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   BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56   

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BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56 (https://dejure.org/1958,298)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1958 - III ZR 95/56 (https://dejure.org/1958,298)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1958 - III ZR 95/56 (https://dejure.org/1958,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 232
  • NJW 1958, 629
  • MDR 1958, 311
  • DÖV 1958, 313
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54

    Amtspflicht der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
    Die Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten sind also insbesondere zu unterscheiden von Dienstpflichten, die innerhalb des Gemeinwesens im Verhältnis zu den gleichgeordneten, nebengeordneten, übergeordneten oder untergeordneten Behörden zur Aufrechterhaltung einer geordneten, wohl funktionierenden Verwaltung erlassen und zu beachten sind (vgl. RGZ 78, 241; 118, 325/327; 134, 321, 135, 110/113; 139, 153; 140, 423/427; 169, 312/314; BGHZ 15, 306; 20, 53/55).
  • RG, 10.01.1912 - III 116/11

    Haftung des Notars

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
    Die Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten sind also insbesondere zu unterscheiden von Dienstpflichten, die innerhalb des Gemeinwesens im Verhältnis zu den gleichgeordneten, nebengeordneten, übergeordneten oder untergeordneten Behörden zur Aufrechterhaltung einer geordneten, wohl funktionierenden Verwaltung erlassen und zu beachten sind (vgl. RGZ 78, 241; 118, 325/327; 134, 321, 135, 110/113; 139, 153; 140, 423/427; 169, 312/314; BGHZ 15, 306; 20, 53/55).
  • RG, 04.11.1927 - III 60/27

    Währungspolitik des Reichs - Enteignung

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
    Die Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten sind also insbesondere zu unterscheiden von Dienstpflichten, die innerhalb des Gemeinwesens im Verhältnis zu den gleichgeordneten, nebengeordneten, übergeordneten oder untergeordneten Behörden zur Aufrechterhaltung einer geordneten, wohl funktionierenden Verwaltung erlassen und zu beachten sind (vgl. RGZ 78, 241; 118, 325/327; 134, 321, 135, 110/113; 139, 153; 140, 423/427; 169, 312/314; BGHZ 15, 306; 20, 53/55).
  • RG, 21.06.1933 - V 392/32

    1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
    Die Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten sind also insbesondere zu unterscheiden von Dienstpflichten, die innerhalb des Gemeinwesens im Verhältnis zu den gleichgeordneten, nebengeordneten, übergeordneten oder untergeordneten Behörden zur Aufrechterhaltung einer geordneten, wohl funktionierenden Verwaltung erlassen und zu beachten sind (vgl. RGZ 78, 241; 118, 325/327; 134, 321, 135, 110/113; 139, 153; 140, 423/427; 169, 312/314; BGHZ 15, 306; 20, 53/55).
  • RG, 04.08.1942 - III 41/42

    Besteht, wenn das kolonnenweise Absuchen der Kartoffelfelder nach dem

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
    Die Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten sind also insbesondere zu unterscheiden von Dienstpflichten, die innerhalb des Gemeinwesens im Verhältnis zu den gleichgeordneten, nebengeordneten, übergeordneten oder untergeordneten Behörden zur Aufrechterhaltung einer geordneten, wohl funktionierenden Verwaltung erlassen und zu beachten sind (vgl. RGZ 78, 241; 118, 325/327; 134, 321, 135, 110/113; 139, 153; 140, 423/427; 169, 312/314; BGHZ 15, 306; 20, 53/55).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Die Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten sind insbesondere von Dienstpflichten zu unterscheiden, die innerhalb des Gemeinwesens im Verhältnis zu anderen Behörden oder Gerichten zu beachten sind (vgl. Senat BGHZ 26, 232, 234 und Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 190/88 - NVwZ 1991, 707, 708).
  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflichten sind solche, die nach ihrem Zweck wenigstens auch seine Interessen wahrzunehmen bestimmt sind (BGHZ 26, 232, 234; BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 239 m.w.Nachw.).

