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   BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13   

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https://dejure.org/2017,4358
BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13 (https://dejure.org/2017,4358)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - X ZR 17/13 (https://dejure.org/2017,4358)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13 (https://dejure.org/2017,4358)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vakuumtransportsystem

    § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO, § 544 Abs 2 S 2 ZPO, § 580 Nr 6 ZPO, § 582 ZPO
    Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil bei Nichtigerklärung des Patents und Wegfall der Grundlage des Berufungsurteils; Geltendmachung des Restitutionsgrundes in der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...

  • IWW

    § 582 ZPO, § 234 Abs. 3 ZPO, § 580 Nr. 6 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Restitutionsklage; Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichtigerklärung des Patents

  • rewis.io

    Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil bei Nichtigerklärung des Patents und Wegfall der Grundlage des Berufungsurteils; Geltendmachung des Restitutionsgrundes in der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Restitutionsklage; Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichtigerklärung des Patents

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Restitutionsklage; Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichtigerklärung des Patents

  • datenbank.nwb.de

    Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil bei Nichtigerklärung des Patents und Wegfall der Grundlage des Berufungsurteils; Geltendmachung des Restitutionsgrundes in der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulassung der Revision im Patentverletzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 213, 238
  • MDR 2017, 663
  • GRUR 2017, 428
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Indessen habe der Bundesgerichtshof für den Revisionszulassungsgrund der abweichenden Auslegung bereits entschieden, dass dieser dann, wenn er sich erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der im Verletzungsverfahren eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde ergebe, mittels eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltend gemacht werden müsse (BGH, Hinweisbeschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 - Crimpwerkzeug III).

    Eine Änderung der Patentlage ist - anders als erst in der Revisionsinstanz entstandene und bekannt gewordene, einen Restitutionsgrund begründende Tatsachen - im Revisionsrechtszug wie eine zwischenzeitliche Änderung der Rechtslage von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Hinweisbeschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 Rn. 6 - Crimpwerkzeug III).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den in Bezug auf die verfahrensmäßige Situation vergleichbaren Fall entschieden, dass er seiner Entscheidung im Nichtigkeitsberufungsverfahren eine Auslegung des Patents zugrunde gelegt hat, die in einem für den Patentverletzungsprozess entscheidungserheblichen Punkt von derjenigen abweicht, die das Oberlandesgericht seinem mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtenen Urteil zugrunde gelegt hatte (BGHZ 186, 90 Rn. 16 - Crimpwerkzeug III).

    Erstmals in der Entscheidung "Crimpwerkzeug III" (BGHZ 186, 90 - Crimpwerkzeug III) hat der Senat die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde für den Fall entwickelt, dass der Beschwerdeführer eine von einer - nachträglich ergangenen - höchstrichterlichen Entscheidung abweichende Auslegung des Klagepatents durch das Berufungsgericht geltend machen will.

    Er hat hierin - wiederum mit Blick auf die bei der Zivilprozessrechtsreform nicht berücksichtigten Eigenarten des Patentstreitverfahrens - eine besondere Ausprägung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO) gesehen (BGHZ 186, 90 Rn. 14 f. - Crimpwerkzeug III).

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Der Zulassungsgrund muss - gegebenenfalls innerhalb der Frist zur Wiedereinsetzung in die insoweit versäumte Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - geltend gemacht werden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 6. April 2004, X ZR 272/02, BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).

    So ist, wenn Patentnichtigkeitsverfahren und Patentverletzungsrechtsstreit parallel geführt werden, in letzterem auf eine zulässig eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zuzulassen, wenn das Klagepatent ganz oder teilweise für nichtig erklärt worden ist und diese Entscheidung Auswirkung auf diejenige im Verletzungsrechtsstreit hat (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).

