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   BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14   

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https://dejure.org/2015,25943
BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14 (https://dejure.org/2015,25943)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2015 - V ZR 244/14 (https://dejure.org/2015,25943)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2015 - V ZR 244/14 (https://dejure.org/2015,25943)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 3 WoEigG, § 27 Abs 1 Nr 4 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Wirksamkeit eines Beschlusses über die Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme durch einen langfristigen, hohen Kredit

  • IWW

    § 62 ZPO, § ... 62 Abs. 2 ZPO, § 21 Abs. 3 WEG, § 28 WEG, § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG, § 10 Abs. 8 WEG, § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WEG, § 11 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 16 Abs. 4 WEG, § 774 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 8, 11 Abs. 3, 16 Abs. 3 u. 4, 21 Abs. 3 u. 5 Nr. 4, 22 Abs. 2, 27 Abs. 1 Nr. 4, 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; BGB § 774
    Aufnahme eines Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entsprechen der Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsmäßiger Verwaltung; Erörterung des Risikos einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung; Beschluss über eine Kreditaufnahme in den ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer haften für Kredit unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen; §§ 21 Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme eines langfristigen hohen Kredits als ordnungsgemäße Verwaltung, Voraussetzungen der Kreditaufnahme durch WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 3, § 27 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung

  • rewis.io

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Wirksamkeit eines Beschlusses über die Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme durch einen langfristigen, hohen Kredit

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4
    Entsprechen der Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsmäßiger Verwaltung; Erörterung des Risikos einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung; Beschluss über eine Kreditaufnahme in den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der neue Kredit der Wohnungseigentümergemeinschaft - und die ordnungsgemäße Verwaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH präzisiert Voraussetzungen - WEG darf auch langfristige Kredite aufnehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits - ordnungsmäßige Verwaltung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufnahme eines hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die WEG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer können vor Kreditaufnahme über Risiko einer Nachschusspflicht zu unterrichten sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kreditaufnahme als ordnungsgemäße Verwaltung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer können vor Kreditaufnahme über Risiko einer Nachschusspflicht zu unterrichten sein

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    WEG darf Darlehen aufnehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch hoher Kredit für WEG kann zulässig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch hoher Kredit für WEG kann zulässig sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich Kreditaufnahme beschließt

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Ordnungsmäßigkeit der Aufnahme eines hohen Kredits durch die WEG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditaufnahme für Sanierungsmaßnahmen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit aufnehmen?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Kreditaufnahme durch die WEG

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Hohe Kreditaufnahme in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Darlehen von WEG-Gemeinschaften

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darlehensaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft

  • anwalt24.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wann entspricht die Darlehensaufnahme einer WEG-Gemeinschaft ordnungsgemäßer Verwaltung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Langfristige Kreditaufnahme durch WEG grundsätzlich möglich

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditbeschluss: Wann ist er ordnungsmäßig? (IMR 2015, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 207, 99
  • NJW 2015, 3651
  • ZIP 2015, 2276
  • MDR 2015, 1355
  • DNotZ 2015, 924
  • NZM 2015, 821
  • ZMR 2016, 49
  • WM 2015, 2081
  • NZG 2015, 1268
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 25 S 152/12

    Kreditaufnahme zur Fassadensanierung rechtmäßig?

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Bei der in jedem konkreten Fall erforderlichen Interessenabwägung seien insbesondere das gesetzliche Finanzierungssystem, die Art und Dringlichkeit der zu finanzierenden Maßnahme, die Kreditkonditionen, evtl. Fördergelder, Kosten und Nutzen für die Wohnungseigentümer, die evtl. Freistellung einzelner Wohnungseigentümer von der Darlehensaufnahme sowie die individuelle Belastung des einzelnen Wohnungseigentümers zu berücksichtigen (LG Düsseldorf, ZWE 2014, 44; LG Karlsruhe, ZMR 2012, 660; AG Berlin-Mitte, ZWE 2012, 291; AG Ettlingen, ZMR 2010, 808; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 10a; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 242; Elzer, NZM 2009, 57; Abramenko, ZMR 2011, 173 ff.; Dötsch, MDR 2013, 1441 ff.; Schultzky, MietRB 2013, 367 ff.; Drasdo, NJW-Spezial 2014, 417 ff.).

