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   BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13   

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https://dejure.org/2014,5100
BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13 (https://dejure.org/2014,5100)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - X ZB 5/13 (https://dejure.org/2014,5100)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13 (https://dejure.org/2014,5100)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kollagenase I

    § 2a Abs 1 Nr 2 PatG, § 3 Abs 4 PatG, § 4 PatG, Art 54 Abs 5 EuPatÜbk
    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: Gegenstand des beanspruchten Patentschutzes und erfinderische Tätigkeit bei einem Verfahren zur spezifischen Anwendung des Medikaments Kollagenase zur Behandlung der Dupuytren-Krankheit - Kollagenase I

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gegenstand eines Patentanspruchs betreffend die neue Verwendung eines Medikaments

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: Gegenstand des beanspruchten Patentschutzes und erfinderische Tätigkeit bei einem Verfahren zur spezifischen Anwendung des Medikaments Kollagenase zur Behandlung der Dupuytren-Krankheit - Kollagenase I

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 3 Abs. 4
    Gegenstand eines Patentanspruchs betreffend die neue Verwendung eines Medikaments

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Patentanspruch der eine neue Verwendung eines Medikaments betrifft - Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der neue Verwendungszweck eines Patents

  • Jurion (Kurzinformation)

    Therapiebezogene Anweisungen nur bei verbesserter Wirkung des Arzneistoffs patentfähig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 200, 229
  • GRUR 2014, 461
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    Vielmehr reicht es in der Regel aus, wenn die Sach- und Rechtslage erörtert und den Beteiligten dadurch aufgezeigt wird, welche Gesichtspunkte für die Entscheidung voraussichtlich von Bedeutung sein werden (BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR Int. 2010, 761 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol, je mwN).

    Den aus § 93 Abs. 2 PatG und Art. 103 Abs. 1 GG resultierenden Anforderungen ist aber nicht Genüge getan, wenn die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen konnten, auf welches Vorbringen es für die Entscheidung des Gerichts ankommen kann und wird (BGH, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol mwN).

  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    Ein Patentanspruch, der eine neue Verwendung eines Medikaments betrifft, hat die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft zum Gegenstand (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005, X ZB 7/03, BGHZ 164, 220, 222 = GRUR 2006, 135 Rn. 11 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Gegenstand eines solchen Patentanspruchs ist die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220, 222 = GRUR 2006, 135 Rn. 11 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    Vielmehr reicht es in der Regel aus, wenn die Sach- und Rechtslage erörtert und den Beteiligten dadurch aufgezeigt wird, welche Gesichtspunkte für die Entscheidung voraussichtlich von Bedeutung sein werden (BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR Int. 2010, 761 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol, je mwN).
  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    Dies schloss es schon nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur früheren Fassung des Gesetzes nicht aus, Patentschutz für die Verwendung einer chemischen Substanz zu therapeutischen Zwecken und damit gut deren augenfällige Herrichtung zu einem solchen Verfahren zu gewähren (grundlegend BGH, Beschluss vom 20. September 1983 - X ZB 4/83, BGHZ 88, 209, 216 ff. = GRUR 1983, 729, 730 ff. - Hydropyridin).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    aa) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass Patentschutz in den genannten Konstellationen jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Patentanspruch vorsieht, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 34 - Fettsäuren).
  • BGH, 24.09.2013 - X ZR 40/12

    Fettsäuren

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    aa) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass Patentschutz in den genannten Konstellationen jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Patentanspruch vorsieht, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 34 - Fettsäuren).
  • BGH, 12.04.2011 - X ZB 1/10

    Modularer Fernseher

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    Ein Verfahrensfehler liegt zum Beispiel vor, wenn das Patentgericht die Patentfähigkeit unter Berufung auf eine zum Stand der Technik gehörende Veröffentlichung verneint, die der Einsprechende nur beiläufig in Zusammenhang mit einem zusätzlich geltend gemachten Widerrufsgrund erwähnt hat, ohne zuvor den Patentinhaber darauf hinzuweisen, dass diese Veröffentlichung der Patentfähigkeit entgegenstehen könnte (BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 16 - Polyolefinfolie; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 Rn. 7 - Modularer Fernseher I).
  • BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08

    Polyolefinfolie

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
    Ein Verfahrensfehler liegt zum Beispiel vor, wenn das Patentgericht die Patentfähigkeit unter Berufung auf eine zum Stand der Technik gehörende Veröffentlichung verneint, die der Einsprechende nur beiläufig in Zusammenhang mit einem zusätzlich geltend gemachten Widerrufsgrund erwähnt hat, ohne zuvor den Patentinhaber darauf hinzuweisen, dass diese Veröffentlichung der Patentfähigkeit entgegenstehen könnte (BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 16 - Polyolefinfolie; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 Rn. 7 - Modularer Fernseher I).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Patentanspruch seinem Wortlaut nach auf zweckgebundenen Stoffschutz, auf die Verwendung des Medikaments oder auf dessen Herrichtung zu einem bestimmten Verwendungszweck gerichtet ist (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 = GRUR 2014, 461 Rn. 17 - Kollagenase I).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Gehört eine maschinenbautechnische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung vielmehr bereits dann bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (vgl. zu ärztlichen Standardmaßnahmen BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, juris Rn. 38 - Kollagenase I).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents

    Zudem hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Kollagenase I" (GRUR 2014, 461) klargestellt, dass dies in der Sache einem zweckgebundenen Stoffschutz entspricht, wie ihn § 3 Abs. 4 PatG und Art. 54 Abs. 5 EPÜ in der seit dem 13. Dezember 2007 geltenden Fassung ausdrücklich vorsehen (Wirkstoff X zur Behandlung der Krankheit Y).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Patentanspruch seinem Wortlaut nach auf zweckgebundenen Stoffschutz, auf die Verwendung des Medikaments oder auf dessen Herrichtung zu einem bestimmten Verwendungszweck gerichtet ist (BGHZ 200, 229 Rn. 17 = GRUR 2014, 461 - Kollagenase I).

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