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   BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55   

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https://dejure.org/1957,458
BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55 (https://dejure.org/1957,458)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1957 - II ZR 162/55 (https://dejure.org/1957,458)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1957 - II ZR 162/55 (https://dejure.org/1957,458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 76
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55
    Auf die von der Revision beanstandete Erwägung des Berufungsgerichts, daß ohne die Begünstigungsklausel - oder im Falle ihrer Nichtigkeit - die Versicherungsbeträge in die Nachlaßkonkursmasse fielen, und die damit zusammenhängende Frage, ob die Rechtswirksamkeit einer solchen Klausel ebenso wie die einer letztwilligen Verfügung grundsätzlich nach den Verhältnissen zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts zu beurteilen ist (BGHZ 20, 71), kommt es danach nicht mehr entscheidend an.
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55
    Nur für solche Unfälle, die jedermann bei normaler körperlicher und geistiger Verfassung zustoßen können, will der Versicherer Deckung gewähren, nicht aber für Gefahren, die durch eine krankhafte Beeinträchtigung der Abwehrfunktionen beim Versicherten selbst überhaupt erst herbeigeführt werden oder sich auswirken können (BGHZ 18, 313; RGZ 164, 49).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 26.01.1950 - I ZS 63/49
    Auszug aus BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55
    Jedoch lassen sich auch für diesen Fall keine festen Regeln aufstellen, vielmehr kommt es auf das Gesamtbild an, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände aus Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ergibt (OGHZ 3, 158).
  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09

    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf

    Nicht entscheidend sind demgegenüber die Ursachen, auf denen dieses Ereignis seinerseits beruht (vgl. BGHZ 23, 76, 80; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 178 Rn. 3; Jannsen in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung 1 Rn. 7).
  • OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05

    Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften

    Hiernach soll das selbstverschuldete besondere Unfallrisiko, das mit der Ausführung einer strafbaren Handlung gewöhnlich verbunden ist und durch die Erregung und Furcht vor Entdeckung noch gesteigert wird, ausgeschaltet werden (BGHZ 23, 76, 82; VersR 1998, 1410, 1411).

    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82; Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rdnr. 239; § 47 Rdnr. 62; Benkel/Hirschberg, § 3 BUZ Rdnr. 21; Grimm, a. a. O.).

    Demgegenüber ist der Grund für den Risikoausschluss nicht in allgemeinen sittlichen Erwägungen zu suchen, denn es ist nicht Aufgabe des Versicherers, Straftaten zu verhüten oder zu ahnden (BGHZ 23, 76, 82).

  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Er dient der Ausschaltung des selbstverschuldeten besonderen Unfallrisikos, das mit der Ausführung einer strafbaren Handlung gewöhnlich verbunden ist und durch die Erregung und Furcht vor Entdeckung noch gesteigert wird (BGHZ 23, 76, 82).

    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs und damit an einem billigenswerten, vom Zweck des Risikoausschlusses nicht umfaßten Grund für die Versagung des Versicherungsschutzes fehlt es lediglich in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGHZ 23, 76, 82; vgl. ferner BGH, Urteile vom 26. September 1990 und vom 10. Februar 1982, aaO).

  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 116/11

    Private Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken; Darlegungs- und Beweislast

    Für den Unfallbegriff kommt es allein auf dasjenige Ereignis an, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, nicht auf dessen einzelne Ursachen, die nur im Rahmen der Ausschlussklauseln eine Rolle spielen können (BGH, Urteil vom 10. Januar 1957 - II ZR 162/55, BGHZ 23, 76, 80).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung: Leistungspflicht bei

    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82).

    Demgegenüber ist der Grund für den Risikoausschluss nicht in allgemeinen sittlichen Erwägungen zu suchen, denn es ist nicht Aufgabe des Versicherers, Straftaten zu verhüten oder zu ahnden (BGHZ 23, 76, 82).

  • OLG Hamm, 02.03.2007 - 20 U 258/06

    Kein Unfallversicherungsschutz des Trunkenheitsfahrers bei versehentlichem

    Er ist nicht in sittlichen Erwägungen begründet, sondern er dient der Ausschaltung des selbstverschuldeten besonderen Unfallrisikos, das mit der Ausführung einer strafbaren Handlung verbunden ist und durch die Erregung und Furcht vor Entdeckung noch gesteigert wird (so schon BGH, Urt.v. 10.01.1957 II ZR 162/55 BGHZ 23, 76).

