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   BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55   

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BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55 (https://dejure.org/1956,334)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1956 - V ZR 181/55 (https://dejure.org/1956,334)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1956 - V ZR 181/55 (https://dejure.org/1956,334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 395
  • NJW 1957, 457
  • MDR 1957, 351
  • DB 1957, 91
  • DÖV 1957, 155
  • JR 1957, 260
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 16.05.1931 - V 235/30

    1. Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße ein in den Luftraum über der

    Auszug aus BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
    Die Anliegernutzung wird vielfach als gesteigerter Gemeingebrauch bezeichnet (Fleiner, Institutionen, 8. Aufl. S. 378; Nebinger, Deutsches Verwaltungsrecht, S. 104; Bochalli DVBl 1956, 181; vgl. dazu auch RGZ 132, 398 [400]).

    Die Genehmigung besagt nicht, daß ein Gemeingebrauch besteht, noch, daß die Zustimmung des Straßeneigentümers zu dieser Art der Benutzung erforderlich ist (vgl. RGZ 132, 398 [401]).

    Wenn sich aber die Anlieger für eine derartige Benutzung der Straße bisher die Erlaubnis durch Vertragsabschluß verschafft haben, so konnte eher auf eine Übung und Verkehrsauffassung geschlossen werden, wonach der Straßeneigentümer die Benutzung der Straße in dieser Weise eben nicht zu dulden brauche (RGZ 132, 398 [402]; BGHZ 19, 85 [91]).

  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

    Auszug aus BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
    Die Nutzung der Straße in solchem Umfange setzt daher die Zustimmung des Straßeneigentümers voraus (BGHZ 19, 85 [91/92]).

    Wenn sich aber die Anlieger für eine derartige Benutzung der Straße bisher die Erlaubnis durch Vertragsabschluß verschafft haben, so konnte eher auf eine Übung und Verkehrsauffassung geschlossen werden, wonach der Straßeneigentümer die Benutzung der Straße in dieser Weise eben nicht zu dulden brauche (RGZ 132, 398 [402]; BGHZ 19, 85 [91]).

  • BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54

    Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz

    Auszug aus BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
    Nur wenn diese Frage zu verneinen war, war noch zu prüfen, ob er zur Herausgabe von Nutzungen nach Maßgabe der §§ 988, 990 BGB oder doch zur Herausgabe der Bereicherung, nämlich der Ersparnis des, wie die Klägerin behauptet, sonst üblichen Gewinnanteils, verpflichtet war (vgl. RGZ 97, 310 und BGHZ 20, 270 [275]).
  • RG, 20.12.1919 - V 299/19

    Gleisbenutzung - § 812 BGB, Eingriffskondiktion, vertragswidrige Mehrbenutzung

    Auszug aus BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
    Nur wenn diese Frage zu verneinen war, war noch zu prüfen, ob er zur Herausgabe von Nutzungen nach Maßgabe der §§ 988, 990 BGB oder doch zur Herausgabe der Bereicherung, nämlich der Ersparnis des, wie die Klägerin behauptet, sonst üblichen Gewinnanteils, verpflichtet war (vgl. RGZ 97, 310 und BGHZ 20, 270 [275]).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1956 (BGHZ 21, 319 [333/5] = NJW 1956, 1475/76) ausgesprochen, daß Vertragsverhältnisse auch durch tatsächliche Vorgänge begründet werden können; ihre Grundlage sei dann nicht in der rechtsgeschäftlichen Einigung zu finden, sondern in dem rein tatsächlichen öffentlichen Angebot der Leistung und ihrer rein tatsächlichen Inanspruchnahme.
  • RG, 16.02.1929 - V 40/28

    Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße eine in den Luftraum über der Straße

    Auszug aus BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
    So hat sich für die deutschen Städte die allgemeine Auffassung durchgesetzt, daß Reklameankündigungen, die von den Häusern der Straßenanlieger aus in den Luftraum der Straße (Lichtzeichen, Schilder, Aufschriften) hinein stattfinden, vom Straßeneigentümer als Ausfluß des Gemeingebrauchs unentgeltlich zu dulden sind (RGZ 123, 181 [186]).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Darauf wurde aber auch, zumindest dem Grundsatz nach, bei der Begründung von Bereicherungsansprüchen abgehoben, die aus dem Verbrauch oder dem Gebrauch fremden Gutes bzw. der Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild herzuleiten waren (BGHZ 14, 7, 9; 20, 270, 275; 20, 345, 355; 21, 319, 335/336; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312).

