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   BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58   

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BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58 (https://dejure.org/1959,118)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1959 - V ZR 3/58 (https://dejure.org/1959,118)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1959 - V ZR 3/58 (https://dejure.org/1959,118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 273
  • NJW 1959, 1867
  • MDR 1959, 833
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58
    Es sei jedoch nicht richtig, lediglich die Vergleichsbertiebe einzeln der Grube F. gegenüberzustellen, vielmehr könne schon ein einziger Fabrikbetrieb von überwiegender Bedeutung und Ausdehnung den Charakter einer Landschaft so bestimmen, daß die vom Werk ausgehenden Einwirkungen gewöhnlich erschienen (RG WarnRspr 1912 Nr. 215; BGHZ 15, 149 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]).

    Eigentümer und Besitzer sind in § 26 GewO nebeneinander genannt (vgl. RGZ 105, 213, 214; 159, 68, 73; RG JW 1932, 2984; BGHZ 15, 146, 148 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; BGH MDR 1958, 500 = LM Preuß.

    Mit Recht hat das Berufungsgericht untersucht, ob die Grube Füsseberg der Landschaft den Charakter einer Fabrikgegend aufdrückt;, denn wie der Senat in der Entscheidung BGHZ 15, 146 ausgeführt hat, ist in solchem Fall es zwar nicht so anzusehen, als wenn anstelle des beherrschenden Großbetriebes mehrere kleinere Betriebe in der Gegend ansässig wären, deren Immissionen dann als ortsüblich zu dulden wären.

    Bei der neuerlichen tatrichterlichen Beurteilung der Frage, ob die hier umstrittenen schädigenden Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnlich waren, wird auch zu beachten sein, daß es für die ortsübliche Benutzung der Grundstücke, von denen die schädigenden Einwirkungen ausgehen, zwar genügt, daß eine Mehrheit von Grundstücken in dem für den Vergleich zu betrachtenden Bezirk in annähernd gleicher Weise d.h. mit einer der Art und dem Maß nach einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung auf fremde Grundstücke benutzt werden, daß aber eine besonders schädigende Benutzungsweise ungewöhnlich sein kann, auch wenn die in Betracht kommende Einwirkung - hier durch Rauch, Abgase und Staub - an sich als gewöhnlich zu erachten ist (RGZ 139, 29, 32; 154, 161, 169; BGHZ 15, 146, 149) [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53].

  • RG, 10.03.1937 - V 218/36

    Wie gestaltet sich die Anwendung des § 906 BGB. im Zusammenleben von Industrie

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58
    Bei der neuerlichen tatrichterlichen Beurteilung der Frage, ob die hier umstrittenen schädigenden Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnlich waren, wird auch zu beachten sein, daß es für die ortsübliche Benutzung der Grundstücke, von denen die schädigenden Einwirkungen ausgehen, zwar genügt, daß eine Mehrheit von Grundstücken in dem für den Vergleich zu betrachtenden Bezirk in annähernd gleicher Weise d.h. mit einer der Art und dem Maß nach einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung auf fremde Grundstücke benutzt werden, daß aber eine besonders schädigende Benutzungsweise ungewöhnlich sein kann, auch wenn die in Betracht kommende Einwirkung - hier durch Rauch, Abgase und Staub - an sich als gewöhnlich zu erachten ist (RGZ 139, 29, 32; 154, 161, 169; BGHZ 15, 146, 149) [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53].

    Die neuere Rechtsprechung hat jedoch (seit der Entscheidung RGZ 154, 161), wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, unter Umständen trotz ortsüblicher Einwirkung einen Ausgleichsanspruch wegen der Schäden anerkannt.

    Der Ausgleichsanspruch ist in der Entscheidung RGZ 154, 161, den damals herrschenden Kräften entsprechend, zumindest äußerlich auch mit nationalsozialistischen Gedankengängen begründet.

