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   BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50   

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BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50 (https://dejure.org/1951,64)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1951 - V ZR 77/50 (https://dejure.org/1951,64)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1951 - V ZR 77/50 (https://dejure.org/1951,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 206
  • NJW 1952, 20
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 07.03.1903 - V 450/02

    B. G. B. § 313. Altenteilsvertrag. Ausstattungsschenkung.

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
    Art. 15 § 7 PrAG schließt den Widerruf eines Übergabevertrags wegen groben Undanks nach § 530 BGB nicht aus; dieser ist zwingenden Rechts, er kann durch Parteivereinbarung nicht von vornherein ausgeschlossen werden (§ 533 Abs. 1 BGB; vgl. RGPK § 530 Anm. 1; RGZ 54, 107).
  • BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
    Ein Vertrag, durch den ein Grundstückseigentümer seinen Grundbesitz einem seiner gesetzlichen Erben zur Begründung einer selbständigen Lebensstellung überträgt, wird in aller Regel eine wenigstens teilweise unentgeltliche Zuwendung in das Vermögen des Übernehmers enthalten (OGHZ 1, 258; 2, 160 [164]; ebenso das für das Nachschlagewerk vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1951 V ZR 22/50; Meyer, Übergabevertrag S 5, 109 ff; teilweise abweichend Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl. S 283; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht 1951, S 228).
  • RG, 06.05.1942 - III 6/42

    1. Zum Umfange der richterlichen Fragepflicht. 2. Zum Begriffe des

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
    Im Einzelfalle mag die Abgrenzung zwischen Aufklärungspflicht und Verhandlungsgrundsatz nicht leicht zu finden sein; auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat geschwankt (Peters, das richterliche Fragerecht, JW 38, 1432; vgl. aus der neueren Rechtsprechung einerseits RG 158, 40; OLG Bamberg NJW 49, 29; andererseits RGZ 169, 353; OLG Kassel SJZ 48, 463 = NJW 49, 232).
  • RG, 19.05.1933 - VII 22/33

    1. Ist der Streit darüber, ob ein zur Beilegung eines Prozesses geschlossener

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
    Daß diese Vorschrift Anwendung findet, wenn bei einem Rechtsgeschäft auf einer Seite mehrere Vertragsschließende beteiligt sind und es sich darum handelt, ob die Nichtigkeit der Erklärung eines Beteiligten die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge hat, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ständig anerkannt worden (RGZ 141, 104 [108] und die dort angeführten Entscheidungen).
  • RG, 02.12.1919 - VII 292/19

    Unter welchen Voraussetzungen kann das Gericht auf einen richterlichen Eid

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
    Das Berufungsgericht war nicht gehindert, zu unterstellen, dass die beantragte Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis gehabt habe, und dann in freier Beweiswürdigung zu dem Ergebnis zu kommen, dass der dem Kläger obliegende Beweis trotzdem nicht gelungen sei (RGZ 97, 242).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    AGBGB nicht entgegen (BGHZ 3, 206, 213).

    Der Senat hat, in Übereinstimmung mit dem Schrifttum, wiederholt ausgesprochen, daß die in einem Übertragungsvertrag vereinbarten Leistungen des Übernehmers zur Versorgung des scheidenden Übergebers (Leibgedinge und Wohnrecht) bei gleichzeitigem Einrücken des Übernehmers in die Existenzgrundlagen des Übergebers in der Regel nicht eine Gegenleistung im eigentlichen Sinne für die Übertragung des Grundbesitzes, sondern eine aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflage darstellen (BGHZ 3, 206, 211; MünchKomm/Kollhosser aaO Rdn. 5).

  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 15/82

    Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Berliner Testament

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  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

    Das Berufungsgericht geht ohne Rechtsirrtum davon aus, daß der von dem Kläger erklärte Widerruf des Übergabevertrags vom 22. November 1932 wegen groben Undanks durch die auf Grund des Art. 96 EGBGB ergangene Vorschrift des Art. 6 Bad AGBGB (GVBl 1925 S. 281) nicht ausgeschlossen sei, weil die Vorschrift des § 530 BGB zwingendes Recht enthalte (Urteil des Senats vom 2. Oktober 1951 - V ZR 77/50 - = BGHZ 3, 206, 213 [BGH 02.10.1951 - V ZR 77/50] mit weiteren Nachweisen; die Ausführungen der Beklagten in der mündlichen Verhandlung gaben keinen Anlaß, von dieser Entscheidung abzugehen).

