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   BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50   

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https://dejure.org/1951,15
BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50 (https://dejure.org/1951,15)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1951 - I ZR 44/50 (https://dejure.org/1951,15)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1951 - I ZR 44/50 (https://dejure.org/1951,15)
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Verbrannter Hausrat

§§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 46
  • DB 1951, 720
  • JR 1952, 101
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 29.12.1910 - VI 411/09

    Haftung des Beschädigten für Handlungen seiner Hilfspersonen

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Entgegen der im Schrifttum weitgehend verbreiteten Rechtsmeinung (vgl. insbesondere Enneccerus-Lehmann Aufl. 1950 Schuldrecht § 16 II 2; Staudinger Aufl. 9 § 254 BGB, Anm. 2 e; Fuchs in JW 1929 S. 554) hält der Senat an der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht fest, dass sich der Beschädigte die schuldhafte Mitverursachung des Schadens durch seine Hilfspersonen nach § 278 BGB nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses anrechnen lassen muss (RGZ 75, 257; 79, 312; 140, 7; 156, 205; 159, 292 BGH 1, 248).
  • RG, 29.11.1927 - (VII) VI 357/27

    Besitz. ; Schadensersatz.

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Während § 254 Abs. 2 eine besondere Verpflichtung des Beschädigten begründet, nach Entstehung des Schadens den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen oder den Schaden abzuwenden oder zu mindern, kann aus § 254 Abs. 1 keine selbständige schuldrechtliche Verpflichtung des Beschädigten dem Schädiger gegenüber entnommen werden, ihm zum Nichteintritt der schädigenden Ursache behilflich zu sein (so auch RGZ 119, 152; 140, 8).
  • RG, 02.05.1912 - VI 260/11

    Zusammenstoß zweier Kraftfahrzeuge.

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Entgegen der im Schrifttum weitgehend verbreiteten Rechtsmeinung (vgl. insbesondere Enneccerus-Lehmann Aufl. 1950 Schuldrecht § 16 II 2; Staudinger Aufl. 9 § 254 BGB, Anm. 2 e; Fuchs in JW 1929 S. 554) hält der Senat an der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht fest, dass sich der Beschädigte die schuldhafte Mitverursachung des Schadens durch seine Hilfspersonen nach § 278 BGB nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses anrechnen lassen muss (RGZ 75, 257; 79, 312; 140, 7; 156, 205; 159, 292 BGH 1, 248).
  • RG, 28.02.1908 - VII 214/07

    Ursächlicher Zusammenhang. Konkurrierendes Verschulden.

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Bei der Schadenserteilung nach § 254 BGB ist nicht in erster Linie der Grad des Verschuldens, sondern das Mass der Verursachung gegeneinander abzuwägen (RGZ 69, 57; 112, 236; 156, 202; 164, 268).
  • RG, 11.05.1903 - VI 485/02

    Verschulden eines Kindes unter sieben Jahren.

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Zwar ist, soweit die Vertrags- nicht die Deliktshaftung der Beklagten infrage steht, der Kläger, in dessen Namen der Frachtvertrag geschlossen wurde, als Absender des Gutes allein berechtigt, die Schadensersatzansprüche aus eigenem Recht geltend zu machen und ist insoweit der Beschädigte im Sinne des § 254 BGB (RGZ 54, 407).
  • RG, 29.05.1906 - III 465/05

    Haftung für Gehilfen bei Ausführung eines Vertrags.

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Während § 278 BGB unmittelbar nur anzuwenden ist, wenn der Schuldner bei eigenem Handeln gleicher Art wegen Verletzung einer Vertragspflicht auf Schadensersatz haften würde, (RGZ 63, 341; 160, 315), genügt es für die entsprechende Anwendung des § 278 bei der Schadensverteilung gemäss § 254, dass ein Dritter gegen das dem Geschädigten im eigenen Interesse obliegende Sorgfaltsverhalten verstossen hat, wenn sich der Geschädigte der Hilfe dieses Dritten innerhalb eines Schuldverhältnisses zur Wahrung seiner eigenen Belange bedient hat.
  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Entgegen der im Schrifttum weitgehend verbreiteten Rechtsmeinung (vgl. insbesondere Enneccerus-Lehmann Aufl. 1950 Schuldrecht § 16 II 2; Staudinger Aufl. 9 § 254 BGB, Anm. 2 e; Fuchs in JW 1929 S. 554) hält der Senat an der vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht fest, dass sich der Beschädigte die schuldhafte Mitverursachung des Schadens durch seine Hilfspersonen nach § 278 BGB nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses anrechnen lassen muss (RGZ 75, 257; 79, 312; 140, 7; 156, 205; 159, 292 BGH 1, 248).
  • RG, 06.01.1931 - VII 172/30

    Wieweit sind bei der Bemessung einer Enteignungsentschädigung künftig zu

    Auszug aus BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
    Der Tenor des Berufungsurteils, nach dem der von dem Kläger in der Berufungsinstanz gestellte Antrag unter Einschränkung des Zinssatzes auf 4 % dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden ist, ist zwar prozessual in eine falsche Form gekleidet; denn eine Vorabentscheidung unter den Grund gemäss § 304 ZPO konnte nur über den bezifferten Leistungsanspruch ergehen (RGZ 131, 125) während über den unbezifferten Feststellungsanspruch nur durch Teilurteil nach § 301 ZPO entschieden werden konnte (RGZ 90, 239).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Es handelt sich um ein Verschulden gegen sich selbst, um die Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit (BGH, Urteile vom 3. Juli 1951 - I ZR 44/50, BGHZ 3, 46 undvom 14. Oktober 1971 - VII ZR 313/69, BGHZ 57, 137, 145).

    Hierfür reicht es aus, wenn die Hilfspersonen bei einer für den entstehenden Schaden kausal gewordenen Handlung oder Unterlassung diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die nach der Sachlage im eigenen Interesse des Geschädigten geboten war (BGH, Urteil vom 3. Juli 1951 - I ZR 44/50 aaO).

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auch ein Verschulden des die Belange der Klägerin wahrnehmenden Spediteurs Quaiser, das für die Frage des Haftungsverzichtes von Bedeutung sein könnte (vgl. BGHZ 3, 46 [49 f]), kommt aus denselben Gründen nicht in Frage.
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Es genügt vielmehr, daß er gegen sein eigenes wohlverstandenes Interesse handelt, daß er ein »Verschulden gegen sich selbst« begeht, eine sich selbst gegenüber bestehende »Obliegenheit« verletzt (vgl. z. B. BGHZ 3, 46,49; BGH NJW 1961, 20,22; Soergel/Schmidt § 254 Anm. 11 ff).
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