    (b) Ist angesichts der Höhe der Belastung und bereits bestehender Wohngeldausfälle oder aufgrund anderer Umstände absehbar, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht in der Lage ist, den Kredit sicher zu bedienen, entspricht eine Darlehensaufnahme aufgrund des Risikos für die übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (Jennißen/Schmidt, Der WEG-Verwalter, 2. Aufl., Rn. 466; Drasdo, NZM 2014, 289, 290; vgl. auch LG Düsseldorf, ZWE 2014, 44, 45).

    Auf diese Weise werde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass es Sache des einzelnen Wohnungseigentümers sei zu entscheiden, wie er die Finanzmittel aufbringe (Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 16 Rn. 10a; Jennißen, Die Verwalterabrechnung, 7. Aufl., 478 f.; Gottschalg, NZM 2007, 860, 863; vgl. auch Bub, ZWE 2010, 246, 248, 251; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 44, 45; aA AG Berlin-Mitte, ZWE 2012, 291, 292; offengelassen von Senat, Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 16).

    Demgegenüber gewährleistet das von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählte Finanzierungskonzept eine pünktliche, zuverlässige und vollständige Mittelaufbringung (vgl. LG Düsseldorf, ZWE 2014, 44, 45; Elzer, NZM 2009, 57, 62).

  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass es in der Kompetenz der Wohnungseigentümer liegt, die Aufnahme eines Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband zu beschließen (Senat, Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 7).

    Noch nicht geklärt ist dagegen die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, bei dem es - wie hier - nicht um die Deckung eines kurzfristigen Finanzbedarfs in überschaubarer Höhe geht, ordnungsmäßiger Verwaltung i.S.d. § 21 Abs. 3 WEG entspricht (offen gelassen in Senat, Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 8).

    aa) Die Befugnis der Wohnungseigentümer, den Finanzbedarf der Wohnungseigentümergemeinschaft auch durch die Aufnahme von Darlehen zu decken, wird von dem Wohnungseigentumsgesetz vorausgesetzt (Senat, Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 7).

    Auf diese Weise werde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass es Sache des einzelnen Wohnungseigentümers sei zu entscheiden, wie er die Finanzmittel aufbringe (Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 16 Rn. 10a; Jennißen, Die Verwalterabrechnung, 7. Aufl., 478 f.; Gottschalg, NZM 2007, 860, 863; vgl. auch Bub, ZWE 2010, 246, 248, 251; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 44, 45; aA AG Berlin-Mitte, ZWE 2012, 291, 292; offengelassen von Senat, Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 16).

  • AG Berlin-Mitte, 19.04.2012 - 22 C 73/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft darf Kredit aufnehmen; §§ 10, 16, 23, 46 WEG

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Bei der in jedem konkreten Fall erforderlichen Interessenabwägung seien insbesondere das gesetzliche Finanzierungssystem, die Art und Dringlichkeit der zu finanzierenden Maßnahme, die Kreditkonditionen, evtl. Fördergelder, Kosten und Nutzen für die Wohnungseigentümer, die evtl. Freistellung einzelner Wohnungseigentümer von der Darlehensaufnahme sowie die individuelle Belastung des einzelnen Wohnungseigentümers zu berücksichtigen (LG Düsseldorf, ZWE 2014, 44; LG Karlsruhe, ZMR 2012, 660; AG Berlin-Mitte, ZWE 2012, 291; AG Ettlingen, ZMR 2010, 808; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 10a; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 242; Elzer, NZM 2009, 57; Abramenko, ZMR 2011, 173 ff.; Dötsch, MDR 2013, 1441 ff.; Schultzky, MietRB 2013, 367 ff.; Drasdo, NJW-Spezial 2014, 417 ff.).

