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   BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56   

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https://dejure.org/1958,90
BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56 (https://dejure.org/1958,90)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1958 - II ZR 245/56 (https://dejure.org/1958,90)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1958 - II ZR 245/56 (https://dejure.org/1958,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsgründe - Dienstverpflichteter - Kündigungserklärung - Nachträgliche Geltendmachung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachschieben von Kündigungsgründen, wichtiger Grund, Begründungszwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 89a Abs. 1 S. 1
    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter Kündigungsgründe

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 220
  • NJW 1958, 1136
  • MDR 1958, 583
  • VersR 1959, 307
  • BB 1958, 667
  • DB 1958, 687
  • JR 1959, 17
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 20.11.1933 - VI 244/33

    1. Dürfen die in der Rechtsprechung zu § 626 BGB. und § 70 HGB. entwickelten

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  • BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53

    Geltung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter -

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  • RG, 18.09.1928 - II 160/28

    Dienstvertrag. ; Kündigung. ; Sofortige Entlassung.

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  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    cc) Schließlich rechtfertigt der erstmals im gerichtlichen Verfahren erhobene Vorwurf (zum Nachschieben wichtiger bei Beschlußfassung vorliegender Gründe vgl. BGHZ 27, 220, 225; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1991, II ZR 239/90, NJW-RR 1992, 292, 293 f; BayObLG, NJW-RR 2001, 445, 446; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 485, 487; Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 392 m.w.N.), die Antragstellerin habe ohne Rücksprache der Wohnungseigentümergemeinschaft die Instandhaltungsrücklage in Form eines Bausparvertrags angelegt, ebenfalls keine sofortige Abberufung.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Die Angabe eines Kündigungsgrundes gehört nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung (Senat, BGHZ 27, 220, 225), wie sich auch aus § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt.
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

    Ein Nachschieben von in der Kündigungserklärung nicht angegebenen Gründen ist zulässig, wenn die Gründe im Zeitpunkt der Kündigung objektiv bereits vorlagen, d.h. nicht erst später eingetreten sind, und die Mitgesellschafter mit ihrer nachträglichen Geltendmachung rechnen mussten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1958 - II ZR 245/56, BGHZ 27, 220, 225 f.; MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer, 5. Aufl., § 723 Rn. 24 m.w.N.).
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