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   BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15   

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https://dejure.org/2016,22522
BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15 (https://dejure.org/2016,22522)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - III ZR 446/15 (https://dejure.org/2016,22522)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - III ZR 446/15 (https://dejure.org/2016,22522)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 252 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 12a Abs 1 ApoG, § 1 HeimG
    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger geschlossenen Vertrages; doppelte Zielrichtung der gesetzlichen Regelung; Kündigung unter Nichtbeachtung einer vereinbarten Kündigungsfrist als Vertragspflichtverletzung

  • ra-skwar.de

    Apotheker - Vertragspflichten

  • IWW

    § 280 Abs. 1 BGB, § ... 12a ApoG, § 1 des Heimgesetzes (HeimG), § 252 BGB, § 12a Abs. 1 ApoG, § 12a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ApoG, § 12a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ApoG, § 11 Abs. 1 Nr. 10 HeimG, § 12a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 ApoG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ApoG, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 314, 626 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 252 Satz 1 BGB, § 12a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 5 ApoG, § 12a Abs. 1 Satz 2 ApoG, § 12a Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ApoG, Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes, § 14 ApoG, § 1 HeimG, § 252 Satz 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung eines Heimversorgungsvertrags des Apothekers mit dem Heimträger ; Kündigung des Vertragsverhältnisses unter Nichtbeachtung einer vereinbarten Kündigungsfrist; Öffentlichrechtliche Legalisierung der zentralen Versorgung der Heimbewohner durch die in ...

  • rabüro.de

    Zu den Vertragspflichten eines Apothekers im Rahmen eines Heimversorgungsvertrages

  • rewis.io

    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger geschlossenen Vertrages; doppelte Zielrichtung der gesetzlichen Regelung; Kündigung unter Nichtbeachtung einer vereinbarten Kündigungsfrist als Vertragspflichtverletzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; ApoG § 12a Abs. 1
    Rechtliche Einordnung eines Heimversorgungsvertrags des Apothekers mit dem Heimträger; Kündigung des Vertragsverhältnisses unter Nichtbeachtung einer vereinbarten Kündigungsfrist; Öffentlichrechtliche Legalisierung der zentralen Versorgung der Heimbewohner durch die in ...

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung eines Heimversorgungsvertrags des Apothekers mit dem Heimträger; Kündigung des Vertragsverhältnisses unter Nichtbeachtung einer vereinbarten Kündigungsfrist; Öffentlichrechtliche Legalisierung der zentralen Versorgung der Heimbewohner durch die in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertragsrecht: Vertragswidrige Kündigung unter Missachtung der Kündigungsfrist führt zum Schadensersatz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch eines Apothekers bei Kündigung eines Heimversorgungsvertrags

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Rechte der Apotheken aus Heimversorgungsverträgen gestärkt

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Schadensersatz-Urteil - Schutz der heimversorgenden Apotheken

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei rechtswidriger Kündigung eines Heimversorgungsvertrages

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei rechtswidriger Kündigung eines Heimversorgungsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 201
  • MDR 2016, 1193
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 19.04.2018 - III ZR 255/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung mit

    Dabei sind die Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (st. Rspr.; z.B. Senatsurteile vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rn. 14 und vom 14. Juli 2016 - III ZR 446/15, BGHZ 211, 201 Rn. 18; BGH, Urteile vom 10. Juni 2008 - XI ZR 331/07, WM 2008, 1350, 1352; vom 16. September 2009 - XI ZR 145/08, NJW 2009, 3422 Rn. 19; vom 21. April 2015 - XI ZR 200/14, BGHZ 205, 83 Rn. 20 und vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 152/15, NJW-RR 2016, 526 Rn. 17; jew. mwN).
  • BGH, 07.02.2019 - III ZR 38/18

    Rechtsstreit um die Verpflichtung eines Pflegebedürftigen zur Tragung der

    Dabei sind die Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rn. 14; vom 14. Juli 2016 - III ZR 446/15, BGHZ 211, 201 Rn. 18 und vom 19. April 2018 - III ZR 255/17, NJW 2018, 2117 Rn. 18; BGH, Urteil vom 4. April 2018 aaO; jeweils mwN).
  • BGH, 21.11.2019 - III ZR 244/18

    Begrenzung des Schutzzwecks einer Auskunftspflicht oder Beratungspflicht nicht

    Die Zurechnung erfährt eine Einschränkung beziehungsweise Korrektur durch die Schutzzwecklehre, nach der eine Haftung nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen besteht, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (st. Rspr., z.B. Senat, Urteil vom 14. Juli 2016 - III ZR 446/15, BGHZ 211, 201 Rn. 29 mwN; grundlegend: BGH, Urteil vom 22. April 1958 - VI ZR 65/57, BGHZ 27, 137, 139 ff).