    Auf diese Weise werde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass es Sache des einzelnen Wohnungseigentümers sei zu entscheiden, wie er die Finanzmittel aufbringe (Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 16 Rn. 10a; Jennißen, Die Verwalterabrechnung, 7. Aufl., 478 f.; Gottschalg, NZM 2007, 860, 863; vgl. auch Bub, ZWE 2010, 246, 248, 251; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 44, 45; aA AG Berlin-Mitte, ZWE 2012, 291, 292; offengelassen von Senat, Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 16).

  • LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10

    Kreditaufnahme durch WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung?

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Daher sei die Gemeinschaft grundsätzlich zur Deckung ihres kompletten Finanzbedarfs durch Vorschusszahlungen ihrer Mitglieder verpflichtet, ohne sich übermäßig zu überschulden (BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23; OLG Hamm, ZWE 2012, 378; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143; LG Köln, ZWE 2011, 45; LG München I, ZMR 2011, 239 Rn. 50; Timme/Knop, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 93 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG 11. Aufl., § 21 Rn. 36; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 21 WEG Rn. 9; Bub, ZWE 2010, 246 ff.; Schmidt, ZMR 2007, 90 ff.).

    Ein solcher Beschluss lässt sich insbesondere nicht auf eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 4 WEG stützen (a.A. Elzer, aaO; wohl auch LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143 Rn. 33).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Dies folgt aus der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, für einen ausgeglichenen Etat zu sorgen (§ 28 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 175).

    Der entsprechende Anspruch der Gemeinschaft gegen die einzelnen Wohnungseigentümer kann zudem von den Gläubigern der Gemeinschaft, also auch einem Kreditgläubiger, gepfändet werden (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 174 f.).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Kreditaufnahme der Durchführung einer keinen Aufschub duldenden Instandsetzungsmaßnahme dient, diese nicht aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden kann und eine Sonderumlage die finanziellen Möglichkeiten der Wohnungseigentümer übersteigt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 12).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Auch der unter TOP 1a gefasste Sanierungsbeschluss und die damit im Zusammenhang stehenden Beschlüsse zu TOP 1c, 1d und 4 entsprechen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; denn aufgrund der Ungültigerklärung des Beschlusses über die Kreditaufnahme ist nicht gesichert, dass die Mittel zur Finanzierung der in Aussicht genommenen Sanierungsmaßnahme aufgebracht werden können (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine Anhaltspunkte dafür, dass den Wohnungseigentümern diese seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Möglichkeit trotz ihres Selbstorganisationsrechts (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14; Schultzky, MietRB 2013, 367, 369) nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zu Gebote stehen soll.
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Das gilt in gleicher Weise, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihren Anteil an den Zins- und Tilgungsleistungen nicht erbringen und dadurch Deckungslücken entstehen; denn auch diese Verbindlichkeiten gehören zu den Ausgaben im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WEG, deren Aufbringung durch den Wirtschaftsplan oder durch dessen Ergänzung in Form einer Sonderumlage (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014- V ZR 168/13, NJW 2014, 2197 Rn. 19) sicherzustellen ist.
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
    Handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG, ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber es den Wohnungseigentümern erleichtern wollte, ihre Wohnanlage in wirtschaftlich vernünftiger Weise an die Erfordernisse der Zeit anzupassen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 12 sowie BT-Drucks. 16/887 S. 10); auch ihre Finanzierung mittels Darlehens kann daher ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
  • OLG Hamm, 14.05.2012 - 15 Wx 251/11

    Zulässigkeit der Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

  • LG Karlsruhe, 19.07.2011 - 11 S 75/10

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Kreditaufnahme zur Durchführung von

  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über

  • AG Ettlingen, 23.04.2010 - 4 C 17/09

    Sanierungsfinanzierung durch Darlehen?

  • LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 177/09

    Kredit ohne Beschluss: Verwalter zahlt!

