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   BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10   

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https://dejure.org/2013,7542
BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10 (https://dejure.org/2013,7542)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2013 - VII ZR 68/10 (https://dejure.org/2013,7542)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2013 - VII ZR 68/10 (https://dejure.org/2013,7542)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 632 Abs 2 BGB, § 2 Nr 6 Abs 2 VOB/B 2000
    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers; übliche Vergütung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung für im Vertrag nicht vereinbarte Ausführungsleistungen bei einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis der Vergütung zu diesen Leistungen unter dem Blickwinkel der Sittenwidrigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidriger, achtfach überhöhter Nachtragspreis; Nachtragsleistung; Nachträge; VOB-Vertrag; Werkvertrag; Bauvertrag; Wucher; Missverhältnis; üblicher Preis; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • rewis.io

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers; übliche Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für im Vertrag nicht vereinbarte Ausführungsleistungen bei einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis der Vergütung zu diesen Leistungen unter dem Blickwinkel der Sittenwidrigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Achtfach überhöhter Nachtragspreis ist sittenwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wucherische Zusatzleistungen beim Bauvertrag

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Mengenmehrung und überhöhte Einheitspreise

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung für zusätzliche Bauleistungen kann bei auffälligem Missverhältnis nichtig sein

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sittenwidrigkeit der Vergütungsbestimmung für die im Vertrag nicht vorgesehene Bauleistungen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sittenwidrigkeit der Vergütungsbestimmung für die im Vertrag nicht vorgesehene Bauleistungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB-Vertrag: Was ist der Unterschied zwischen geänderten und zusätzlichen Leistungen? (IBR 2013, 333)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erhebliche Überschreitung einer Mengenposition: Wegfall der Geschäftsgrundlage? (IBR 2013, 332)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Achtfach überhöhter Nachtragspreis für zusätzliche Leistungen ist sittenwidrig! (IBR 2013, 330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 196, 299
  • NJW 2013, 1950
  • MDR 2013, 706
  • NZBau 2013, 366
  • WM 2014, 134
  • JR 2014, 427
  • BauR 2013, 1116
  • ZfBR 2013, 456
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
    An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Vergütung tritt die Vereinbarung, die Leistungen nach dem üblichen Preis zu vergüten (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213).

    Bei der Beurteilung kommt es maßgeblich darauf an, welcher Preis im Vertrag vereinbart ist und wie sich dieser Preis auf die neue Vergütung auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 Rn. 9).

    Dafür erforderlich ist sowohl ein objektiv auffälliges, wucherähnliches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände, wie zum Beispiel das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, aaO Rn. 11 m.w.N.).

    Dabei sind die subjektiven Umstände des Tatbestandes des § 138 Abs. 1 BGB häufig einem direkten Nachweis nicht zugänglich und können oft nur aus den objektiven Umständen erschlossen werden, wobei in manchen Fallgestaltungen Art und Ausmaß der objektiven Umstände eine Vermutung für das Vorliegen auch der subjektiven Tatbestandsmerkmale begründen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, aaO Rn. 11 m.w.N.).

    Es begründet die Vermutung, der Auftraggeber, der über entsprechende Informationen möglicherweise nicht verfügt oder die mit der Preisgestaltung verfolgte Absicht im Einzelfall nicht erkennt, solle aus sittlich verwerflichem Gewinnstreben übervorteilt werden (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, aaO Rn. 15).

    Der Senat hat es in seinem Urteil vom 18. Dezember 2008 (VII ZR 201/06, aaO) für unerheblich gehalten, ob das auffällige Missverhältnis zwischen neu ermitteltem Preis und Gegenleistung auf einer Mengenmehrung im Sinne von § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B oder einer Änderung des Bauentwurfs oder anderen Anordnungen im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B beruht.

    Diese Vermutung ist widerlegbar (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, aaO Rn. 16 ff.).

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Für den Fall, dass das Berufungsgericht die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung für die in Rede stehenden Leistungen bejaht, tritt an die Stelle der nichtigen Vereinbarung zur Vergütung die Vereinbarung, die Leistungen nach den üblichen Einheitspreisen zu vergüten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, aaO Rn. 29 ff.).

