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   BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58   

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https://dejure.org/1959,179
BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58 (https://dejure.org/1959,179)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1959 - V ZR 151/58 (https://dejure.org/1959,179)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1959 - V ZR 151/58 (https://dejure.org/1959,179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 112
  • NJW 1959, 1587
  • MDR 1959, 742
  • DVBl 1960, 374
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58
    Ob sich die Geschäftsunfähigkeit über die Führung des vorliegenden Rechtsstreits hinaus erstreckte, kann dahingestellt bleiben; denn die Möglichkeit, daß sich der Ausschluß der Geschäftsfähigkeit wegen einer geistigen Störung auf einen (nicht schwierigkeitsmäßig - Senatsurteil NJW 1953, 1342 -, aber) gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheiten beschränken kann, ist anerkannt (BGHZ 18, 184, 187 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] mit Nachweisen; vgl. Gebauer AcP 153, 332 f), und das "Schlüsselerlebnis", auf das in den bisher entschiedenen Fällen des Querulantenwahns und der krankhaften Eifersucht abgehoben wurde, liegt in dem zu entscheidenden Falle in der Versäumung der ersten Frist und dem dadurch hervorgerufenen "Schock".
  • BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50

    Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt

    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58
    Die Bestellung als Pflichtanwalt durch das Gericht genügt nach der zutreffenden herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre zur Begründung der Prozeßvollmacht allein nicht (BGHZ 2, 227, 229) [BGH 29.05.1951 - IV ZR 83/50]; der abweichenden Auffassung von Wieczorek (ZPO § 232 B II b 1) kann nicht beigepflichtet werden.
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58
    Ob sich die Geschäftsunfähigkeit über die Führung des vorliegenden Rechtsstreits hinaus erstreckte, kann dahingestellt bleiben; denn die Möglichkeit, daß sich der Ausschluß der Geschäftsfähigkeit wegen einer geistigen Störung auf einen (nicht schwierigkeitsmäßig - Senatsurteil NJW 1953, 1342 -, aber) gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheiten beschränken kann, ist anerkannt (BGHZ 18, 184, 187 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] mit Nachweisen; vgl. Gebauer AcP 153, 332 f), und das "Schlüsselerlebnis", auf das in den bisher entschiedenen Fällen des Querulantenwahns und der krankhaften Eifersucht abgehoben wurde, liegt in dem zu entscheidenden Falle in der Versäumung der ersten Frist und dem dadurch hervorgerufenen "Schock".
  • BGH, 09.05.1951 - II ZR 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58
    Da es sich um die Frage der Zulässigkeit der Berufung handelt, hat das Revisionsgericht auch die dafür erheblichen tatsächlichen Feststellungen ohne Bindung an diejenigen des Tatrichters selbst zu treffen (vgl. BGH MDR 1951, 732, 733) [BGH 09.05.1951 - II ZR 108/50].
  • BGH, 06.04.2017 - III ZR 368/16

    Eltern haften nicht für 0900er-Käufe ihrer Kinder

    Dabei hat es den für die Frage der Zulässigkeit der Berufung maßgebenden Sachverhalt selbständig festzustellen und zu würdigen, ohne an Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden zu sein (Senatsurteile vom 10. Februar 2011 und vom 21. Juni 1976 sowie BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 jew. aaO und Urteil vom 13. Mai 1959 - V ZR 151/58, BGHZ 30, 112, 114; Musielak/Ball aaO).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    aa) Es ist allgemein anerkannt, daß die Geschäftsfähigkeit und damit die Prozeßfähigkeit wegen einer geistigen Störung (§ 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO) nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten - etwa die mit einem bestimmten Streitkomplex zusammenhängenden Verfahren - ausgeschlossen sein kann (BGHZ 18, 184, 186 f; 30, 112, 117 f).
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Dabei hat es den für die Frage der Zulässigkeit der Berufung maßgebenden Sachverhalt selbständig festzustellen und zu würdigen, ohne an Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden zu sein (Senatsurteil vom 21. Juni 1976 und BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 jew. aaO sowie Urteil vom 13. Mai 1959 - V ZR 151/58, BGHZ 30, 112, 114; Musielak/Ball aaO).
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