    Eine gemischte Schenkung kann zwar ebenso wie eine Schenkung unter Auflage wegen groben Undanks widerrufen werden (BGHZ 3, 206, 211) [BGH 02.10.1951 - V ZR 77/50].

    Zu der hiernach verschieden beantworteten Frage hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1951 (BGHZ 3, 206) nicht Stellung genommen, sondern lediglich dahin entschieden, daß ein Übergabevertrag in aller Regel eine - wenigstens teilweise - unentgeltliche Zuwendung in das Vermögen des Übernehmers enthalte und deshalb eine Schenkung unter Auflage oder eine gemischte Schenkung vorliege, die der Übergeber im Falle groben Undanks des Übernehmers nach §§ 530 ff BGB widerrufen könne.

    Die Revision weist zwar, zutreffend darauf hin, daß zur Annahme einer gemischten Schenkung nicht nur das Bestehen eines Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung genügt, sondern auch Einigkeit der Vertragsschließenden darüber, daß der Mehrwert des Zugewendeten geschenkt werde, erforderlich ist (BGHZ 3, 206, 212 [BGH 02.10.1951 - V ZR 77/50]: RGZ 163, 257, 259).

    Würde es sich dagegen insoweit, wie vom Berufungsgericht als möglich bezeichnet wurde und in der Regel auch anzunehmen ist (BGHZ 3, 206, 211) [BGH 02.10.1951 - V ZR 77/50], lediglich um Schenkungsauflagen handeln, so würde, wie bereits ausgeführt, hierdurch der Charakter des Übergabevertrags als Schenkungsvertrag nicht beeinträchtigt werden.

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Von einer Schenkung im Rechtssinne, also einer unentgeltlichen Zuwendung, kann von vornherein nur im Verhältnis zum Kläger ausgegangen werden (zur Beklagten vgl. unten b), und zwar im Hinblick auf die übernommene Verpflichtung zur lebenslangen Wohnungsgewährung von einer gemischten Schenkung (vgl. dazu BGHZ 3, 206, 211).
  • BGH, 21.03.1973 - IV ZR 157/71
    Davon ist bei derartigen Verträgen in der Regel auszugehen, BGHZ 3, 206, 211 = NJW 52, 20.
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Ein wirksamer Altenteilervertrag setzt voraus, dass ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (BGH Urteil vom 2.10.1951 - V ZR 77/50 - BGHZ 3, 206, 211; BGH Urteil vom 7.4.1989 - V ZR 252/87 - BGHZ 107, 156, 160) .
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Erforderlich ist danach, daß ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt (Senat, BGHZ 3, 206, 211; 107, 156, 160).
  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines

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  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 97/66

    Rechtsfolgen teilweiser Überschreitung einer Vollmacht

    Er gelte zwar auch dann, wenn ein Vertrag - wie hier - nicht teilweise nichtig, sondern teilweise unwirksam sei und die Unwirksamkeit sich auf eine von mehreren beteiligten Personen ~ hier: Ehefrau des Klägers - beziehe (unter Hinweis auf Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil 13" Aufl, § 202 I 2, S, 1210; BGB RGHX 11, Aufl, § 139 Anm, 2 und 10; RGZ 59, 174, 175; BGHZ 3, 206, 209)o Ferner könne nicht angenommen werden, daß der Kläger den Vertrag, falls er gewußt hätte, daß dieser für seine Ehefrau keine Rechtwirksamkeit haben werde, allein ebenso abgeschlossen haben würde, Aber das führe gleichwohl zu keiner Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, vielmehr bleibe der Kläger daran gebunden, weil die Beklagte ihn nicht nur kraft seiner eigenen Vertragsbeteili gung, sondern außerdem wegen seines rechtsgeschäftlichen Handelns anstelle seiner angeblich von ihm vertretenen Ehefrau in Anspruch nehme« Ein Anwendungsfall des § 139 BOB sei hier nur scheinbar gegeben« ln Wahrheit würden die Voraussetzungen dieser Gesetzesvorschrift dadurch aufgehoben, daß der Kläger allein nach § 179 Abs« 1 BGB für die Erfüllung des gesamten Vertrages hinsichtlich der beiden als Käufer beteiligten Personen einzustehen habe« Bern kann indessen nicht beigetreten werden« Gegen die Auffassung des Oberlandesgerichts bestehen, wie der Revision zuzugeben ist, durchgreifende rechtliche Bedenken 0.
  • BGH, 02.10.1953 - V ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auch der erkennende Senat hat sich dem Reichsgericht angeschlossen (BGHZ 3, 206; Urteil vom 13. Juli 1951 - V ZR 22/50 und 17. Oktober 1952 - V ZR 157/51 in RechtdLandw 1951, 294; 1953, 10).