  • BGH, 23.03.2011 - VII ZR 216/08

    VOB-Vertrag: Vertragliche Regelung zur Preisgestaltung bei Massenüberschreitung

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
    Grundsätzlich ist es möglich, dass die Parteien bestimmte Vorstellungen zu der tatsächlichen Menge der unter Position 04.05.11 ausgeschriebenen oder einer vergleichbaren Leistung entwickelt haben, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - VII ZR 216/08, BauR 2011, 1162 = NZBau 2011, 353).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
    Reichen die vertraglich vereinbarten Ausführungsleistungen, die im Einheitspreisvertrag zugleich der Bemessung der Vergütung dienen, nicht aus, um den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen, gestattet § 1 Nr. 4 Satz 1 VOB/B dem Auftraggeber, einseitig zu verlangen, dass die zur Erreichung des geschuldeten Erfolgs erforderlichen weiteren Leistungen vom Auftragnehmer durchgeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 233/94, BGHZ 131, 392, 399).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
    Haben die Vertragsparteien eine Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden, so geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (BGH, Versäumnisurteil vom 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08, BGHZ 181, 278 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VII ZR 13/10, BGHZ 190, 212 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der

    Die Parteien müssten, wenn sie dies vorausgesehen hätten, den Vertrag anders geschlossen haben (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10, WM 2014, 134).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Die Parteien müssten, wenn sie dies vorausgesehen hätten, den Vertrag anders geschlossen haben (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10 WM 2014, 134).
  • KG, 10.01.2017 - 21 U 14/16

    Wechselseitige Kündigung eines Bauvertrag wegen Bauverzögerung: Unangemessene

    Es gelten hier die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH für die Preisfortschreibung nach § 2 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213; Urteil vom 7.3.2013, VII ZR 68/10, BGHZ 196, 299; Urteil vom 14.3.2013, VII ZR 116/12, BGHZ 196, 355).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 9 U 230/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren

    Die Parteien müssten, wenn sie dies vorausgesehen hätten, den Vertrag anders geschlossen haben (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10, WM 2014, 134).
  • BGH, 14.03.2013 - VII ZR 116/12

    Mehrmengenvergütung beim VOB-Vertrag: Vermutung und deren Entkräftung für ein

    Vorbehaltlich anderer Anhaltspunkte zum mutmaßlichen Parteiwillen ist in diesen Fällen entsprechend § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung geschuldet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7. März 2013, VII ZR 68/10, BGHZ 196, 299).

    Dabei kommt in Betracht, dass je größer der absolute Betrag ist, desto kleiner die relative Überschreitung sein kann, bis zu der die Auswirkungen noch hingenommen werden können (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers (BGH, Urteile vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213; vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; vgl. oben unter 1.).

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, kann dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zulassen (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2016 - IX ZR 119/14, ZIP 2016, 2479 Rn. 18; vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, BauR 2016, 1040 Rn. 6; vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10, BGHZ 196, 299 Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 24 U 117/16

    Besondere Vergütung für zusätzliche Leistung setzt keine Anordnung des

    Auf diese kalkulierten und vereinbarten Kostenansätze kann daher vorliegend zurückgegriffen werden (insoweit vergleichbar BGH NZBau 2013, 366, 367, Tz. 16 f.; Jansen, in: Beck"scher VOB Kommentar, Teil B, 3. Aufl., § 2 Abs. 5, Rn. 47).

    Dabei sind die subjektiven Umstände des Tatbestandes des § 138 Abs. 1 BGB häufig einem direkten Nachweis nicht zugänglich und können oft nur aus den objektiven Umständen erschlossen werden, wobei in manchen Fallgestaltungen Art und Ausmaß der objektiven Umstände eine Vermutung für das Vorliegen auch der subjektiven Tatbestandsmerkmale begründen (BGH NZBau 2013, 366, 368, Tz. 21).

    Dieses Verhalten eines späteren Auftragnehmers widerspreche eklatant dem gesetzlichen Leitbild eines Vertrags, das einen fairen, von Treu und Glauben geprägten Leistungsaustausch im Blick habe und begründe die Vermutung, der Auftraggeber, der über entsprechende Informationen möglicherweise nicht verfüge oder die mit der Preisgestaltung verfolgte Absicht im Einzelfall nicht erkenne, solle aus sittlich verwerflichem Gewinnstreben übervorteilt werden (BGH NZBau 2013, 366, 368, Tz. 22; vgl. auch BGH NJW 2009, 835, 836, Tz. 10 ff.; NZBau 2013, 366, 368 Tz. 21 ff.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil, Rn. 144 ff.).

