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   BGH, 10.03.2021 - VII ZB 24/20   

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https://dejure.org/2021,7333
BGH, 10.03.2021 - VII ZB 24/20 (https://dejure.org/2021,7333)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - VII ZB 24/20 (https://dejure.org/2021,7333)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - VII ZB 24/20 (https://dejure.org/2021,7333)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit der Corona-Soforthilfe; Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfe (hier: Bundesprogramm "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Selbständige" und ergänzendes Landesprogramm "NRW Soforthilfe 2020")

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unpfändbarkeit einer Corona-Soforthilfe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unpfändbarkeit zweckgebundener Corona-Soforthilfe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850k Abs. 4 ; ZPO § 851 Abs. 1
    Corona-Soforthilfe (Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbständige" und ergänzendes Landesprogramm "NRW-Soforthilfe 2020") als nicht pfändbare Forderung; Erhöhung des Pfändungsfreibetrages i.H. des bewilligten und auf einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Corona-Soforthilfe für Selbstständige ist nicht pfändbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Corona-Soforthilfe ist unpfändbare Forderung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Corona-Soforthilfe ist unpfändbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Soforthilfe: Keine Pfändung wegen alter Schulden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 229, 94
  • NJW 2021, 1322
  • MDR 2021, 642
  • MDR 2021, 661
  • NZI 2021, 437
  • FamRZ 2021, 968
  • WM 2021, 742
  • BStBl II 2021, 501
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • AG Norderstedt, 15.09.2022 - 66 IN 90/19

    Energiepreispauschale ist pfändbar gem. §§ 112 ff EStG

    Er verwies auf die Rechtsprechung des BGH zur Unpfändbarkeit der staatlichen Corona-Hilfen (BGH 10.03.2021, VII ZB 24/20).

    Hierzu gehören zweckgebundene Forderungen, soweit der Zweckbindung ein schutzwürdiges Interesse zugrunde liegt (BGH, 10.03.2021, VII ZB 24/20).

    Für den Fall der staatlichen Corona-Hilfe hat der BGH (BGH, 10.03.2021, VII ZB 24/20) das Vorliegen dieser Voraussetzungen angenommen.

  • BGH, 20.10.2022 - IX ZB 12/22

    Insolvenzverfahren: Pfändbarkeit des an die Pflegeperson weitergeleiteten

    In allen diesen drei Fallgruppen ist die Abtretbarkeit ausgeschlossen, weil andernfalls die Identität der abgetretenen Forderung nicht gewahrt bliebe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - IX ZB 72/12, WM 2014, 1141 Rn. 18 mwN; vom 30. April 2020 - VII ZB 82/17, WM 2020, 1166 Rn. 17; vom 10. März 2021 - VII ZB 24/20, BGHZ 229, 94 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 8 UF 28/20

    Unterhalt: Corona-Soforthilfe und Einkommensrückgang durch Corona

    Sie soll nicht laufenden Lebensunterhalt abdecken, sondern insbesondere Liquiditätsengpässe, die seit dem 1. März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind, überbrücken (BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - VII ZB 24/20, Rn. 11, juris = NJW 2021, 1322-1324).
  • AG Aschaffenburg, 07.11.2022 - 654 IK 298/21

    Energiepreispauschale pfändbar

    Der Schuldner verweist diesbezüglich auf die Bundestagsdrucksache 20/1765 (Seiten 1 und 24) und auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2021 - Aktenzeichen VII ZB 24/20.

    Mit dem vom Schuldner zitierten Beschluss vom 10.03.2021 - Az: VII ZB 24/20 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, ob es eine "Corona-Soforthilfe" nach dem Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbständige" und dem ergänzenden Landesprogramm "NRW-Soforthilfe 2020" rechtfertigte nach der damaligen Fassung von § 850 k Absatz 4 ZPO, die der aktuellen Fassung von § 906 Absatz 2 ZPO weitgehend entspricht, einen abweichenden Freibetrag auf das Kontoguthaben festzusetzen.