    Danach gehören zum Kreis der Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten insbesondere nicht solche Dienstpflichten, die Beamte und die ihnen haftungsrechtlich gleichgestellten Personen anderen Behörden gegenüber im Interesse des Gemeinwesens an der Aufrechterhaltung einer geordneten, wohlfunktionierenden Verwaltung zu erfüllen haben (BGHZ 26, 232, 234 m.w.Nachw.).

    Voraussetzung dafür ist aber, daß der Beamte bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte dieser anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (BGHZ 26, 232, 234; 27, 210, 211; 60, 371, 372).

    Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung einer ihnen gemeinschaftlich übertragenen Aufgäbe gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen derart zusammen, daß sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die dem Beamten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Zieles obliegen, nicht als "drittgerichtete" Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche auslöst (BGHZ 26, 232, 236; 60, 371, 373; MünchKomm-Papier § 839 Rdn. 168; BGB-RGRK a.a.O. § 839 Rdn. 245 m.w.Nachw.).

    Insoweit verhält es sich nicht anders als bei den einem Beamten im Verhältnis zu anderen gleich-, neben-, über- oder untergeordneten Behörden auferlegten Dienstpflichten, die er im Interesse eines reibungslosen Funktionierens der Verwaltung zu beachten hat; sie sind keine drittgerichteten Amtspflichten (BGHZ 26, 232, 234).

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    In § 836 BGB kommt der allgemeine Rechtsgedanke zum Ausdruck, daß jeder für den durch seine Sachen verursachten Schaden aufzukommen hat, soweit er ihn bei billiger Rücksichtnahme auf die Interessen anderer hätte verhüten müssen (BGHZ 9, 373 [376] sowie die Urteile des BGH vom 9. Januar 1958, - III ZR 95/56 - NJW 1958, 629 und vom 8. März 1960 - VI ZR 59/59 - VersR 1960, 626 [628]).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Die Versicherungsämter verrichten die ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben vielmehr in eigener Zuständigkeit (vgl dazu BSG, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 RA 215/59 - in SozVers 1963, 62; BGHZ 26, 232; Gleitze in Gemeinschaftskomm - SGB IV, § 93 RdNr 13).
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines

    der Pflicht des Angestellten eines kommunalen Versicherungsamtes, bei Entgegennahme von Rentenanträgen für eine Klarstellung maßgeblicher Abstammungsverhältnisse und der Versicherungsberechtigung zu sorgen, im Verhältnis zum Träger der Rentenversicherung (Senatsurteil BGHZ 26, 232);.

    Der vorliegende Fall ist insbesondere denjenigen Fälle vergleichbar, in denen kommunale Bedienstete in die Erledigung von Rentenanträgen einbezogen waren (Senatsurteile BGHZ 26, 232 und vom 26. Mai 1977 aaO).

  • BGH, 07.05.1973 - III ZR 47/71

    Staatshaftung für Lehrer

    Voraussetzung ist dabei, daß diese Körperschaft dem Beamten bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübersteht, wie es für das Verhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn auf der einen Seite und dem Staatsbürger auf der anderen Seite kennzeichnend ist, der sich auf die Verletzung einer ihm gegenüber bestehenden Amtspflicht des Beamten beruft (BGHZ 26, 232, 234 = NJW 58, 629 ); BGHZ 27, 210, 211 = NJW 58, 1392 ); BGHZ 32, 145, 146 = NJW 60, 1005 ) u. a.).
  • OLG Köln, 25.06.2001 - 7 U 172/00

    Amtshaftung von Zivildienstleistenden; Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für

    Einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflichten sind solche, die nach ihrem Zweck wenigstens auch seine Interessen wahrzunehmen bestimmt sind (BGHZ 26, 232 (234); Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 57 ff. m.w.N.).