    Sie ist deswegen noch nicht fehl am Ort im Sinne der mehrfach erwähnten Entscheidung RGZ 154, 161 und kann daher bei der Feststellung eines etwaigen Ausgleichsbetrages berücksichtigt werden.

  • RG, 26.11.1932 - V 203/32

    1. Welche Umstände sind entscheidend für die Frage, ob Einwirkungen von Rauch und

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58
    Diese Angriffe sind auch im Revisionsrechtszug beachtlich; denn die Frage der Ortsüblichkeit ist zwar im wesentlichen tatsächlicher Natur (Urteil des Senats vom 30. April 1958, V ZR 142/56 NJW 1958, 1776 = MDR 1958, 497), das Revisionsgericht hat aber nachzuprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist (RGZ 139, 29, 32).

    Bei der neuerlichen tatrichterlichen Beurteilung der Frage, ob die hier umstrittenen schädigenden Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnlich waren, wird auch zu beachten sein, daß es für die ortsübliche Benutzung der Grundstücke, von denen die schädigenden Einwirkungen ausgehen, zwar genügt, daß eine Mehrheit von Grundstücken in dem für den Vergleich zu betrachtenden Bezirk in annähernd gleicher Weise d.h. mit einer der Art und dem Maß nach einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung auf fremde Grundstücke benutzt werden, daß aber eine besonders schädigende Benutzungsweise ungewöhnlich sein kann, auch wenn die in Betracht kommende Einwirkung - hier durch Rauch, Abgase und Staub - an sich als gewöhnlich zu erachten ist (RGZ 139, 29, 32; 154, 161, 169; BGHZ 15, 146, 149) [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53].

    Sind die Einwirkungen, die der Kläger zur Grundlage seines Schadensersatzanspruches macht, im Sinne des § 906 BGB nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnlich, so entfällt ein Schadensersatzanspruch nach § 26 GewO (RGZ 139, 29, 33).

  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58
    Diese Angriffe sind auch im Revisionsrechtszug beachtlich; denn die Frage der Ortsüblichkeit ist zwar im wesentlichen tatsächlicher Natur (Urteil des Senats vom 30. April 1958, V ZR 142/56 NJW 1958, 1776 = MDR 1958, 497), das Revisionsgericht hat aber nachzuprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist (RGZ 139, 29, 32).
  • RG, 04.10.1922 - V 611/21

    Schädigung durch gewerbliche Anlage

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58
    Eigentümer und Besitzer sind in § 26 GewO nebeneinander genannt (vgl. RGZ 105, 213, 214; 159, 68, 73; RG JW 1932, 2984; BGHZ 15, 146, 148 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; BGH MDR 1958, 500 = LM Preuß.
  • RG, 15.12.1938 - V 125/38

    1. Steht den Eigentümern von Bienenvölkern, die durch Hüttenrauch vernichtet

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58
    Eigentümer und Besitzer sind in § 26 GewO nebeneinander genannt (vgl. RGZ 105, 213, 214; 159, 68, 73; RG JW 1932, 2984; BGHZ 15, 146, 148 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; BGH MDR 1958, 500 = LM Preuß.
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2021 - 7 U 109/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete wegen Störung der

    Diese Opfergrenze wird insbesondere überschritten, wenn die Inanspruchnahme des Schuldners zur Vernichtung seiner Existenz führen würde; unter Umständen genügt auch bereits eine schwere Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.04.1959, V ZR 3/58, bei juris Rn. 44).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten

    (aa) Zwar trifft der Ausgangspunkt der Revisionserwiderung zu, dass dem berechtigten Besitzer im Falle von Immissionen gegen den Störer eigene Abwehransprüche (§ 862 Abs. 1 BGB) oder Entschädigungsansprüche zustehen können und insoweit die in § 906 BGB enthaltenen Regelungen auch auf den berechtigten Besitzer, namentlich den Mieter, angewandt werden(st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. April 1959 - V ZR 3/58, BGHZ 30, 273, 276, 280; vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, BGHZ 147, 45, 50; vom 16. Januar 2015 - V ZR 110/14, NJW 2015, 2023 Rn. 5, 10; Staudinger/Roth, BGB, Neubearb.