  • KG, 04.11.2021 - 8 U 85/21

    Geschäftsraummiete: Einwand der Mietzinsreduzierung wegen Wegfalls der

    Der Senat ist der Auffassung, dass staatliche Hilfen, auch wenn sie nach dem Zuwendungsverhältnis nicht zweckgebunden sein mögen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.2021 -VII ZB 24/20, juris Rn 11; BFH, Beschl. v. 09.07.2020 - VII S 23/20 (AdV), juris Rn 27), vom Mieter - anteilig neben der Abdeckung anderer Betriebskosten - für die Mietzahlung zu verwenden ist und der Mieter sich gegenüber dem Vermieter nur auf eine Unzumutbarkeit der gleichwohl verbleibenden Mietbelastung berufen kann.
  • KG, 04.11.2021 - 8 U 1106/20

    Geschäftsraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen Schriftformmangels und

    Der Senat ist der Auffassung, dass staatliche Hilfen, auch wenn sie nach dem Zuwendungsverhältnis nicht zweckgebunden sein mögen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.2021 -VII ZB 24/20, juris Rn 11; BFH, Beschl. v. 09.07.2020 -VII S 23/20 (AdV), juris Rn 27), vom Mieter - anteilig neben der Abdeckung anderer Betriebskosten - für die Mietzahlung zu verwenden sind und der Mieter sich gegenüber dem Vermieter nur auf eine Unzumutbarkeit der gleichwohl verbleibenden Mietbelastung berufen kann.
  • VG Freiburg, 10.09.2021 - 9 K 763/21

    Corona-Soforthilfe für Soloselbständigen

    Der Beklagten ist aber umgekehrt zuzugeben, dass sich aus der Rechtsprechung zur Unpfändbarkeit einer Corona-Soforthilfe auch nicht umgekehrt zwingend der Schluss ziehen lässt, diese Rechtsprechung belege mittelbar, dass die Existenz eines Pfändungsschutzkontos einer Förderung offenbar nicht entgegenstehe (Die nach der Rechtsprechung [vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 10.03.2021 - VII ZB 24720 -, juris, Rn. 11, 12 0 NJW 2021, 1322] bestehende Unpfändbarkeit einer Corona-Soforthilfeleistung gem. § 851 ZPO, die u.a. auch dazu führt, dass der Umfang eines bestehenden Pfändungsfreibetrags auf einem schon bestehenden Pfändungsschutzkonto um diesen Betrag zu erhöhen ist, stellt allerdings sicher, dass eine Corona-Soforthilfe einem Anspruchsberechtigten auch dann zugute kommt, wenn er offene Schulden bei Dritten hat, welche gegen ihn die Vollstreckung betreiben, damit nicht diese aus der dafür nicht vorgesehenen Corona-Soforthilfe bedient werden, sondern er mit seinem Betrieb weiterarbeiten kann [und dann ggf. später auch diese wieder auszahlen kann]).
  • AG Euskirchen, 02.08.2021 - 11 M 1030/11

    Soforthilfe "Hochwasser": Pfändungsfreiheit von Soforthilfegeldern

    Bereits bei der Gewährung der Corona-Soforthilfe hat der BGH durch Beschluss vom 10.03.2021, VII ZB 24/20, die Notwendigkeit der Freigabe analog §§ 850k Abs. 4, 851 Abs. 1 ZPO erkannt und die Unpfändbarkeit festgestellt.
  • OVG Sachsen, 28.12.2021 - 5 B 344/21

    Pfändung; Konto; Corona-Hilfe; Pfändungsverbot

    Nach diesen Grundsätzen wird die Corona-Soforthilfe aufgrund der ihr zugrundeliegenden Bestimmungen von der herrschenden Auffassung als zweckgebunden und damit als nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbar eingestuft (BFH, Beschl. v. 9. Juli 2020 - VII S 23/20 (AdV) -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.; BGH, Beschl. v. 10. März - VII ZB 24/20 -, BGHZ 229, 94, juris).

    Diese Unpfändbarkeit setzt sich auch nach ihrer Überweisung auf ein Bankkonto an der entsprechenden Forderung gegen die kontoführende Bank fort (BFH, Beschl. v. 9. Juli 2020 - VII S 23/20 (AdV) -, juris Rn. 24 ff. m. w. N.; BGH, Beschl. v. 10. März 2021 - VII ZB 24/20 -, BGHZ 229, 94, juris).

  • AG Wolfratshausen, 20.10.2022 - IK 130/21

    Elektronisches Dokument, Unpfändbarkeit, Elektronischer Rechtsverkehr,

    Hierzu gehören zweckgebundene Forderungen, soweit der Zweckbindung ein schutzwürdiges Interesse zugrunde liegt (BGH, 10.03.2021, VII ZB 24/20).

    Für den Fall der staatlichen Corona-Hilfe hat der BGH (BGH, 10.03.2021, VII ZB 24/20) das Vorliegen dieser Voraussetzungen angenommen.

  • AG Köln, 02.11.2022 - 70h IK 181/22

    Keine Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale

  • LG Deggendorf, 12.10.2022 - 12 T 129/22

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Insolvenzverfahren, Arbeitgeber,

  • AG Wernigerode, 17.01.2023 - 3 M 1613/22
  • KG, 09.11.2021 - 16 WF 154/21

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Geldern aus

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