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   BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54   

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https://dejure.org/1956,125
BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54 (https://dejure.org/1956,125)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1956 - II ZR 217/54 (https://dejure.org/1956,125)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1956 - II ZR 217/54 (https://dejure.org/1956,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 311
  • NJW 1956, 1030
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1953 - IV ZB 96/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54
    Solange das rechtliche Schicksal der Anschlußberufung wegen ihrer Abhängigkeit von der Berufung noch in der Schwebe ist, ist der von ihr erfaßte Teil des Rechtsstreits nicht entscheidungsreif im Sinne des § 301 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1954, 109; RGZ 159, 293; RG DR 1941, 1680; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 522 Anm. I 2).
  • RG, 31.01.1939 - VII 112/38

    Ist ein Teilurteil über eine Widerklage zulässig, die durch eine unselbständige

    Auszug aus BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54
    Solange das rechtliche Schicksal der Anschlußberufung wegen ihrer Abhängigkeit von der Berufung noch in der Schwebe ist, ist der von ihr erfaßte Teil des Rechtsstreits nicht entscheidungsreif im Sinne des § 301 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1954, 109; RGZ 159, 293; RG DR 1941, 1680; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 522 Anm. I 2).
  • RG, 10.07.1936 - VII 268/1935

    Ist die Zuerkennung eines von mehreren Klagansprüchen durch Teilurteil zulässig,

    Auszug aus BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54
    Ein Teilurteil darf aber nur dann ergehen, wenn die Entscheidung über den Teil unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen also ausgeschlossen ist (OGHZ 3, 20; RGZ 151, 381; Stein-Jonas a.a.O. § 301 Anm. II 1 c, 2).
  • RG, 05.07.1943 - III 37/43

    Ist der Übergang vom Leistungs- zum Feststellungsbegehren bei gleichbleibendem

    Auszug aus BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54
    Mit der Berufung wendet sich die Beklagte gegen die im Urteil des Landgerichts ausgesprochene Feststellung ihrer Leistungspflicht, die Anschlußberufung der Klägerin aber zielt - nunmehr allerdings in der Form der Leistungsklage, die aber gegenüber der Feststellungsklage nur eine Erweiterung darstellt (RGZ 171, 202) - gerade auf den Ausspruch eben dieser Leistungspflicht ab.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Ein solches Teilurteil darf aber nur erlassen werden, wenn die Entscheidung über die Widerklage unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BGHZ 20, 311, 312 ff [BGH 30.04.1956 - II ZR 217/54]; 107, 236, 242 f; Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 88/85 - BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Unterhaltsabänderung 1 = NJW 1987, 441 m.N.).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, daß die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080), wobei für die Annahme einer den Erlaß eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).
  • OLG Köln, 13.08.2015 - 8 U 67/14

    Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern

    Hierzu muss die Beurteilung des durch das Teilurteil entschiedenen Anspruchs auch unter der Berücksichtigung einer abweichenden Beurteilung durch ein Rechtsmittelgericht im Instanzenzug vom Ausgang des Streits über die weiteren Ansprüche vollständig unabhängig sein (BGH, Urteil vom 30. April 1956 - II ZR 217/54, BGHZ 20, 311, 312; vom 26. April 1989 - IVb ZR 48/88, BGHZ 107, 236, 242; vom 24. Februar 1999 - XII ZR 155/97, NJW 1999, 1718; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 269/06, NJW-RR 2008, 460 Rn. 7; vom 19. November 2008 - VIII ZR 47/07, NJW-RR 2009, 494 Rn. 15; vom 21. Januar 2009 - XII ZR 21/07, NJW 2009, 1824 Rn. 7; vgl. auch BeckOK-ZPO/Elzer, 2014, § 301 Rn. 8).
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