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   BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56   

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https://dejure.org/1956,262
BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56 (https://dejure.org/1956,262)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1956 - V ZR 110/56 (https://dejure.org/1956,262)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1956 - V ZR 110/56 (https://dejure.org/1956,262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 61
  • NJW 1957, 460
  • DB 1957, 138
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.1956 - V ZR 146/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56
    Ob der Auffassung des Oberlandesgerichtes beizutreten ist, insbesondere ob, wie die Revision geltend macht, einem etwa eingeklagten Beseitigungsanspruch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstünde (vgl. V ZR 146/54 vom 16. Mai 1956 S. 14, Lind-Möhr PreisstopVO Nr. 7), kann indes ebenso dahingestellt bleiben wie die Beantwortung der Frage, ob, wie das Oberlandesgericht meint, das Vorliegen einer etwa notwendigen baupolizeilichen Genehmigung für den Abbruch des Bauwerkes (vgl. VO vom 3. April 1937, RGBl 1, 440; Bundeswohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. März 1953: § 22) erst für die Vollstreckung von Bedeutung wäre.

    Immerhin sei darauf hingewiesen, daß es sich in dem vom Senat in V ZR 146/54 behandelten Falle um ein Bauwerk handelte, durch das mehrere Wohnungen geschaffen waren, die bereits bewohnt wurden.

  • BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56
    Einen ändern Standpunkt hat der Senat, entgegen der Meinung der Revision in seiner Entscheidung V ZR 38/52 vom 23. Oktober 1953 (NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52]) nicht vertreten.

    Mit dieser Rechtsanwendung befindet sich das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Senats BGHZ 10, 171, 176 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] = NJW 1953, 1656; NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52] und Lind-Möhr zu § 1004 Nr. 14 (dagegen Breetzke NJW 1954, 171 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52]).

  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56
    Daß auch durch ein in unzulässiger Weise auf einem fremden Grundstück errichtetes Bauwerk eine Beeinträchtigung des Eigentums hervorgerufen werden kann, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. September 1954, V ZR 35/54, Lind-Möhr zu § 1004 Nr. 14, ausgesprochen.
  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 167/51

    Abschluss eines Mietvertrages - Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56
    Hätte allerdings der Pachtvertrag bestimmt, daß der Kläger nach Beendigung des Pachtverhältnisses etwa errichtete Bauten wieder entfernen müsse, so wäre es nicht von Bedeutung, daß er den Bau für nicht nur vorübergehende Zwecke erstellen wollte (BGH V ZR 167/51 vom 20. Juni 1952).
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56
    Mit dieser Rechtsanwendung befindet sich das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Senats BGHZ 10, 171, 176 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] = NJW 1953, 1656; NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52] und Lind-Möhr zu § 1004 Nr. 14 (dagegen Breetzke NJW 1954, 171 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52]).
  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des

    aa) Diesen Anspruch kann die Klägerin nicht dadurch abwenden, dass sie den Beklagten auf ein Recht zur Wegnahme des Bauwerks verweist, wie es die Revisionserwiderung unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats (Urteil vom 21. Dezember 1956 - V ZR 110/67, BGHZ 23, 61, 65) und auf Äußerungen im Schrifttum zum Schutz des Rücktrittsgläubigers vor einer aufgedrängten Bereicherung (jurisPK-BGB/Faust, 5. Aufl., § 347 Rn. 62; NK-BGB/Hager, 2. Aufl., § 347 Rn. 10; MünchKomm-BGB/Gaier, 6. Aufl., BGB, § 347 Rn. 22; PWW/Medicus/Stürner, BGB, 7. Aufl., § 347 Rn. 6; Soergel/Lobinger, BGB, 13. Aufl., § 347 Rn. 63; Staudinger/D. Kaiser, BGB [2012], § 347 Rn. 58) vorbringt.
  • OLG Koblenz, 20.01.2015 - 5 U 333/14

    Rückabwicklung der Zahlung eines Dritten an einen Rechtsanwalt auf eine im

    Ein Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB scheidet hier nach den Grundsätzen der aufgedrängten Bereicherung (vgl. BGHZ 23, 61 - 65) aus.
  • OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04

    Bereicherungsanspruch bei Aufwendungen auf fremdem Grundstück und aufgedrängte

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Beklagten hier nach der Behauptung des Klägers den Umbaumaßnahmen tatsächlich zugestimmt hatten; denn die insoweit allein vorgetragene Gestattung von Umbaumaßnahmen ist nicht geeignet, den Beklagten den Schutz der Grundsätze über die aufgedrängte Bereicherung zu versagen (zweifelnd BGHZ 23, 61 ff.; für das Verhältnis Verpächter/Pächter ebenso OLG München, OLGR 1997, 195 f.).
  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 42/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erbengemeinschaft - Rechte und Pflichten

    Demgegenüber können die Beklagten sich nicht auf die Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung (vgl. BGHZ 23, 61) berufen.
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 291/13

    Entschädigung des ehemaligen Mitglieds einer LPG für den Verlust des Eigentums an