    Es wäre auch keine sachgerechte Lösung, bei der Ermittlung der Bereicherung zwar nach den ersparten Aufwendungen zu fragen, diese aber nicht nach den jeweiligen Verhältnissen des Bereicherungsschuldners, sondern danach zu bemessen, was die empfangene Leistung bei ordnungsgemäßem Vorgehen ganz allgemein gekostet hätte (vgl. etwa BGHZ 20, 345, 355; 20, 270, 275; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312; BayObLGZ 1965, 7, 13).

  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

    Ein solcher Anspruch kommt hier in Betracht (vgl. etwa BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400), ist jedoch aus verschiedenen Gründen noch nicht zur Entscheidung reif.
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Wäre die Beklagte in erster Linie bloß zu einer Tätigkeit verpflichtet gewesen, so müßte sie gleichwohl auf jeden Fall jetzt dem Kläger, nachdem er sie vergeblich dazu aufgefordert und denn die Ausfüllung selber vorgenommen hat, gemäß §§ 812 ff BGB die aufgewendeten Kosten erstatten (RGZ 127, 29, 33; BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 396).
  • VG Aachen, 17.06.2008 - 6 L 252/08

    Verbot des Abstellens von Altpapiertonnen im öffentlichen Straßenraum

    vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1956 - V ZR 181/55 -, NJW 1957, 457, 458; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage 1999, Kapitel 25 Rn. 96 und Rn. 104.
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Die Rechtsprechung billigt zwar dem Eigentümer bei einem unbefugten Gebrauch seiner Sache (Senatsurteile BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400; 27, 197, 203) oder dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechtes (BGHZ 82, 299 [BGH 24.11.1981 - X ZR 7/80]; 99, 244 [BGH 18.12.1986 - I ZR 111/84]; vgl. auch BGHZ 107, 117 [BGH 09.03.1989 - I ZR 189/86]) bei dessen Verletzung einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung ("Bereicherung in sonstiger Weise", § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Altern. BGB) zu, der im allgemeinen auf Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB gerichtet ist; der Anspruch kann wirtschaftlich einem Anspruch auf Auskehrung des erzielten Erlöses gleichkommen.
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 146/78

    Berechtigung zur Einlagerung von Rohöl in den Grubenbauen eines Bergwerks -

    Der Bereicherungsanspruch hat zum Inhalt, daß die Beklagte eine angemessene Vergütung für die Nutzung in dem genannten Umfange als Wertersatz zu entrichten hat (BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312; BGB-RGRK aaO, § 818 Rdn. 18, 20).
  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

    Hiernach kann der Gemeingebrauch an Straßen von den Straßenanliegern infolge ihres räumlichen Verhältnisses zur Straße in besonderem Maße ausgeübt werden (Urteil des Senats vom 19. Dezember 1956 - V ZR 181/55, BGHZ 22, 395, 396/397; RGZ 123, 181, 184).

    Er ist wandelbar mit der Entwicklung des Verkehrs, der Verkehrsbedürfnisse und der allgemeinen Verhältnisse (Urteil des Senats vom 19. Dezember 1956 a.a.O.; BGHZ 23, 157, 166).

  • OLG Köln, 12.03.1982 - 3 Ss 111/82

    Gehweg; Gehweg als Straße; Verkehrshindernisse auf Gehwegen; Straßen als Gehwege

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es ihnen erlaubt ist, bei Bauarbeiten an ihrem Grundstück auch Teile der dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücke vorübergehend zur Lagerung von Baumaterialien und gelegentlich zum Aufstellen von Baugeräten in Anspruch zu nehmen, wobei sich die Inanspruchnahme in angemessenen Grenzen halten muß und keinesfalls den unbedingt notwendigen Umfang überschreiten darf (BGH NJW 1957, 360 und 1957, 457 = DÖV 1957, 155; OLG Frankfurt NJW 1966, 1040; Kodal, Straßenrecht, 3. Aufl. Kap. 25 VI 2; Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 3. Aufl. § 7 Rdn. 5 und § 8 Rdn. 72).
  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

    Dazu wäre erforderlich, daß sich diese Auffassung allgemein oder wenigstens in dem in Betracht kommenden Gebiete durchgesetzt hat (BGHZ 22, 395, 399).
  • BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73

    Untersagung der Benutzung von Forstwegen durch das Forstamt und Angebot über den

    Der Ersatzanspruch des klagenden Landes ist nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB gerechtfertigt (vgl. BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400), worauf bereits das Landgericht ausdrücklich hingewiesen hat.
  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 125/63

    Bärenbaude - Straßenarbeiten, Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und

  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

  • BGH, 15.05.1957 - V ZR 143/56

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 02.08.2007 - 5 O 82/07

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anbringen einer Werbeanlage; Befugnisse des

  • KG, 03.03.1988 - 15 U 4536/87

    Anspruch auf Entschädigung für die Inanspruchnahme eines Grundstücksteils zur

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