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   BGH, 09.07.1956 - V BLw 2/56   

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https://dejure.org/1956,568
BGH, 09.07.1956 - V BLw 2/56 (https://dejure.org/1956,568)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1956 - V BLw 2/56 (https://dejure.org/1956,568)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1956 - V BLw 2/56 (https://dejure.org/1956,568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 221
  • NJW 1956, 1637
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Jedoch ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer Teilflächen genehmigungsbedürftig, wenn mehrere Trennstücke eines die Freifläche übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (BGHZ 21, 221, 224 f; BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1959 - V BLw 19/59, MDR 1960, 214, 215; v. 22. September 1988 - BLw 1/88, bestätigt durch Beschl. des BVerfG v. 17. Januar 1989 - 1 BvR 1515/88; vgl. auch BGH, Beschl. v. 3. Mai 1957 - V BLw 2/57, RdL 1957, 173, 176; v. 6. Februar 1962 - V BLw 27/61, MDR 1962, 389, 390).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Das widerspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der die Genehmigungspflicht im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nicht umgangen werden darf und die hierauf gerichteten Rechtsgeschäfte der Genehmigung bedürfen (vgl. Beschlüsse vom 9. Juli 1956 - V BLw 2/56, BGHZ 21, 221, 225, vom 3. Mai 1957 - V BLw 2/57, RdL 1957, 786, 788 und vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 850).
  • BGH, 11.03.1963 - NotZ 15/62

    Bestellung eines Notariatsverwesers

    So beschränken einzelne Gesetze die Anfechtbarkeit auf die vom Oberlandesgericht "in der Hauptsache" erlassenen Beschlüsse (so § 73 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, vgl. BGHZ 34, 47; ferner § 24 Abs. 1 LwVG, vgl. BGHZ 21, 221).
  • BGH, 22.09.1988 - BLw 1/88

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Veräußerungsgeschäfts - Voraussetzungen eines

    Es geht vielmehr in voller Übereinstimmung mit dem der Entscheidung vom 8. Dezember 1959 zugrundeliegenden Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1956, V BLw 2/56, RdL 1956, 247, davon aus, daß ein Umgehungsgeschäft gegeben ist, wenn mehrere Teilflächen eines Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden.
  • BGH, 17.11.1959 - V ZR 18/59

    Rechtsmittel

    Auch die Absicht eines Grundstückseigentümers, die nach Art. IV KRG 45 erforderliche Genehmigung durch genehmigungsfreien Verkauf einzelner Teilparzellen zu umgehen, führt nicht schon zur Nichtigkeit das Veräußerungsvertrags (vgl. BGHZ 21, 221, 224 ff).
  • BGH, 09.07.1959 - V BLw 31/58

    Rechtsmittel

    Grundstücksveräußerungen bedürfen auch dann keiner Genehmigung, wenn jemand von verschiedenen Grundstückseigentümern land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke erwirbt, die einzeln innerhalb der Mindestgröße liegen, aber zusammen die Mindestgröße übersteigen, sofern es sich nicht um ein sogenanntes Kettengeschäft handelt (vgl. BGHZ 21, 221 = RdL 1956, 247).
  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 19/59

    Rechtsmittel

    Das Oberlandesgericht hat hier an dieser Rechtsauffaasung festgehalten, obwohl sie zu der Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. Juli 1956 (V BLw 2/56 BGHZ 21, 221 = RdL 1956, 247 = NJW 1956, 1637) in Widerspruch steht.
  • BGH, 03.05.1957 - V BLw 2/57

    Rechtsmittel

    Diesen Standpunkt hat auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1956 (V BLw 2/56, BGHZ 21, 221 = RechtdLandw 1956, 247 = NJW 1956, 1637) eingenommen.
  • BGH, 15.05.1962 - V BLw 17/61

    Rechtsmittel

    Das Beschwerdegericht geht bei der Auslegung dieser Vorschrift von den Grundsätzen aus, die der Senat im Beschluß vom 9. Juli 1956 (BGHZ 21, 221 = RdL 1956, 247) für die der Verordnung vom 1. November 1949 entsprechende Verordnung Nr. 619 des früheren Landes Württemberg-Baden entwickelt hat.
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