    Die von der Revision zitierte Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Dezember 1956 - V ZR 110/56, BGHZ 23, 61, 65) zum Schutz des Eigentümers vor Wertersatzansprüchen aus aufgedrängter Bereicherung betrifft unrechtmäßige, gegen den Willen des Grundstückseigentümers vorgenommene Baumaßnahmen auf seinem Grundstück.
  • BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60

    Bewertung eines Grundstücks

    a) Das Berufungsricht hat im Anschluß an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 23, 61 = NJW 1957, 460 erwogen (BU 40), ein Mieter, der auf einem gemieteten Grundstück gebaut habe, könne den Vermieter nicht ohne weiteres zwingen, das Bauwerk zu übernehmen und ihn zu entschädigen, weil ihm § 951 BGB nicht das Recht gebe, dem Grundeigentümer ein Gebäude aufzudrängen, das er nicht haben wolle.
  • BGH, 08.12.1971 - VIII ZR 150/70

    Abschluss eines Pachtvertrages über ein Grundstück mit Vorkaufsrecht - Auslegung

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß § 951 BGB eine Vorschrift zum Schütze des Bereicherten, hier also der Beklagten, darstellt und ihn vor dem Verlangen des Entreicherten schützt, den alten Zustand wieder herzustellen (BGHZ 23, 61, 64 [BGH 21.12.1956 - V ZR 110/56]; Mühl bei Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 951 Nr. 8).

    Dagegen ist in dem zeitlich vorangegangenen Urteil BGHZ 23, 61, 64 [BGH 21.12.1956 - V ZR 110/56] ausgeführt, der Bereicherte könne sich des Entschädigungsanspruchs durch Verweisung auf die Möglichkeit der Wiederherstellung des alten Zustandes (d.h. Abbruch des errichteten Bauwerks) zum mindesten dann erwehren, wenn ihm ein gegen seinen Willen errichtetes Bauwerk aufgedrängt werden solle, das sich nur unter Aufwendung erheblicher Kosten zu einem Ertragswert umgestalten lasse.

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 179/07

    Herausgabe einer Grundstücksteilfläche: Anspruch auf Räumung Herausgabe und

    Denn die Errichtung dieses Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ohne gegenüber dem Eigentümer bestehende Berechtigung stellt eine Eigentumsbeeinträchtigung dar, deren Beseitigung der Eigentümer vom Störer verlangen kann (vgl. BGHZ 23, 61), es sei denn, der Grundstückseigentümer wäre gegenüber dem Störer zur Duldung der Eigentumsbeeinträchtigung verpflichtet gemäß § 1004 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZR 153/98

    Mietvertrag - Mietfläche - Flächenänderung - Bedarfsberechnung - Zustimmung -

    Insoweit sind zur Beurteilung der bestehenden Rechtslage - in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 951 BGB - die Grundsätze über die aufgedrängte Bereicherung heranzuziehen (vgl. BGHZ 23, 61, 64; Palandt/Bassenge, BGB 59. Aufl. § 951 Rdn. 18 ff.; BGB-RGRK/Heimann-Trosien 12. Aufl. § 812 Rdn. 51, 52; MünchKomm/Quack BGB 3. Aufl. § 951 Rdn. 20, 21; Staudinger/Lorenz BGB Bearbeitung 1999, Vorbemerkung §§ 812 ff. Rdn. 46 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1966 - VIII ZR 148/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In dem angeführten Urteil (ebenso in BGHZ 23, 61, 64) [BGH 21.12.1956 - V ZR 110/56] ist dahingestellt gelassen, ob für eine Abbruchgenehmigung, welche zur Überwachung des Bestandes an Wohnraum nach besonderen Bestimmungen erforderlich ist, etwas anderes gilt.
  • BGH, 10.03.1967 - V ZR 145/64

    Voraussetzungen eines Vindikationsanspruches - Herausgabeanspruch nach Beendigung

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2014 - 13 U 69/13

    Keine Zusatzvergütung ohne Zusatzauftrag!

  • ArbG Dortmund, 03.03.2009 - 2 Ca 3032/08

    Dienstwagen-Überlassungsvertrag - Selbstbehaltstragung

  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 146/75

    Gebäude auf fremdem Grund und Boden - Nutzungsmöglichkeit - Herstellungskosten -

  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 24/67

    Schadensersatz infolge der Überbauung einer Grundstücksgrenze - Vermögensnachteil

  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 193/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1958 - V ZR 59/57

    Streitbefangenheit (§ 265 ZPO)

  • BezG Frankfurt/Oder, 01.10.1991 - 13 T 43/91
  • BezG Frankfurt/Oder, 05.11.1991 - 13 T 43/91
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 181/61

    Rechtsmittel

  • OLG München, 20.05.1994 - 21 U 5483/90

    Abgeltungspflicht des Verpächters für eine durch den Pächter errichtete

  • BGH, 16.06.1965 - VIII ZR 146/63

    Zahlungsanspruch aus einem Mietvertrag - Errichtung eines Gebäudes als mögliche

  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 63/66

    Veränderung des angebotenen Vertragsinhalt durch spätere Maßnahmen einseitig zum

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