    Im Beschluss des Senats vom 6. April 2004 (X ZR 272/02, BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I) ist aufgrund der Besonderheiten der gesetzlichen Aufspaltung des Patentstreits im deutschen Verfahrensrecht auf Patentverletzungs- und Patentnichtigkeitsstreit und im Hinblick auf die zur Wahrung einer effektiven Verteidigung des Verletzungsbeklagten mit dem (Gegen-)Angriff gegen das Klagepatent (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, BGHZ 202, 288 Rn. 7 - Kurznachrichten) gebotene Verschränkung beider Verfahren die Zulassung der Revision bei nachträglicher Nichtigerklärung des Klagepatents für statthaft erachtet worden.

    In den Beschlussgründen ist lediglich ausgeführt, dass in Fällen, in denen Patentnichtigkeitsverfahren und Patentverletzungsrechtsstreit parallel geführt werden, in letzterem auf zulässige Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zuzulassen ist , wenn das den Prozessen zu Grunde liegende Patent ganz oder teilweise für nichtig erklärt worden ist und diese Entscheidung Auswirkung auf diejenige im Verletzungsrechtstreit haben kann (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZR 11/06

    Entsorgungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 10. November 2009 (X ZR 11/06, GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung) habe der Restitutionsklägerin bekannt sein müssen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht schon deshalb zum Erfolg führe, weil das Klagepatent nach Erlass des Urteils im Verletzungsverfahren teilweise für nichtig erklärt worden sei.

    Ist das Klagepatent nur teilweise für nichtig erklärt worden, kommt hinzu, dass dies anders als beim vollständigen Wegfall des Patents nicht zwingend zu einer Aufhebung der der Verletzungsklage stattgebenden Entscheidung führt, sondern nur dann, wenn die Änderung der Schutzrechtslage für den Verletzungsstreit entscheidungserheblich ist, weil die angegriffene Ausführungsform vom geänderten Schutzrecht keinen Gebrauch mehr macht (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06, GRUR 2010, 272 Rn. 1 - Produktionsrückstandsentsorgung).

    Daran ändert auch die Entscheidung "Produktionsrückstandsentsorgung" (BGH, GRUR 2010, 272) nichts, die sich zur Frage des Zulassungsgrundes und einer etwaigen Wiedereinsetzung ebenso wenig verhält wie der Beschluss "Druckmaschinen-Temperierungssystem I".

  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Denn die Revision darf nicht von Amts wegen, sondern nur dann zugelassen werden, wenn ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und tatsächlich vorliegt oder jedenfalls bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgelegen hat (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2002 - VI ZR 91/02, NJW 2002, 3334).

    Vielmehr muss er bei Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung vorliegen; nur dann kann er, wie erforderlich, in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2002 - VI ZR 91/02, NJW 2002, 3334).

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Im Beschluss des Senats vom 6. April 2004 (X ZR 272/02, BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I) ist aufgrund der Besonderheiten der gesetzlichen Aufspaltung des Patentstreits im deutschen Verfahrensrecht auf Patentverletzungs- und Patentnichtigkeitsstreit und im Hinblick auf die zur Wahrung einer effektiven Verteidigung des Verletzungsbeklagten mit dem (Gegen-)Angriff gegen das Klagepatent (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, BGHZ 202, 288 Rn. 7 - Kurznachrichten) gebotene Verschränkung beider Verfahren die Zulassung der Revision bei nachträglicher Nichtigerklärung des Klagepatents für statthaft erachtet worden.
  • BGH, 27.10.1976 - IV ZR 147/75