    Hiernach sind Sinn und Tragweite der verletzten Norm beziehungsweise der verletzten vertraglichen oder vorvertraglichen Pflicht zu untersuchen, um zu klären, ob der geltend gemachte Schaden durch die verletzte Bestimmung verhütet werden sollte (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 2016 aaO; BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679 Rn. 12 jew. mwN).

  • AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14

    Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht

    Auch die Auslegung von AGB hat indes gem. §§ 133, 157 BGB nicht am Wortlaut zu haften, sondern sich nach ständiger Rechtsprechung vielmehr an dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der vorformulierten Vertragsbedingungen zu orientieren, wie diese von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (BGH, Urt. v. 14.07.2016 - III ZR 446/15 Tz. 18 m.w.N.).

    Deren Auslegung hat sich nach ständiger Rechtsprechung an dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der vorformulierten Vertragsbedingungen zu orientieren, wie diese von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (BGH, Urt. v. 14.07.2016 - III ZR 446/15 Tz. 18 m.w.N.) und vom Wortlaut der Klausel auszugehen ist (BGH, Urt. v. 20.07.2016 - IV ZR 245/15 Tz. 23).

  • VK Sachsen, 26.09.2017 - 1/SVK/016-17

    Heimversorgungsvertrag ist keine Rahmenvereinbarung!

    Diesem zusätzlichen (weiteren) Aufwand des Apothekers steht allerdings insoweit ein (lukrativer) finanzieller Ausgleich gegenüber, als dem Apotheker ein privilegierter Zugang zu (potentiellen) Kunden eröffnet wird, an die er Arzneimittel liefern kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - III ZR 446/15).

    Zwar hat der BGH in einem zivilrechtlichen Verfahren ausgeführt, dass der Heimversorgungsvertrag, den der Apotheker mit dem Heimträger nach § 12a Abs. 1 ApoG schließt, seiner Rechtsnatur nach ein der behördlichen Genehmigung unterliegender, privatrechtlicher, zugunsten der Heimbewohner wirkender Rahmenvertrag sei, der eine zentrale Versorgung der Heimbewohner durch die in dem Vertrag bestimmte Apotheke öffentlich-rechtlich legalisiere (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - III ZR 446/15).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 17 U 9/19

    Anforderungen an Anlageberatung bei nachgesandtem Prospekt (Schiffsfonds)

    Die Zurechnung hat eine Einschränkung bzw. Korrektur durch die Schutzzwecklehre zu erfahren, nach der eine Haftung nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen besteht, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (BGH, Urteil vom 21.11.2019, III ZR 244/18, Rn. 27, beck-online; BGH, Urteil vom 14.07.2016, III ZR 446/15, Rn. 29, beck-online, m.w.N.).

    Hiernach sind Sinn und Tragweite der verletzten Norm oder der verletzten vertraglichen oder vorvertraglichen Pflicht zu untersuchen, um zu klären, ob der geltend gemachte Schaden durch die verletzte Bestimmung verhindert werden sollte (BGH, Urteil vom 21.11.2019, III ZR 244/18, Rn. 27, beck-online; BGH, Urteil vom 14.07.2016, III ZR 446/15, Rn. 29, beck-online; BGH, Urteil vom 26.02.2013, VI ZR 116/12, Rn. 12, beck-online).

  • OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 4 U 142/16

    Verbraucherkreditvertrag: Anspruch des Kreditinstituts auf

    Ob die Klägerin mit der Ankündigung, die Umschuldung nicht zu vollziehen und den Darlehensvertrag zu kündigen, überhaupt gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB verstoßen hat (zur Pflichtverletzung durch vertragswidrige Ausübung eines Gestaltungsrechts vgl. etwa BGH, Urteil vom 14.07.2016 - III ZR 446/15 - BeckRS 2016, 13593; zur Frage, ob hierfür bereits die Androhung der vertragswidrigen Ausübung eines Gestaltungsrechtes genügt s. etwa Grüneberg, in: Palandt, BGB 76. Auflage 2017, § 280 BGB, Rn. 26 m.w.N.) oder diese Ankündigung im Hinblick auf § 490 Abs. 1 BGB gerechtfertigt war, kann vor diesem Hintergrund dahingestellt bleiben.
  • LAG Thüringen, 22.03.2022 - 1 Sa 241/20

    Zinsansprüche - Abfindungszahlung - Ausschlussfrist - rechtmäßiges

  • OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20

    Schadensersatzansprüche nach einer Anlageempfehlung Aushang der Benachrichtigung

  • AG Hamburg-Wandsbek, 10.04.2019 - 711a C 50/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung mit

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