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   BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56   

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https://dejure.org/1957,271
BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56 (https://dejure.org/1957,271)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1957 - VI ZR 63/56 (https://dejure.org/1957,271)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1957 - VI ZR 63/56 (https://dejure.org/1957,271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 263
  • NJW 1957, 1593
  • VersR 1957, 599
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1956 - I ZR 105/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56
    Hier muß der rechtlichen Zuordnung von Schadensfolgen eine Grenze gesetzt werden, da es nicht angeht, daß der vom Angeklagten mit der rechtskräftigen Freisprechung erzielte Erfolg in seiner kostenrechtlichen Auswirkung wieder rückgängig gemacht wird (so im Ergebnis mit Recht bereits OLG Stuttgart JW 1937, 2353, vgl. auch Clauss, Zum Streit um die Nebenklagekosten in NJW 1957, 711).
  • BGH, 21.05.1951 - II ZR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56
    Diese Anträge wären, wenn eine Anschlußrevision zur Entscheidung gestanden hätte, nicht gestellt worden, da eine Verlängerung der Frist auf einen Antrag des Anschlußrevisionsklägers nicht möglich ist (BGH NJW 1951, 605).
  • BGH, 25.03.1954 - 3 StR 122/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56
    So sehr anerkannt werden mag, daß oft für den Geschädigten die Anschließung an ein vom Staatsanwalt betriebenes Strafverfahren der späteren Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Haftungsansprüche dienlich sein wird und daher im Rahmen berechtigter Interessenwahrnehmung liegen kann (vgl. BGHSt 6, 103 [105]), so ist doch nicht zu übersehen, daß das staatliche Strafverfahren einem völlig anderen.
  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56
    Auf die Zulassung der Revision für die Klägerin zu 1) kann sich der Beklagte nicht berufen, da die Rechtsfrage, die zur Zulassung der Revision der Klägerin zu 1) geführt hat, zugunsten des Beklagten entschieden worden war und dieser das Berufungsurteil aus völlig anderen Gründen anzugreifen beabsichtigt (BGHZ 7, 62).
  • BGH, 04.11.1954 - III ZR 236/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56
    Das ist nicht möglich (vgl. RG JW 1936, 815; RGZ 165, 335; BGH LM § 556 ZPO Nr. 4 = JZ 1955, 218 = JR 1955, 302).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 151/10

    Restschuldbefreiung: Ausnahme eines Anspruchs auf Erstattung von Nebenklagekosten

    Wird der Angeklagte im Strafprozess freigesprochen, so mag der Geschädigte zwar aufgrund desselben Tatvorwurfs im Zivilprozess eine Verurteilung auf Schadensersatz erreichen, die im Strafprozess angefallenen Nebenklagekosten kann er dabei aber nicht als Schaden beanspruchen (BGH, Urteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 63/56, BGHZ 24, 263, 266 ff; vom 18. Mai 1966 - I ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257).

    Der Bundesgerichtshof hat einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs des Nebenklägers nach einem Freispruch im Strafverfahren zwar im Wesentlichen mit der Spezialität der strafprozessualen Kostenerstattungsvorschriften begründet, zugleich aber auch auf den unterschiedlichen Schutzzweck des Strafverfahrens gegenüber dem auf Wiedergutmachung zielenden Zivilprozess hingewiesen (BGH, Urteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 63/56, BGHZ 24, 263, 267).

  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs schlechthin schon deshalb ausgeschlossen, weil er auf dem Eingreifen eines Dritten beruht (BGHZ 12, 206, 211 [BGH 01.02.1954 - III ZR 299/52]; 17, 153, 159 [BGH 28.04.1955 - III ZR 161/53]; 24, 263, 266) [BGH 17.05.1957 - VI ZR 63/56].
  • BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58

    Ersatz von Anwaltskosten

    Der adäquate Ursachenzusammenhang entfällt - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - auch nicht deshalb, weil die Zuziehung des Rechtsanwaltes auf einer eigenen Entschließung des Klägers beruhte (vgl. BGHZ 24, 263, 266).
  • OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16

    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

    Sie stützt sich ohne nähere eigene Begründung lediglich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1957 (BGHZ 24, 263), stellt aber insoweit eine Fehlinterpretation dar.
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Dazu führt das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht des näheren aus, der adäquate Kausalzusammenhang zwischen der schädigenden Handlung, nämlich der Verbreitung der unzulässigen Behauptung, und dem durch Auferlegung der Kosten des Verfügungsverfahrens entstandenen Schaden könne - wie der Bundesgerichtshof bereits für den Fall einer Nebenklage im Strafverfahren gegen den Schädiger dargelegt habe (BGHZ 24, 263; vgl. RG JW 1934, 1280) - zwar nicht schon deshalb in Abrede gestellt werden, weil dieses Verfahren durch den freiwilligen, aber doch nicht ganz ungewöhnlichen, sondern sogar naheliegenden Willensentschluß der geschädigten Klägerin in Gang gekommen sei.

