktuellen Registerauszugs an den Schuldner als notwendige Vollstreckungsunterlage

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank: Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zugunsten eines im Genossenschaftsregister eingetragenen Rechtsnachfolgers des im Vollstreckungstitel benannten Gläubigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1; ZPO § 750 Abs. 2
    Durchführung der Zwangsvollstreckung nach Eintragung einer Rechtnachfolge eines im Vollstreckungstitel bezeichneten Vollstreckungsgläubigers im Genossenschaftsregister

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank: Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zugunsten eines im Genossenschaftsregister eingetragenen Rechtsnachfolgers des im Vollstreckungstitel benannten Gläubigers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckbare Ausfertigung an Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Titel, Klausel, Zustellung - und die fusionierte Genossenschaftsbank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 195, 292
  • MDR 2013, 173
  • DNotZ 2013, 190
  • WM 2013, 43
  • Rpfleger 2013, 225
  • JR 2014, 260
  • NZG 2013, 33
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12
    Nur die Zustellung auch eines beglaubigten Auszugs aus dem Genossenschaftsregister, der den aktuellen Registerstand im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt, konnte dieses Defizit beseitigen (ebenso AG Kaiserslautern, DGVZ 1990, 74, 75 für die Umschreibung einer Vollstreckungsklausel aufgrund der Eintragung der Rechtsnachfolge im Handelsregister; vgl. auch Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358 Rn. 10 für das Erfordernis der Zustellung von Vollmachts- bzw. Genehmigungserklärungen).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358 Rn. 12).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12
    Das Zustellungserfordernis sichert seinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; durch die Zustellung wird er vollständig über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung unterrichtet und in die Lage versetzt, deren Voraussetzungen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 47/06, NJW 2007, 3357 Rn. 11).
  • BGH, 07.01.2010 - V ZR 124/09

    Aufrechnung gegen eine zum Nachlass gehörende Forderung mit einem Anspruch gegen

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12
    c) Der Zustellungsmangel ist nicht geheilt worden, was bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1100 Rn. 18 f.).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12
    c) Der Zustellungsmangel ist nicht geheilt worden, was bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1100 Rn. 18 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 4 U 81/06

    Öffentliche Ausschreibung: Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs des

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12
    Deshalb bedarf es keiner Antwort auf die von dem Beschwerdegericht bei der Begründung seiner Zulassungsentscheidung aufgeworfene Frage, ob Eintragungen in öffentlichen Registern "per se" offenkundig im Sinne von § 727 ZPO sind (verneinend OLG Brandenburg, 4 U 81/06, juris Rn. 64 - insoweit nicht in BauR 2007, 1242, abgedruckt; OLG Jena, InVo 2002, 422, 423).
  • OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00

    Vollstreckungsklausel: Nachweis der Rechtsnachfolge ohne Urkunde

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12
    Deshalb bedarf es keiner Antwort auf die von dem Beschwerdegericht bei der Begründung seiner Zulassungsentscheidung aufgeworfene Frage, ob Eintragungen in öffentlichen Registern "per se" offenkundig im Sinne von § 727 ZPO sind (verneinend OLG Brandenburg, 4 U 81/06, juris Rn. 64 - insoweit nicht in BauR 2007, 1242, abgedruckt; OLG Jena, InVo 2002, 422, 423).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Bei einer verschmelzungsbedingten Rechtsnachfolge hängt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nicht von der zusätzlichen Zustellung eines Auszugs aus dem Register ab, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012, V ZB 124/12, BGHZ 195, 292; Senat, Beschluss vom 21. November 2013, V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5).

    aa) Allerdings gehört nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292 Rn. 10; Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5) im Fall der durch Verschmelzung zweier Genossenschaften - für die Verschmelzung von Aktiengesellschaften kann nichts anderes gelten - eingetretenen Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite zu den gemäß § 750 Abs. 2 ZPO zuzustellenden Urkunden grundsätzlich auch ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger wiedergibt.

    Ohne einen solchen aktuellen Registerauszug - gemeint ist ein chronologischer Auszug (vgl. für das Handelsregister § 30a Abs. 4 Satz 2 HRV) - sei nicht auszuschließen, dass zwischen der Einsichtnahme in das Register und der Klauselerteilung Eintragungen erfolgten, welche der bescheinigten Rechtsnachfolge entgegenstünden (Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292 Rn. 10).

    Allgemein dient das Zustellungserfordernis der Sicherung des Anspruchs des Schuldners auf Gewährung rechtlichen Gehörs; durch die Zustellung wird er vollständig über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung unterrichtet und in die Lage versetzt, deren Voraussetzungen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 47/06, NJW 2007, 3357 Rn. 11; Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292 Rn. 6).