    Er ist jedoch zu versagen, wenn ein der Straftat eigentümlicher Gefahrenbereich zum Unfall geführt hat (BGH, Urt.v. 10.01.1957, aaO.).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 265/03

    Unfallversicherung: Gesundheitsbeeinträchtigungen durch einen auf Grund eines

    Mithin erleidet ein Versicherter, der noch zu Lebzeiten infolge eines Sturzes in seiner Gesundheit beeinträchtigt wurde, einen bedingungsgemäßen Unfall auch dann, wenn der Sturz durch eine körperinterne vorausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung verursacht worden ist (BGHZ 23, 76, 80; OLG Hamm, r+s 2003, 31; LG Berlin r+s 2003, 76; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 1 AUB 88 Rdn. 6; vgl. auch OLG Frankfurt NVersZ 2002, 558).
  • OLG Hamm, 15.01.2003 - 20 U 118/02

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs einer Invaliditätssumme aus einer

    Es lag somit eine Geistesstörung gerade auch im Sinne des § 2 I Abs. 1 Satz 1 der Versicherungsbedingungen vor (vgl. hierzu BGHZ 18, 311 (313); 23, 76 (85); Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 2 Rn. 7 m.w.N.).

    Damit jedenfalls ist der nach Sinn und Zweck des § 2 I Abs. 1 Satz 1 der Versicherungsbedingungen erforderliche Zurechnungszusammenhang gegeben (vgl. dazu BGHZ 23, 76 (82) und - ohne Erwähnung besonderer Anforderungen - BGH, VersR 1982, 463 ff. unter I 2).

  • OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05

    Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei Tod durch Ertrinken

    a) In der Rechtsprechung und Literatur wird fast einhellig die Auffassung vertreten, bei der Prüfung der Unfallvoraussetzungen komme es ausschließlich auf dasjenige Ereignis an, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, nicht aber auf dessen einzelne Ursachen, die nur im Rahmen der Ausschlussklauseln eine Rolle spielen können (BGHZ 23, 76, 80 = VersR 1957, 90; Eichelmann VersR 1972, 411).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    c) Zur Reichweite einer Risikoausschlußklausel in Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen mit dem Wortlaut: "Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle, die der Versicherte bei der Ausführung von Vergehen und Verbrechen erleidet", hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHZ 23, 76 (unter 3.) Stellung genommen und entschieden, daß der vernünftige und billigenswerte Zweckgedanke des Risikoausschlusses nicht die Versagung von Versicherungsschutz bei nur zufälligem Zusammenhang zwischen Delikt und Unfall rechtfertige.
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

  • BGH, 12.11.1958 - V ZR 58/57

    Rechtsmittel

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2014 - 1 U 107/12

    Unfallzusatzversicherung: Tödlicher Unfall bei vorausgegangener auffälliger

  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80

    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung bei Führen eines Kfz ohne die

  • BGH, 26.02.1968 - III ZR 38/65

    Sittenwidrigkeit und daraus resultierende Ungültigkeit von letztwilligen

  • OLG Hamm, 06.09.2013 - 20 U 149/13

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Tod der versicherten Person

  • LG Dortmund, 28.02.2008 - 2 O 242/07

    Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung aufgrund fehlender

  • LG Dortmund, 30.08.2007 - 2 O 178/07

    Unfallversicherung Ausschluss Straftat

  • BGH, 18.10.1960 - V BLw 6/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages;

  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 125/69

    Anerkenntnis einer Schuld des Erblassers - Deklaratorisches Schuldanerkenntnis -

  • BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58

    Versicherungsschutz bei Fahren ohne Führerschein; Fahren ohne Führerschein als

  • KG, 10.02.1987 - 6 U 5076/86

    Wertung eines zu Verletzungen, einem Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit

  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 156/65

    Errichtung eines Testaments - Feststellung einer Erbenstellung - Berichtigung

  • BGH, 18.11.1966 - V ZR 168/65

    Sittenwidrigkeit eines Überlassungsvertrags - Übertragung eines Grundstücks wegen

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