    Staatsangehörigkeit eines Mannes als Zulässigkeitsvoraussetzung in einer

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Es stellt aber grundsätzlich kein - eine spätere Restitutionsklage ausschließendes - Versäumnis dar, wenn eine Partei es unterlässt, ihr erst in der Revisionsinstanz bekannt gewordene neue Tatsachen, die noch nicht Gegenstand des Berufungsurteils sein konnten, im Revisionsverfahren vorzubringen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 147/75, NJW 1977, 498, 499), da sie regelmäßig nicht wissen kann, ob diese Tatsachen unstreitig gestellt und im Revisionsverfahren berücksichtigt werden.
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist neues tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen in der Revisionsinstanz trotz § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwar unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, weil zum einen aus Gründen der Prozessökonomie Wiederaufnahmegründe - soweit möglich - in einem noch anhängigen Rechtsstreit geprüft werden sollen, anstatt die Partei auf ein nach rechtskräftigem Abschluss des anhängigen Rechtsstreits einzuleitendes Wiederaufnahmeverfahren zu verweisen, und sich zum anderen für die Einheitlichkeit und das Ansehen der Rechtsprechung in hohem Maße abträgliche Folgen ergäben, wenn in der Revisionsinstanz ein ohne Berücksichtigung des neuen Vorbringens ergehendes Urteil sich mit dem Inhalt eines rechtskräftigen Erkenntnisses eines anderen Gerichts in Widerspruch setzen oder doch diese Erkenntnis unbeachtet lassen würde (BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04, NJW-RR 2007, 767 Rn. 14; Urteil vom 6. März 1952 - IV ZR 80/51, BGHZ 5, 240, 247; Urteil vom 9. Juli 1951 - IV ZR 3/50, BGHZ 3, 65, 67).
  • BGH, 24.05.2016 - X ZR 28/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Die vom Patentanwalt der Restitutionsklägerin erhobene zweite Patentnichtigkeitsklage wies das Patentgericht ab; die Berufung des Klägers blieb erfolglos (BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 - X ZR 28/14, juris).
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 55/09

    Tintenpatrone III

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Restitutionsklage bei Klagen aus einem Patent, an dessen Bestand das Gericht im Verletzungsrechtsstreit gebunden ist, in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO darauf gestützt werden kann, dass die Urteilsgrundlage aufgrund des Widerrufs des Klagepatents im Einspruchsverfahren oder der Nichtigerklärung im Nichtigkeitsverfahren entfallen ist, und dies auch dann gilt, wenn der Gegenstand des Patents im Beschränkungs-, Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bestandskräftig derart eingeschränkt worden ist, dass das Klagepatent im Umfang eines Patentanspruchs, dessen Benutzung durch die als patentverletzend angesehene Ausführungsform vom Verletzungsgericht festgestellt worden ist, vollständig oder durch die Aufnahme zusätzlicher Merkmale, deren Benutzung nicht festgestellt ist, in Wegfall geraten ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2010 - Xa ZR 118/09, BGHZ 187, 1 Rn. 12 - Bordako; Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 55/09, GRUR 2012, 753 Rn. 13 - Tintenpatrone III).
  • BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09

    Bordako

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Restitutionsklage bei Klagen aus einem Patent, an dessen Bestand das Gericht im Verletzungsrechtsstreit gebunden ist, in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO darauf gestützt werden kann, dass die Urteilsgrundlage aufgrund des Widerrufs des Klagepatents im Einspruchsverfahren oder der Nichtigerklärung im Nichtigkeitsverfahren entfallen ist, und dies auch dann gilt, wenn der Gegenstand des Patents im Beschränkungs-, Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bestandskräftig derart eingeschränkt worden ist, dass das Klagepatent im Umfang eines Patentanspruchs, dessen Benutzung durch die als patentverletzend angesehene Ausführungsform vom Verletzungsgericht festgestellt worden ist, vollständig oder durch die Aufnahme zusätzlicher Merkmale, deren Benutzung nicht festgestellt ist, in Wegfall geraten ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2010 - Xa ZR 118/09, BGHZ 187, 1 Rn. 12 - Bordako; Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 55/09, GRUR 2012, 753 Rn. 13 - Tintenpatrone III).
  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

  • BPatG, 05.05.2011 - 10 Ni 21/10
  • BGH, 17.09.2020 - III ZR 283/18

    Interessenkollision: Nur "(Kern-)Bereich" anwaltlicher Berufsausübung zählt

    Dies beruht auf der Erwägung, dass sich das Revisionsurteil sonst zum Inhalt eines rechtskräftigen Erkenntnisses eines anderen Gerichts in Widerspruch setzen oder doch dieses Erkenntnis unbeachtet lassen würde; diese Folge wäre der Einheitlichkeit und dem Ansehen der Rechtsprechung in hohem Maße abträglich (BGH, Urteile vom 9. Juli 1951 - IV ZR 3/50, BGHZ 3, 65, 67 f und vom 6. März 1952 - IV ZR 80/51, BGHZ 5, 240, 247; s. auch Senat, Urteil vom 3. April 1952 - III ZR 32/51, BGHZ 5, 299, 301 f sowie BGH, Urteile vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04, NJW-RR 2007, 767 Rn. 14 und vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, BGHZ 213, 238 Rn. 15).
  • BGH, 17.07.2018 - KZR 35/17