    Aus ähnlichen Erwägungen kann ein Nebenkläger nicht verlangen, daß der im Strafverfahren freigesprochene Schädiger unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes die Kosten der Nebenklage erstattet; denn die Kostenregelung des Strafprozesses hat im Verhältnis zwischen Nebenkläger und Angeklagten eine abschließende (stabilisierende) Bedeutung (BGHZ 24, 263, 267) [BGH 17.05.1957 - VI ZR 63/56].

  • BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73

    Pkw; Sicherstellung des Führerscheins; Finanzielle Mehraufwendungen;

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  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 174/67

    Kollision eines Schiffs mit einem auf dem Rheinboden ruhenden Klippanker -

    Schon in seinem Urteil vom 15. Februar 1962 II ZR 87/60 (VersR 1962, 409, 410) [BGH 15.02.1962 - II ZR 87/60] hat der Senat entschieden, daß die Kosten eines Vorprozesses, in dem der Kläger ein anderes, am Unfall beteiligtes Schiff erfolglos in Anspruch genommen hat, regelmäßig in adäquatem Ursachenzusamnenhang mit dem Unfallgeschehen stehen (vgl. auch BGHZ 24, 263, 266) [BGH 17.05.1957 - VI ZR 63/56].
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 100/69

    Gemeinsame Giebelmauer; Zusammenhang behördlicher Anordnung mit fehlerhafter

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  • BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden

    Wegen mangelnder Kausalität kann die Forderung auf Ersatz der Verteidigungskosten des freigesprochenen Angeklagten gegenüber dem Schädiger daher nicht zurückgewiesen werden (vgl. dazu auch Urteil des VI. Zivilsenats vom 17. Mai 1957 - VI ZR 64/56, VersR 1957, 599).
  • OLG Köln, 21.04.1997 - 12 U 114/96

    Schmerzensgeld für einen abgeschossenen Hoden

    Die bis dahin umstrittene Frage, ob der Verletzte vom Schädiger die durch seine Anschließung als Nebenkläger im Strafprozeß entstandenen Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes erstattet verlangen kann, wenn der Schädiger im Strafverfahren freigesprochen worden ist, hat der BGH in der grundlegenden Entscheidung BGHZ 24, 263 = NJW 1957, 1593 = VersR 1957, 599 mit eingehender Begründung verneint.
  • BGH, 24.09.1957 - VI ZR 300/56
  • AG Friedberg (Hessen), 19.07.1989 - C 757/89

    Anspruch eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten auf Ersatz der im Zuge der

  • BGH, 06.02.1975 - III ZR 149/72

    Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Erstattung - Vertreterauslagen -

  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
  • OLG Köln, 16.10.1990 - 9 U 104/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 114/70

    Bergschaden

  • BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72

    Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der

  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62

    Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen

  • OLG Schleswig, 30.06.1993 - 9 U 11/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BVerwG, 27.08.1974 - IV B 44.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 127/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 153/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72

    Rüge einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Strafbarkeit wegen

  • LG Münster, 25.11.1988 - 3 S 156/88

    Annahme des Leugnens eines Täters im Strafprozess als Prozessbetrug zu Lasten der

  • AG Karlsruhe, 10.09.1982 - 6 C 330/82

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Nebenklagekosten

  • LG Duisburg, 29.03.1977 - 1 O 319/07

    Voraussetzungen der Durchsetzung einer Nebenklägervergütung; Ausgestaltung der

  • LG Wuppertal, 25.08.1976 - 8 S 154/76
  • LG Duisburg, 29.03.1977 - 1 O 319/76

    Anspruch auf Erstattung von Nebenklagekosten; Voraussetzungen für die

  • BGH, 16.04.1959 - II ZR 181/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 48/59

    Rechtsmittel

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