  • LG München I, 17.05.2010 - 1 T 13364/09

    Wohnungseigentum: Sonderumlagebeschluss für die Finanzierung einer

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

  • LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17

    Auftragsvergabe durch Wohnungseigentumsverwalter setzt drei Vergleichsangebote

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NZM 2015, 515 Rn. 13; BGH NJW 2015, 3651 Rn. 46 f.).

    Fehlt es - wie hier - an diesen Alternativangeboten, erfolgt die Auswahlentscheidung auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGH NJW 2015, 3651 Rn. 46 ), so dass die Wohnungseigentümer ihren Beurteilungsspielraum überschritten haben und der gefasste Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und daher für ungültig zu erklären ist.

  • BGH, 07.12.2018 - V ZR 273/17

    Rauchwarnmelder - Einheitlicher Einbau und Wartung durch die Gemeinschaft der

    Ob dies der Fall ist, lässt sich nur nach sorgfältiger Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der allseitigen Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer feststellen (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99 Rn. 18).

    Dies gilt umso mehr, als eine einheitliche Regelung auch für diese Wohnungseigentümer von Vorteil sein kann, etwa weil andernfalls nicht sichergestellt ist, ob alle anderen Wohnungseigentümer, die ihre Einbaupflicht bereits erfüllt haben, ihre Geräte regelmäßig warten (vgl. zur Verneinung eines Anspruchs auf Ausnahme von einer Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft: Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99 Rn. 30).

  • BFH, 16.09.2020 - II R 49/17

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

    Zu den Rechten des einzelnen Eigentümers gehört z.B. der Anspruch gegenüber der Gemeinschaft auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob größere Reparaturarbeiten aus der Instandhaltungsrückstellung bezahlt werden sollen oder ob insoweit eine Sonderumlage erhoben wird (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.03.2003 - 2Z BR 37/03, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, 694, unter II.2.b(1), m.w.N.; Reichel-Scherer in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 21 WEG Rz 357; vgl. ferner Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99, Rz 22).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Dies allein rechtfertigt aber keine unterschiedliche Behandlung, zumal die Wohnungseigentümer auch für Sonderumlagen beschließen können, dass diese als Vorschüsse in monatlichen Raten zu zahlen sind (vgl. etwa LG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 1167) oder dass eine anstehende bauliche Maßnahme durch eine Kreditaufnahme finanziert werden soll (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99) und die Darlehensraten als Sonderumlage anteilig von den Wohnungseigentümern getragen werden.
  • BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19

    Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für

    Zudem kann es, wenn diese Maßnahmen durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden, bei Zahlungsausfällen von Wohnungseigentümern zu einer Nachschusspflicht im Innenverhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft kommen (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17

    Voraussetzungen für eine wirksame Änderung eines bisher geltenden

    Die zulässige Revision (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, NJW 2015, 3651 Rn. 7, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 207, 99) ist unbegründet.
  • OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 2 W 3/19

    Streitwertfestsetzung bei Anfechtung WEG-Beschluss über Kreditaufnahme

    Denn mit einer Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft sind regelmäßig besondere Haftungsrisiken verbunden (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff., m.w.N.).

    Infolge der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, für einen ausgeglichenen Etat zu sorgen (§ 28 Abs. 1 S. 2 WEG), müssen im Falle von Zahlungsausfällen bei Wohnungseigentümern etwaige daraus resultierende Fehlbeträge bei Zins- und Tilgungsleistungen durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümern oder durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff., m.w.N.).

    An der Kreditaufnahme nicht beteiligte Wohnungseigentümer können auch nicht im Innenverhältnis von etwaigen Nachschusspflichten bei Fehlen liquider Mittel des Verbandes befreit werden (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff.).

    Ein zusätzliches Risiko ergibt sich daraus, dass der Anspruch der Gemeinschaft gegen die einzelnen Wohnungseigentümer von den Gläubigern der Gemeinschaft, also auch von einem Kreditgläubiger, gepfändet werden kann (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff. [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14] , m.w.N.).

  • LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22

    Wann kann ein Beschluss über eine Darlehensaufnahme gefasst werden?

