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   BGH, 13.07.1959 - V ZB 4/59   

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https://dejure.org/1959,188
BGH, 13.07.1959 - V ZB 4/59 (https://dejure.org/1959,188)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1959 - V ZB 4/59 (https://dejure.org/1959,188)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1959 - V ZB 4/59 (https://dejure.org/1959,188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 261
  • NJW 1959, 1730
  • NJW 1960, 142 (Ls.)
  • MDR 1959, 744
  • DNotZ 1959, 591
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1953 - IV ZB 25/53

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - V ZB 4/59
    Die Erschwerung des Widerrufs einer wechselbezüglichen Verfugung hat, wie das Kammergericht ausführt und, auch der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 16. April 1953 (IV ZB 25/53, BGHZ 9, 233, 236; vgl. dazu auch Natter, JZ 1954, 381 und Schmidt, JZ 1954, 605) zum Ausdruck gebracht hat, ihren Grund darin, daß ein Ehegatte, der auf die Rechtsbeständigkeit der Verfügungen des anderen Ehegatten vertraut, in diesem Vertrauen nicht dadurch getäuscht werden soll, daß der andere Ehegatte seine Verfügungen heimlich aufhebt.
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - V ZB 4/59
    Da die Ehegatten frei darüber bestimmen können, ob und inwieweit ihre Verfügungen wechselbezüglich sein sollen, muß es ihnen auch gestattet sein, die Widerruflichkeit wechselbezüglicher Verfügungen über den im Gesetz vorgesehenen Rahmen hinaus zu erweitern (BGHZ 2, 35, 37).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 239/10

    Pflichtteilsberechtigung eines Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren

    Der Erblasser war durch den Erbverzicht nicht daran gehindert, die Beklagte als Erbin einzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 13. April 2011 - IV ZR 204/09, BGHZ 189, 171 Rn. 13-15; BGH, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 4/59, BGHZ 30, 261, 267; Heisel in HK-PflichtteilsR aaO Rn. 23; MünchKomm-BGB/Frank, 3. Aufl. § 2309 Rn. 14; MünchKomm-BGB/Lange, 5. Aufl. § 2309 Rn. 16; Planck/Greiff aaO Anm. II 1; Staudinger/Haas, BGB Stand 2006 § 2309 Rn. 26; Muscheler aaO Bd. I Rn. 2418).

    Dies legt nahe, dass er den Erbverzichtsvertrag vom 23. November 1987 fortbestehen lassen wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 4/59, BGHZ 30, 261, 267).

  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 10 U 111/06

    Enterben ist gar nicht so einfach

    Ein derartiger Vorbehalt im Testament ist zulässig (vgl. BGHZ 2, 35, 37; BGHZ 30, 261, 265 f.; Palandt/Edenhofer, § 2270 Rdnr. 13).
  • OLG Schleswig, 31.07.2015 - 3 Wx 120/14

    Anforderungen an die Erklärung der Irrtumsanfechtung

    Auch derjenige, der den Erbschein selbst beantragt hatte, ist beschwerdebefugt, wenn er sich mittlerweile nicht mehr für den Erben hält (BGH NJW 1959, 1730, 1731; Keidel/Zimmermann, § 353 Rn. 25).
  • KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines

    Neue einseitige Verfügungen von Todes wegen, die wechselbezüglichen Verfügungen widersprechen, sind deshalb insoweit und so lange unwirksam, als sie die Rechte des durch eine wechselbezügliche Verfügung Bedachten beeinträchtigen würden (BGHZ 30, 261; Palandt-Weidlich a.a.O. § 2271 Rn. 14).
  • BGH, 24.06.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden

    Es bleibt dem Erblasser unbenommen, die Abkömmlinge des Verzichtenden testamentarisch zu bedenken (BGHZ 30, 261, 267).
  • KG, 11.01.2005 - 1 W 124/03

    Testamentsauslegung: Gestattung der Teilausschlagung bei Berufung zu mehreren

    Unerheblich ist insoweit, dass das Nachlassgericht die Erbquote zugunsten der Beteiligten zu 1) höher annimmt als diese selbst (vgl. dazu BGHZ 30, 261 = NJW 1959, 1730).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94

    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen

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  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    Durch den Inhalt des Erbscheins beeinträchtigt ist der im Erbschein ausgewiesene Erbe, der geltend macht, er sei nicht Erbe geworden, und zwar selbst dann, wenn ihm der Erbschein zuvor auf seinen Antrag hin erteilt worden ist (vgl. BGHZ 30, 261 = NJW 1959, 1730; Senat NJW 1960, 1158; Keidel/Kahl a.a.O. § 20 Rdn. 73; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2361 Rdn. 15, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Die beiderseitigen Erklärungen der testierenden Ehegatten über den Verzicht auf jeden Erbanspruch sind kraft ausdrücklicher Vorschrift (§ 2270 Abs. 3 BGB ) nicht wechselbezüglich ([BGH] BGHZ 30, 261,265 = FamRZ 1959, 494; Palandt/Edenhofer, BGB , 50. Aufl., § 2270 , Rdn. 11).
  • BGH, 19.10.1967 - III ZB 18/67

    Widerruf von letztwilligen wechselbezüglichen Verfügungen

    Um zu verhindern, daß der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten noch damit überrascht werden kann, daß der Verstorbene sich nicht an die gemeinschaftlich getroffenen Bestimmungen gehalten hat, ordnet § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB an, daß keiner der Ehegatten zu Lebzeiten des anderen seine wechselbezüglichen Verfügungen durch eine neue Verfügung von Todes wegen einseitig aufheben kann, sondern nur durch eine dem anderen Ehegatten bekannt zu machende Widerrufserklärung (vgl. BGHZ 9, 233, 234 [BGH 16.04.1953 - IV ZB 25/53] ; 30, 261, 265) [BGH 13.07.1959 - V ZB 4/59] .
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen

  • BGH, 24.07.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts - Tod des Verzichteten

  • BayObLG, 29.01.2003 - 1Z BR 42/02

    Erbeinsetzung oder Auflage bei prozentualer Aufteilung des Nachlasswertes -

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 120/64

    Anforderungen an ein gemeinschaftlich errichtetes Testaments von kinderlosen

  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

  • BGH, 14.12.1961 - V ZB 20/61

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Karlsruhe, 08.07.1998 - 6 U 138/96

    Zulässigkeit eines einseitigen Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen in einem

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 30/86

    Rückgängigmachung eines Erbverzichts; Zulässigkeit des Verzichts auf künftige

  • BayObLG, 29.06.1961 - BReg. 1 Z 13/61

    Wirksamkeit eines nach einem notariellen Ehevertrag und Erbvertrag erstellten

  • OLG Stuttgart, 16.08.1989 - 8 W 640/88

    Wirksamkeit der Ernennung des Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85

    Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht;

  • BayObLG, 19.07.1966 - BReg. 1b Z 22/66

    Einziehung eines Erbscheins ; Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung ;

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