    Für die Frage, ob dieses Missverhältnis auch wucherähnlich ist, bedarf es einer zusätzlichen Kontrolle, ob der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann (BGH NZBau 2013, 366, 369, Tz. 25).

    Vergleichbares gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Vereinbarung einer Vergütung für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden (BGH NZBau 2013, 366, 369, Tz. 23 f.).

    Zuzugeben ist dem Beklagten zwar, dass der Bundesgerichtshof in den von ihm zitierten Entscheidungen bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit jeweils an eine einzelne Leistungsverzeichnisposition angeknüpft hat (BGH NJW 2009, 835, 836, Tz. 14; NZBau 2013, 366, 368, Tz. 21; 2013, 369, 371, Tz. 20).

    Darüber hinaus wird vielfach vertreten, dass in Fällen, in denen die geschuldete Leistung im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt und nicht bepreist war, eine Mehrvergütung nach Maßgabe von § 2 Abs. 6 VOB/B zu ermitteln ist (so wohl BGH NZBau 2013, 366, 367, Tz. 11; vgl. hierzu auch Funke, in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, a. a. O., § 1, Rn. 117 f.).

    Auf diese kalkulierten und vereinbarten Kostenansätze kann daher vorliegend - wie auch im Falle einer ergänzenden Vertragsauslegung - zurückgegriffen werden (vgl. BGH NZBau 2013, 366, 367, Tz. 16 f.; Jansen, in: Beck"scher VOB-Kommentar, a. a. O., § 2 Abs. 5, Rn. 47).

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Geschäftsgrundlage sind nur die nicht zum Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 66; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 32; BGH 7. März 2013 - VII ZR 68/10 - Rn. 18, BGHZ 196, 299) .
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    Die Parteien müssten, wenn sie dies vorausgesehen hätten, den Vertrag anders geschlossen haben (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10 WM 2014, 134).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

    Zwar sind Geschäftsgrundlage nur die nicht zum Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht (vgl. BAG 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 32, EzA BGB 2002 § 123 Nr. 12; BGH 7. März 2013 - VII ZR 68/10 - Rn. 18; 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - Rn. 8 mwN, NJW-RR 2006, 1037).
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20

    Darlegung von Ansprüchen wegen Bauzeitverlängerung aufgrund vertragsgemäßer- und

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13

    Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit -

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

  • OLG Hamm, 02.12.2021 - 21 U 68/19

    Es gibt sie doch noch, die vorkalkulatorische Preisfortschreibung!

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • LG Düsseldorf, 12.04.2022 - 8 O 321/20

    Auch ein im Binnenschiffsregister eingetragenes Schiff wird rechtswirksam bei

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12

    VOB-Vertrag: Sittenwidrigkeit eines im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • OLG Köln, 06.09.2017 - 11 U 104/11

    Pauschal ist pauschal!

  • VK Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - VK 2-25/17

    Auftraggeber muss Verdacht der Mischkalkulation nachgehen!

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

  • LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13

    "dolo agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage-

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 531/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der

  • LAG Hessen, 11.02.2014 - 15 Sa 890/13

    "dolo-agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • OLG Celle, 30.07.2015 - 5 U 24/15

    Sittenwidrige Überhöhung des Einheitspreises für eine Eventualposition

  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290

    Anhörungsrüge erfolglos wegen fehlender Darlegung der Verletzung des rechtlichen

  • OLG Köln, 25.03.2021 - 7 U 278/19

    Sind die Preisanpassungsregeln der VOB/B auf Baukonzessionsverträge anwendbar?

  • LG Bamberg, 02.03.2016 - 1 O 462/12

    Bauvertrag: Preisfortschreibung bei Mehrmengen einer Bedarfsposition

  • LAG Hessen, 11.02.2014 - 15 Sa 889/13

    "dolo-agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • LAG Hessen, 11.02.2014 - 15 Sa 888/13

    "dolo-agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

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