    Der Senat hat das Erfordernis der Zustellung eines aktuellen Registerauszugs im Wesentlichen mit der Sicherung des Anspruchs des Schuldners auf rechtliches Gehör sowie damit begründet, dass anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass zwischen der Einsichtnahme in das Register und der Klauselerteilung Eintragungen in das Register erfolgten, welche der bescheinigten Rechtsnachfolge entgegenstehen (Urteil vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 295 f.).

  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der

    Ist hingegen die Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge in der Vollstreckungsklausel genannt (§ 727 Abs. 2 ZPO), bedarf es keiner Zustellung von etwaigen Nachweisurkunden an den Schuldner, um mit der Zwangsvollstreckung beginnen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12 Rn. 6, BGHZ 195, 292; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 174/15 Rn. 9, NJW 2017, 411).
  • BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21

    Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zweier Versäumnisurteile sowie eines

    Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob Eintragungen in öffentlichen Registern "per se" offenkundig im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12 Rn. 7, BGHZ 195, 292 zum Genossenschaftsregister).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit

    Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010, V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012, V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).

    Zu den zuzustellenden Urkunden gehört im Fall der durch Verschmelzung zweier Genossenschaften entstandenen Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite auch ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger wiedergibt (Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 295 f. Rn. 9).

    c) An der in seinem Beschluss vom 8. November 2012 lediglich beiläufig geäußerten Auffassung, dass der Mangel der fehlenden Zustellung eines Registerauszugs bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens geheilt werden könne (V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11), hält der Senat nicht fest.

  • LG Detmold, 26.11.2015 - 3 T 199/15

    Grundstücksveräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung mit Erteilung des

    Das Zustellungserfordernis sichert seinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; durch die Zustellung wird er vollständig über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung unterrichtet und in die Lage versetzt, deren Voraussetzungen zu prüfen (BGH DNotZ 2013, 190).

    Es war auch nicht erforderlich, neben der Bescheinigung gem. § 21 BNotO zusätzlich die Zustellung des dem Inhalt der notariellen Erklärung entsprechenden Handelsregisterauszuges zu bewirken (anders BGH DNotZ 2013, 190; BGH Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13).

    Die Rechtsbeschwerde ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus den Entscheidungen BGH Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 124/12 und Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13 abweicht.

  • LG Bonn, 07.11.2014 - 6 T 308/14

    Rechtsnachfolge, Offenkundigkeit

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsfrage bisher unbeantwortet gelassen (vgl. BGHZ 195, 292, Rn. 7 nach "juris.de"; tendenziell wohl eher verneinend BGH, ZIP 2005, 1474).
  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 9 C 15.2497

    Vorherige Zustellung des Titels bei Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich

    Die Zustellung des wirksam zustande gekommenen Vergleichs ist bis zur Entscheidung des Senats auch nicht nachgeholt worden (vgl. BGH, B. v. 8.11.2012 - V ZB 124/12 - BGHZ 195, 292 = juris Rn. 11 und B. v. 22.11.2012 - a. a. O. - juris Rn. 9 ff., 12, 14).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 42/13

    Wiederherstellung des Zuschlagsbeschlusses i. R. der Rechtsbeschwerde

    Der Anspruch des Schuldners auf Gewährung rechtlichen Gehörs, dem das Zustellungserfordernis (§ 750 Abs. 1 ZPO) dient (siehe nur Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZR 124/12, WM 2013, 43, 44), ist durch die Zustellung des den ursprünglichen Namen des Gläubigers enthaltenden Titels nebst Vollstreckungsklausel gewahrt.
  • KG, 07.01.2016 - 1 W 1039/15

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Voraussetzungen der Eintragung einer

    Das war vorliegend schon deshalb erforderlich, weil die Notarin die Vollstreckungsklauseln nicht wegen Offenkundigkeit, sondern auf Grund der ihr von dem Beteiligten vorgelegten Urkunden erteilt hat (vgl. BGH, DNotZ 2013, 190, 191).
  • LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12

    Zuschlagsverweigerung i.R.e. Zwangsversteigerung wegen Verletzung der

    Das Zustellungserfordernis sichert den Anspruch des Schuldners auf Gewährung rechtlichen Gehörs; durch die Zustellung wird er vollständig über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung unterrichtet und in die Lage versetzt, deren Voraussetzungen zu prüfen (BGH Beschl. v. 08.11.2012 - V ZB 124/12 - = WM 2013, 43-45 = MDR 2013, 173).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2020 - 10 W 6/20

    Anforderungen an die Aktualität eines zum Nachweis der Rechtsnachfolge

  • AG Hamburg, 03.07.2019 - 29e M 192/19

    Zwangsvollstreckung: Nachweis der Personenidentität bei Rechtsformwechsel des

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