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   BGH, 15.04.1958 - I ZR 31/57   

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https://dejure.org/1958,417
BGH, 15.04.1958 - I ZR 31/57 (https://dejure.org/1958,417)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1958 - I ZR 31/57 (https://dejure.org/1958,417)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1958 - I ZR 31/57 (https://dejure.org/1958,417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 90
  • NJW 1958, 1583
  • MDR 1958, 580
  • GRUR 1958, 504
  • BB 1958, 721
  • DB 1958, 980
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10

    Auswirkung der Beendigung eines Lizensvertrages

    Ein urheberrechtliches Nutzungsrecht, das der Lizenzgeber einem Lizenznehmer eingeräumt hat, fällt im Regelfall, in dem die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, mit der Beendigung des Lizenzvertrages ipso iure an den Lizenzgeber zurück (Aufgabe BGH, 15. April 1958, I ZR 31/57, BGHZ 27, 90, 95 f. - Die Privatsekretärin).

    Dagegen hat der Senat in einer älteren Entscheidung, in der die Weiterübertragung eines Wiederverfilmungsrechts in Rede stand, den automatischen Rückfall des Nutzungsrechts nach Beendigung des Verpflichtungsgeschäfts verneint (BGHZ 27, 90, 95 f. - Die Privatsekretärin; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 1981 - I ZR 168/79, GRUR 1982, 369, 371 - Allwetterbad; Urteil vom 14. Dezember 1989 - I ZR 56/88, GRUR 1990, 443, 446 - Musikverleger IV).

  • BFH, 23.05.1979 - I R 163/77

    Qualifikation von Einkünften - Vorrang einer Norm - Überlassung von

    Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Verlagsrecht (BGH-Urteil vom 15. April 1958 I ZR 31/57, BGHZ 27, 90).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05

    Urheberrecht: Erstreckung der Nichtigkeit eines Vertrages zwischen einem

    Die Verknüpfung von Nichtigkeit des schuldrechtlichen Vertrags und des Erfüllungsgeschäfts widerspricht nicht der Entscheidung des BGH vom 15.04.1958 (I ZR 31/57, GRUR 1958, 504ff. - Die Privatsekretärin).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films -

    Bei einer Bestellung wäre ein Werkvertrag anzunehmen (BGH GRUR 1966, 390, 391 - Werbefilm), bei einem reinen Verleih mit Auswertungspflicht wäre hingegen auf eine entsprechende Anwendung des Verlagsrechts zurückzugreifen (vgl. BGHZ 2, 331, 335 - Filmverwertungsvertrag; BGHZ 27, 90, 96 - Die Privatsekretärin; BGH GRUR 1960, 642, 643 - Drogistenlexikon).
  • BGH, 25.09.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. April 1958 (BGHZ 27, 90, 95 f [BGH 15.04.1958 - I ZR 31/57] - Privatsekretärin), das die Einräumung von Wiederverfilmungsrechten betraf, zwar im Grundsatz die rechtliche Selbständigkeit des Verfügungsgeschäftes gegenüber dem Verpflichtungsgeschäft bejaht und dies u.a. damit begründet, daß das Werk, welches zur Verfilmung oder Wiederverfilmung überlassen wird, für diesen Verwertungszweck einer Bearbeitung bedarf, die in der Regel schöpferische Tätigkeit und außerdem den Einsatz beträchtlicher Kapitalmittel erfordert; das erhebliche wirtschaftliche Risiko lasse die Annahme einer Kausalbedingtheit des Verfügungsgeschäftes in der Regel nur dann vertretbar erscheinen, wenn dies im Verwertungsvertrag ausdrücklich vereinbart sei.

    Von dieser Besonderheit der tatsächlichen Gegebenheiten abgesehen, ergibt sich auch bei Anwendung der in BGHZ 27, 90, 95 f [BGH 15.04.1958 - I ZR 31/57] ausgesprochenen Rechtsgrundsätze auf den vorliegenden Fall die Abhängigkeit des Verfügungs- von dem Verpflichtungsgeschäft schon daraus, daß der "automatische Rückfall" der übertragenen Rechte von J. auf die Beklagte in der Vereinbarung vom 1. Februar 1957 für den dort näher bezeichneten, in der Folgezeit unstreitig eingetretenen Fall einer Zahlungssäumnis des J. ausdrücklich bestimmt war (BGHZ 27, 90, 100) [BGH 15.04.1958 - I ZR 31/57] .

  • BPatG, 15.03.2000 - 32 W (pat) 261/99
    Dies gilt gerade im Bereich der streitgegenständlichen Waren und Dienstleistungen, da die Erzeugnisse üblicherweise mit Titeln gekennzeichnet sind (vgl auch BGH GRUR 1958, 504, 502 "Mecki-Igel"; GRUR 1994, 191, 201 "Asterix-Persiflagen").
  • LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 349/05

    Anforderungen an das Vorliegen des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs

    Erforderlich für die analoge Anwendung von § 9 VerlagsG ist allerdings, dass die Interessenlage der Beteiligten im Wesenskern mit derjenigen Interessenlage übereinstimmt, die durch die fraglichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes einen Ausgleich finden sollen (vgl. BGH GRUR 1958, 504 - Die Privatsekretärin - für Filmverwertungsverträge).
  • LG Hamburg, 15.01.1999 - 308 O 229/98

    Unterlassungsanspruch eines schaffenden Künstlers bezüglich der von ihm nicht

    Soweit die abweichende Auffassung (vgl. etwa Schack: Urheber- und Urhebervertragsrecht, Rdn. 525 ff.; v. Gamm, UrhG , Einführung, Rdn. 70; Schwarz/Klingner: Rechtsfolgen der Beendigung von Filmlizenzverträgen, in GRUR 1998, 103 ff.) sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1958 bezieht (BGHZ 27, 90 ff. - "Privatsekretärin"), geht dies für vorliegenden Fall fehl: der BGH stellt dort zunächst allgemein die Geltung des Abstraktionsprinzips heraus, verweist dann jedoch darauf, daß die dem widersprechende Regelung des § 9 VerlagsG in rechtsähnlicher Anwendung auch für andere Urheberrechtsverträge herangezogen werden könne, wenn die Interessenlage entsprechend liege, dies verneint der BGH dann speziell für einen Wiederverfilmungsvertrag.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.07.2012 - 216 C 513/11

    Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung im Internet: Auslegung eines

    Für die Verknüpfung von Rechteübertragung und Gegenleistung hat der BGH dies bereits entscheiden (BGH, Urt. v. 15.04.1958 - I ZR 31/57 - Die Privatsekretärin; so auch Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., Vor § 31 Rdn. 30 m.w.N.), was für den Fall weiterer Nebenpflichten erst Recht gelten muss (so dass hier offen bleiben kann, ob Benennungspflicht und Rechteeinräumung synallagmatisch verknüpft sind, was allerdings nahe liegend ist).
  • LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 350/05

    Rückruf eingeräumter Nutzungsrechte für eine Software ; Anspruch auf Unterlassung

    Erforderlich für die analoge Anwendung von § 9 VerlagsG ist allerdings, dass die Interessenlage der Beteiligten im Wesenskern mit derjenigen Interessenlage übereinstimmt, die durch die fraglichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes einen Ausgleich finden sollen (vgl. BGH GRUR 1958, 504 - Die Privatsekretärin - für Filmverwertungsverträge).
  • LG Köln, 16.11.2005 - 28 O 295/05

    Warenwirtschaftsprogramm

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