    Zwar ist es einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht grundsätzlich verwehrt, einen langfristigen, hohen Kredit aufzunehmen (BGH NJW 2015, 3651).

    Die entsprechende Unterrichtung der Wohnungseigentümer ist in dem Protokoll der Eigentümerversammlung zu dokumentieren (BGH NJW 2015, 3651 Rn. 35).

    Es ist daher erforderlich, dass deutlich und richtig über die unbegrenzte Nachschusspflicht im Innenverhältnis aufgeklärt wird (Hügel/Elzer, Darlehensaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, DNotZ 2016, 247 (251) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH NJW 2015, 3651; s.a. beck-online.Grosskommentar, Stand: 01.03.2022, Hermann, § 28 WEG Rn. 83 ff).

    ist diese Aussage bereits deswegen nicht zwingend, weil der Darlehensbeschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorsehen kann, dass sich einzelne Wohnungseigentümer an Tilgung und Zins nicht beteiligen müssen und von den Kreditkosten sowie - durch entsprechende Vereinbarung mit dem Kreditinstitut - von der quotalen Haftung des § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG befreit sind (BGH NJW 2015, 3651 Rn. 29 und Rn. 31; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 28 Rn 9).

    Das Amtsgericht Bremen ist im Ausgang zutreffend von den engen Voraussetzungen ausgegangen, die der BGH in maßgeblichen Entscheidungen (Urteil vom 25.09.2015, Az.: V ZR 244/14 und Urteil vom 28.09.2012, Az.: V ZR 251/11) entwickelt hat.

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der

    Diese haben für einen ausgeglichenen Etat der Gemeinschaft zu sorgen (§ 28 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 175; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99 Rn. 15).

    Gibt es Zahlungsausfälle bei Wohnungseigentümern, müssen die daraus resultierenden Fehlbeträge durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümer oder, wenn sich eine Finanzierungslücke während des laufenden Wirtschaftsjahrs auftut, durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden; die Wohnungseigentümer trifft insoweit eine Nachschusspflicht, und zwar auch im Fall einer Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, aaO).

  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 38/15

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachrüstung von Wohnungen mit

    Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Ermessensentscheidung der Eigentümer bei der ihnen gemäß § 21 Absatz 3 WEG obliegenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist jedoch, dass sie über die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen verfügen und diese in die Abwägung bei der Beschlussfassung auch einbeziehen (BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14 -, juris, Rn. 46; LG München I, Urteil vom 22. April 2013 - 1 S 5114/12 WEG - ZMR 2014, 748).
  • LG Karlsruhe, 18.12.2015 - 11 S 49/15

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Pflicht zur Installation

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19

    Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!

  • LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18

    Anforderungen an die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine

  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

  • AG Pinneberg, 27.11.2018 - 60 C 13/18

    WEG - Hinweispflichten des Verwalters im Zusammenhang mit einer Darlehnsaufnahme

  • LG München I, 11.12.2019 - 1 S 10246/19

    Finanzierung von Baumaßnahmen einer WEG mit Vorschuss des Bauträgers

  • LG Aurich, 09.03.2018 - 4 S 5/17

    WEG - Vergabe eines Reparaturauftrags durch Verwalter

  • AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17

    Instandsetzungsbeschluss - ausführender Betrieb muss im Beschluss benannt werden

  • AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19

    Beschluss zum Austausch defekter Fenster abgelehnt: Gericht darf handeln!

  • AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 539 C 26/18

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Angemessene Höhe der

  • LG Dortmund, 05.03.2019 - 1 S 467/16
  • AG Friedberg (Hessen), 16.05.2018 - 2 C 1072/16

    WEG - Anfechtung Wohnungseigentümerbeschlüsse Instandsetzung

  • AG Remscheid, 09.08.2018 - 7 C 178/17

    Beantragung der Ungültigerklärung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch

  • AG Mülheim/Ruhr, 10.01.2023 - 27 C 1086/21

    Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur

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