    Danach gehören zum Kreis der Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten insbesondere nicht solche Dienstpflichten, die Beamte und die ihnen haftungsrechtlich gleichgestellten Personen anderen Behörden gegenüber im Interesse des Gemeinwesens an der Aufrechterhaltung einer geordneten, wohlfunktionierenden Verwaltung zu erfüllen haben (BGHZ 26, 232 (234) und 87, 252 (255) = DVBl. 1983, 1064 = VersR 1983, 833).

    Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung einer ihnen gemeinschaftlich übertragenen Aufgabe g l e i c h s i n n i g und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen derart zusammen, dass sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die dem Beamten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als "drittgerichtete" Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtspflichten auslöst (BGHZ 26, 232 (234); 60, 371 (373); Ossenbühl, a.a.O.) Diese für das Verhältnis zweier einander gegenüberstehender Körperschaften des öffentlichen Rechts entwickelten Grundsätze finden auch auf das Verhältnis des Des für den Zivildienst und der - gem. § 4 ZDG anerkannten - Beschäftigungsstelle Anwendung, und zwar selbst dann, wenn diese privatrechtlich organisiert ist (BGHZ 87, 253 (255) = DVBl. 1983, 1064 = VersR 1983, 833).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2002 - 8 Sa 86/02

    Sachbearbeiterin Versicherungsamt; Heraushebung durch besondere Verantwortung (VG

    Nicht zu verkennen ist allerdings, dass die Versicherungsämter ihre Aufgaben in eigener Zuständigkeit verrichten (BSG v. 20.02.1962 - 1 RA 215/59, Soz.Vers. 1963, 62; BGHZ 26, 232).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Das alles entspricht einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGHZ 26, 232/234; 32, 145; BGH Warn 1962 Nr. 219).
  • BGH, 21.09.1959 - III ZR 103/58

    KFZ-Zulassungsamt - § 839 BGB, § 25 StVO, Schutz des Vorbehaltskäufers

    Denn die Natur des Amtsgeschäfts und der Zweck der Amtspflicht bestimmen den Kreis derjenigen, denen gegenüber Amtspflichten im Sinne des § 839 bestehen (BGHZ 20, 53; 26, 232).
  • BGH, 06.11.1986 - III ZR 120/85

    Drittbezogenheit der Amtspflichten der Bediensteten einer Besoldungsstelle

  • OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 19/92

    Schadensersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung; Amtspflichtverletzung bei

  • BGH, 26.05.1977 - III ZR 82/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Amtspflichtverletzung -

  • BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57

    Amtspflichten der Lehrer

  • OLG Hamm, 26.11.1985 - 27 U 144/84

    Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Zwangsvollstreckung; Zubehör eines

  • LG Köln, 23.07.2013 - 5 O 439/12
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von

  • BGH, 25.02.1965 - VII ZR 79/63

    Rechtsweg für Streit über Verwaltung von Umstellungsgrundschulden

  • BGH, 24.05.1977 - VI ZR 75/76

    Verjährung einer auf die BfA übergegangenen Regreßforderung

  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74

    Anspruch auf Kreditausfallersatz - Bestehen anderweitiger Ersatzmöglichkeit -

  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 43/59

    Amtspflichten des Abgabelandes bei Umsiedlung

  • BGH, 05.05.1958 - III ZR 125/57

    Amtspflichten der Gemeinden (SHG)

  • LG Aachen, 18.11.1982 - 4 O 599/80

    Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht zur Erteilung einer

  • BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Verweigerung von Amtshilfe durch

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 A 1.77

    Stützen einer Klage auf eine Nachtragsvereinbarung

  • LG Waldshut-Tiengen, 15.08.1978 - 2 O 135/78

    Amtshaftung wegen der Beschädigung von Möbelstücken durch eine Überschwemmung;

  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60

    Unfallversicherung - Vollrente wegen einer Berufskrankheit - Lungenblähung -

  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 65/57
  • BGH, 15.06.1959 - III ZR 45/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1958 - III ZR 123/57

    Rechtsmittel

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