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   BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58   

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https://dejure.org/1959,104
BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58 (https://dejure.org/1959,104)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1959 - VII ZR 217/58 (https://dejure.org/1959,104)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1959 - VII ZR 217/58 (https://dejure.org/1959,104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 162
  • NJW 1959, 1725
  • NJW 1959, 1752
  • MDR 1959, 749
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 163/09

    Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Richtigkeit - soweit ersichtlich - nicht in Zweifel gezogen wird, stellt § 170 StGB ein Schutzgesetz auch zugunsten des öffentlichen Versorgungsträgers dar, der durch sein Eingreifen die Gefährdung des Lebensbedarfs des Berechtigten verhindert hat (BGHZ 28, 359, 365 ff; 30, 162, 172; BGH, Urt. v. 2. Juli 1974 - VI ZR 56/73, NJW 1974, 1868; Palandt/Sprau, BGB 69. Aufl. § 823 Rn. 69; Bamberger/Roth/Spindler, BGB 2. Aufl. § 823 Rn. 175; Erman/Schiemann, BGB 11. Aufl. § 823 Rn. 160).
  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 7/18 R

    Krankenversicherung - gesetzlich Versicherter - Erkrankung im Ausland -

    a) Die unmittelbare oder auch nur entsprechende Anwendung des Bereicherungsrechts, der Geschäftsführung ohne Auftrag oder des Schadensersatzrechts scheidet aus, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung enthalten, die einen Rückgriff auf solche Ansprüche nicht erlaubt (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-2500 § 264 Nr. 6 RdNr 24; BSGE 85, 110, 114 f = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4 S 24 f; BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 59/98 R - Juris RdNr 25; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; BGHZ 30, 162, 169 ff).
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