    Ob demgegenüber mit dem Obersten Gerichtshof für die Britische Zone die Entscheidung im Einzelfall darauf abzustellen ist, ob die Übertragung ohne den unentgeltlichen Teil des Geschäfts auch vorgenommen worden oder unterblieben wäre (OGHZ 1, 258 = NJW 1949, 260; OGHZ 2, 160 und 2, 175 = RechtdLand 1949, 107, beide zu § 2287 BGB; vgl. hierzu BGHZ 3, 206 und Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 2 zu BGB § 2287 = NJW 1953, 501), kann aus dem vorstehend angeführten Grunde ebenfalls dahingestellt bleiben.

    In BGHZ 3, 206 hat sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des Reichsgerichts (LZ 1924, 825) angeschlossen, daß beim Hofübergabevertrag die erwähnte Vorschrift des preussischen Ausführungsgesetzes ein Rücktrittsrecht des Übergebers eines Hofes auch insoweit ausschließt, als es auf positive Vertragsverletzung seitens des Übernemers gestutzt wird.

  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

  • OLG Frankfurt, 10.01.1995 - 8 U 172/94

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks durch

  • BGH, 25.05.1960 - V ZR 2/59

    Rechtsmittel

  • OLG München, 07.05.1999 - 21 U 5590/98

    Anspruch auf Rückauflassung eines Hausgrundstücks; Übertragungsvertrag als

  • BGH, 03.04.1981 - V ZR 55/80

    Grundstücksüberlassung - Leibgedingevertrag

  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 137/59
  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 197/61

    Rechtsmittel

  • OLG Schleswig, 14.08.2001 - 3 U 142/00

    Hofübergabevertrag und Pflichtteilsberechnung

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94

    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

  • OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13

    Begründungserfordernis bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 41/67

    Schenkung über ein Hausanwesen - Anforderungen an das Vorliegen einer gemischten

  • BGH, 22.03.1968 - V ZR 3/67

    Vertragliches Rücktrittsrecht bei Pflichtverletzung von Leibgedingsvertrag -

  • BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66

    Abschluss eines Übergabevertrags nebst Auflassung über ein landwirtschaftliches

  • BGH, 19.06.1964 - V ZR 4/63
  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 10 W 73/01
  • OLG Brandenburg, 20.06.1996 - 8 U 145/95

    Rückübertragung eines Grundstücks; Unzulässigkeit einer Bedingung oder Auflage

  • BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 10/89

    Entgeltliche Vergabe sog. Ferienwohnrechte als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • BayObLG, 02.03.1994 - 1Z RR 384/93

    Tatbestand und Rechtsfolgen des Leibgedings

  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 7/79
  • BGH, 17.09.1971 - V ZR 177/69

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld - Anforderungen an einen

  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95

    Voraussetzung der Annahme einer Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers -

  • BGH, 09.11.1973 - V ZR 74/72

    Erwerb eines Grundstücks im Erbbaurecht - Bestellung eines lebenslänglichen

  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 120/65

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 09.09.1969 - 14 W 58/69
  • BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 209/60
  • BGH, 02.12.1955 - V ZR 53/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 160/66

    Vereinbarung der Errungenschaftsgemeinschaft durch Ehevertrag - Rechtlich

  • BGH, 27.02.1953 - V ZR 12/52

    Rechtsmittel

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