    Aussetzen des Verfahrens über die Revision gegen das Urteil bis zum Abschluss des

    Ist der Verletzungsrechtsstreit zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig abgeschlossen, kann die Restitutionsklage in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO darauf gestützt werden, dass die Urteilsgrundlage aufgrund der rechtskräftigen Nichtigerklärung im Nichtigkeitsverfahren entfallen ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, BGHZ 213, 238 Rn. 10 mwN - Vakuumtransportsystem).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

    An die Sorgfaltspflicht einer Prozesspartei sind wegen der Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils strenge Anforderungen zu stellen und eine auch nur leicht fahrlässige Verletzung dieser Pflichten schließt die Zulässigkeit einer späteren Restitutionsklage aus (BGH BeckRS 2017, 102712; BGH NJW-RR 2013, 833; BGH NJW 1974, 557).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 76/17

    Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in einem

    Dies gilt auch im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (für das Patentverletzungsverfahren: BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 [juris Rn. 30 bis 34] - Druckmaschinen-Temperierungssystem; Urteil vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, GRUR 2017, 428 Rn. 23 f. - Vakuumtransportsystem).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von

    Die hiergegen gerichtete Revision (Az.: X ZR 17/13, Urt. v. 10.01.2017 GRUR 2017, 428 - Vakuumtransportsystem) war erfolgreich.
  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 14276/20

    Patent, Untersagung, Bewilligung, Zustellung, Berufung, proceedings,

    Diese Ausnahmeentscheidung steht im Einklang mit den Wertungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung mit dem Stichwort "Vakuumtransportsystem" (GRUR 2017, 428).
  • BGH, 27.08.2020 - III ZR 128/19

    Neues Vorbringen in der Revisionsinstanz

    Dies beruht auf der Erwägung, dass sich das Revisionsurteil sonst zum Inhalt eines rechtskräftigen Erkenntnisses eines anderen Gerichts in Widerspruch setzen oder doch dieses Erkenntnis unbeachtet lassen würde; diese Folge wäre der Einheitlichkeit und dem Ansehen der Rechtsprechung in hohem Maße abträglich (BGH, Urteile vom 9. Juli 1951 - IV ZR 3/50, BGHZ 3, 65, 67 f und vom 6. März 1952 - IV ZR 80/51, BGHZ 5, 240, 247; s. auch Senat, Urteil vom 3. April 1952 - III ZR 32/51, BGHZ 5, 299, 301 f; BGH, Urteile vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04, NJW-RR 2007, 767 Rn. 14 und vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, BGHZ 213, 238 Rn. 15 sowie Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 15).
  • BGH, 16.04.2021 - XI ZR 137/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge des Klägers

    Dieser muss jedenfalls zum Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgelegen haben (vgl. BVerfG, NJW 2018, 3699 Rn. 11; BGH, Urteil vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, BGHZ 213, 238 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZR 172/16, juris Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19

    Restitutionsbeklagte wegen Verletzung eines europäischen Patents

    Bei Klagen aus einem Patent, an dessen Bestand das Gericht im Verletzungsrechtsstreit gebunden ist, kann die Restitutionsklage nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO darauf gestützt werden, dass der Bestand des Patents auf Grund des Widerrufs im Einspruchsverfahren oder der Nichtigerklärung im Nichtigkeitsverfahren in Wegfall gekommen ist (BGHZ 187, 1 = GRUR 2010, 996 Rn. 12 - Bordako m.w.N.; BGH, GRUR 2012, 753 Rn. 13 - Tintenpatrone III; GRUR 2017, 428 Rn. 12 - Vakuumtransportsystem).
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