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   BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56   

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https://dejure.org/1957,89
BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56 (https://dejure.org/1957,89)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1957 - V ZR 75/56 (https://dejure.org/1957,89)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1957 - V ZR 75/56 (https://dejure.org/1957,89)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 159
  • NJW 1957, 1192
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1955 - IV ZR 245/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56
    Gemäß § 562 ZPO ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von nichtrevisiblen Gesetzen für das Revisionsgericht maßgebend und das Reichsgericht hat sich ständig auf den Standpunkt gestellt, daß auch eine Rüge nach §§ 139, 286 ZPO wegen Nichtanwendung nichtrevisiblen Rechts nur ausnahmsweise zulässig sei, wenn Tatsachen übersehen wurden, die das Berufungsgericht nach der Auslegung für beachtenswert gehalten hat, die es selbst dem nichtrevisiblen Recht gegeben hat (RG vom 15. Februar 1918 III, 143/14; vom 21. Juni 1921 III 529/20; vom 12. Juni 1922 IV 744/21 - Nachschlagewerk des RG § 562 ZPO Nr. 12, 19, 22; BGH vom 30. April 1955 IV ZR 245/54 in Lind-Möhr § 122 BSG - Nr. 8).
  • BGH, 21.06.1955 - V ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56
    Dazu ist das Revisionsgericht befugt, ohne daß es notwendig wäre, die Sache nochmals an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, zumal es sich dabei darum handelt, daß das angefochtene Urteil aus einem anderen Rechtsgrund aufrecht erhalten werden kann (BGH vom 21. Juni 1955 V ZR 31/54; vom 9. April 1957 VIII ZR 228/56).
  • BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 228/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56
    Dazu ist das Revisionsgericht befugt, ohne daß es notwendig wäre, die Sache nochmals an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, zumal es sich dabei darum handelt, daß das angefochtene Urteil aus einem anderen Rechtsgrund aufrecht erhalten werden kann (BGH vom 21. Juni 1955 V ZR 31/54; vom 9. April 1957 VIII ZR 228/56).
  • RG, 16.03.1883 - III 445/82

    Negatorische Klage eines Grundstückseigentümers bei Ausübung der Fischerei durch

    Auszug aus BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56
    Der Mühlenteich stand also, auch soweit er überflutet war, im Eigentum des eingetragenen Eigentümers, und der gemeinrechtliche Grundsatz (vgl RGZ 8, 181 [183]), daß das Eigentum an einem dauernd von einem öffentlichen Gewässer überfluteten und dadurch Teil des Flußbetts gewordenen Grundstück für den bisherigen Eigentümer dauernd verloren geht und auch bei einem Wiederzurücktreten des Flußbetts nicht wieder auflebt, gilt in Hamburg nicht (Nöldeke a.a.O. § 92 III S. 515; Hans. GZ 1906, Beiblatt Nr. 199).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Der Senat ist zu einer ergänzenden Auslegung des möglicherweise nur im Bezirk des Kammergerichts anwendbaren Vertrages befugt (vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 545 Rn. 7; siehe auch BGHZ 24, 159, 164).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 217/10

    Behandlung eines deutschen Patienten in einem Schweizer Kantonsspital - Anwendung

    Soweit es um Fragen geht, die nach nicht revisiblem Recht zu entscheiden sind, kann eine derartige Verfahrensrüge nur dann erhoben werden, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Urteilsbegründung nach § 286 ZPO zu beanstanden ist, wenn also das Berufungsgericht ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den es für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1957 - V ZR 75/56, BGHZ 24, 159, 164; vom 8. November 1951 - IV ZR 10/51, BGHZ 3, 343, 346 f. mwN; vom 1. April 1987 - IVb ZR 40/86, NJW 1988, 636, 637).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86

    Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die

    Denn das Revisionsgericht kann nachprüfen, ob das Berufungsgericht ein Vorbringen, das es entsprechend der Regelung des ausländischen Rechts für wesentlich gehalten hat, unbeachtet gelassen hat (BGHZ 3, 342, 347; 24, 159, 164; Urt. v. 27. April 1977 - VII ZR 184/75, WM 1977, 793, 794; RGZ 78, 155, 156; 159, 33, 51/52; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 562 Rdnr. 3; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 549 Anm. 2 B).
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