Rechtsprechung
BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 30, 220
- NJW 1959, 1729
- MDR 1959, 744
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 21.09.1905 - IV 325/05
Erbschein
Auszug aus BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58
Diese Rechtsprechung hat das Reichsgericht in seinem Beschluß vom 21. September 1905 (RGZ 61, 273) gebilligt.
- BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach …
Grundsätzlich ist nach der herrschenden Meinung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch beschwerdeberechtigt, wer den Antrag zwar nicht gestellt hat, ihn aber hätte stellen können (vgl. BGHZ 30, 220, 224; BayObLG FamRZ 1990, 1265; KG NJW-RR 1990, 1292;… vgl. ferner Keidel/Kuntze/Winkler, aaO. § 20 Rdn. 51 m.w.N.).Dem liegt die Überlegung zugrunde, eine verfahrensökonomisch unerwünschte Wiederholung von Verfahren aus rein formalen Gründen durch eine erneute Antragstellung, eine zwecklose und zeitraubende Häufung abweisender Entscheidungen und unnötige Kosten für die Beteiligten zu vermeiden (vgl. BGHZ 30, 220, 224 f; BayObLG WuM 1991, 627).
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Die Einziehungsanordnung kann jedoch (wie auch die Anordnung der Einziehung eines Erbscheins) im Wege der Beschwerde (weiteren Beschwerde) mit dem Ziel der Erteilung eines neuen, gleichlautenden Testamentsvollstreckerzeugnisses (Erbschein) angefochten werden (vgl. Jansen, FFG § 84 Anm. 5 f;… Keidel, FFG 8. Aufl. § 84 Anm. 20; BGHZ 30, 220, 223/224). - BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00
Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende …
Gegen einen Beschluss des Landgerichts, mit dem das Nachlassgericht zur Einziehung eines Erbscheins und zur Erteilung eines neuen Erbscheins anderen Inhalts angewiesen wird, steht das Beschwerderecht (§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 FGG) jedem zu, der zur Stellung eines Erbscheinsantrags berechtigt ist und geltend macht, dass der Erbschein, der eingezogen werden soll, nicht unrichtig sei (BGHZ 30, 220;… Staudinger/Schilken BGB 13. Bearb. Rn. 30;… MünchKomm/Promberger BGB 3. Aufl. Rn. 44;… Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rn. 20;… Palandt/Edenhofer BGB 60. Aufl. Rn. 15 jeweils zu § 2361).
- OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95
Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71
Gerichtsreferendar als Armenvertreter
Allerdings hat der beigeordnete Rechtsanwalt schon vor Erteilung dieses privatrechtlichen Auftrages gewisse Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten, die jedoch nicht auf Vertrag beruhen (RGZ 115, 60; BGHZ 2, 227; 27, 163 [BGH 23.04.1958 - V ZR 99/57] ; 30, 226) [BGH 19.06.1959 - V ZB 19/58] . - OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20
1. Der Beschwerde eines am Erbscheinsverfahren Beteiligten, der sich selbst nicht …
Soweit das Beschwerderecht gegen die Einziehung nicht nur dem ursprünglichen Antragsteller, sondern jedem potentiell für den Erbschein Antragsberechtigten zusteht (BGH, Beschluss vom 19. Juni 1959 - V ZB 19/58, BGHZ 30, 222; BayObLG, NJW-RR 2002, 440; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 1489), zählt der Beteiligte zu 1) nicht zu diesem Personenkreis; als - nach eigener Darstellung - "Nichterbe" hat er kein Beschwerderecht gegen die Einziehung eines für den ("richtigen") Erben erteilten Erbscheines (…Meyer-Holz, in: Keidel a.a.O., § 59 Rn. 81 f.). - BayObLG, 03.05.2001 - 1Z BR 18/00
Beschwerdeberechtigung des Steuerfiskus im Erbscheinseinziehungsverfahren
- BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86
Beschwerde gegen die Zurückweisung der Anmeldung einer GmbH
Nur der Antragsteller, dessen Recht durch die abweisende Verfügung beeinträchtigt ist, ist aus Abs. 2 beschwerdeberechtigt (RGZ 56, 124/129; BGHZ 30, 220/223 ..). - BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86
Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Genossenschaftsregister; …
Der in dieser Vorschrift enthaltene Grundsatz, daß jedem die Beschwerde zusteht, dessen Recht durch eine Verfügung beeinträchtigt ist, erfährt durch § 20 Abs. 2 FGG eine Einschränkung dahin, daß im Falle der Zurückweisung eines Antrags die Rechtsbeeinträchtigung nur der Antragsteller geltend machen kann (RGZ 56, 124/129; BGHZ 30, 220/223), wobei mehrere Antragsteller gemeinschaftlich handeln müssen (BayObLGZ 1981, 270/272). - BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76
Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des …
Leidet eine zurückweisende Beschwerdeentscheidung, wie sie hier vorliegt, lediglich daran, daß die vormundschaftsgerichtliche Verfügung, gegen die sich die Erstbeschwerde gerichtet hat, tatsächlich erst mit der Bekanntmachung der Beschwerdeentscheidung an den betroffenen Beteiligten als diesem gegenüber wirksam geworden anzusehen ist, so ist es in aller Regel mit dem Grundsatz der Verfahrensökonomie (vgl. BGHZ 30, 220/224; BayObLGZ 1975, 62/64) nicht zu vereinbaren, sie auf die weitere Beschwerde aufzuheben und nur zu dem Zweck an das Landgericht zurückzuverweisen, die Zustellung der amtsgerichtlichen Verfügung vorzunehmen, um sodann denselben Beschluß nochmals zu erlassen (BayObLGZ 1971, 187/188). - BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 38/04
Kosten bei Rücknahme eines Rechtsmittels bei nicht eindeutigem gerichtlichen …
- BayObLG, 20.03.2001 - 1Z BR 50/00
Beschwerdeberechtigung gegen die Einziehung eines Erbscheins
- BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der …
- BGH, 09.07.1963 - V BLw 20/59
Rechtsmittel
- BayObLG, 27.06.1990 - 1a BReg.Z 20/90
Beschwerderecht eines antragsberechtigten Miterben; Ablehnung eines …