    Ebenfalls noch zutreffend geht die Revisionserwiderung davon aus, dass die Abwehrbefugnis des Besitzers und damit auch dessen sonstige auf die Immissionen bezogenen Ansprüche grundsätzlich nicht weiter reichen als diejenigen des Eigentümers des Grundstücks (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1994 - V ZR 76/93, NJW 1995, 132 unter II; vom 26. September 1975 - V ZR 204/73, WM 1976, 1116 unter II 4 b; vom 15. April 1959 - V ZR 3/58, aaO S. 280; BeckOGK-BGB/Klimke, Stand 1. Januar 2020, § 906 Rn. 134).

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    In Anerkennung der vergleichbaren Interessenlage bei Eigentums- und Besitzstörungen hat die Rechtsprechung den gesetzlichen Ausgleichsanspruch wegen duldungspflichtiger Immissionen (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB) auf den Besitzer erstreckt (Senat, BGHZ 30, 273, 280; BGHZ 92, 143, 145; zust.: Erman/Hagen/Lorenz, BGB, 10. Aufl., § 906 Rdn. 35; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO, § 906 Rdn. 134; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 76; Staudinger/Roth, 1996, § 906 Rdn. 231).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Hierzu ist ein Vergleich der Benutzung des störenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des betroffenen Gebietes anzustellen (vgl. BGHZ 15, 146; 30, 273), wobei das tatsächliche Gepräge der Gegend, insbesondere ihre tatsächliche bauliche Nutzung (Wohn-, Industrie-, Gewerbegebiet etc.), zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 54, 384; Staudinger/Roth a.a.O. Rdn. 208 m.w.N.).

    Ist dagegen ein einzelnes Unternehmen gebietsprägend, indem es - wie hier das Bergwerk der Beklagten - der gesamten umgebenden Landschaft den Charakter einer Bergbaugegend aufdrückt (vgl. BGHZ 30, 273, 277), ist über den Unternehmenssitz hinausgehend auf das Maß der Einwirkungen abzustellen, das in weiteren Räumen von anderen Grundstücken ausgeht, die in gleicher Weise genutzt werden; hierbei bedarf es der Heranziehung von Vergleichsobjekten in der weiteren Umgebung (vgl. BGHZ 30, 273, 277; Staudinger/Roth a.a.O. Rdn. 211 m.w.N.).

    Ergeben sich bei deren Nutzung typischerweise nach Art und Maß in annähernd gleicher Weise Beeinträchtigungen der Umgebung wie bei dem störenden Grundstück, so ist von Ortsüblichkeit auszugehen (vgl. BGHZ 30, 273; MünchKomm(BGB)/Säcker a.a.O. Rdn. 89).

    Zwar kann die Ortsüblichkeit entfallen, wenn eine Mehrheit der zum Vergleich herangezogenen Gebiete in annähernd gleicher Weise genutzt wird und hierbei die in Betracht kommende Einwirkung an sich als gewöhnlich zu werten ist, die konkrete Benutzungsweise aber besonders schädigend und deshalb ungewöhnlich ist (BGHZ 30, 273, 279).

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen der Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigte (BGHZ 15, 146, 148 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; 30, 273, 276 f [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58]; 70, 212, 220) [BGH 10.11.1977 - III ZR 157/75]die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen oder "ähnliche Einwirkungen" dulden muß.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Es geht dabei zutreffend von der Frage aus, ob eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Maß einigermaßen gleichbleibenden Einwirkung benutzt wird (BGHZ 30, 273, 277, 279; Senatsurt. v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751) und stellt fest, dies treffe für den fraglichen Platz auf der Parzelle 379/2 nicht zu.

    Diese weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet liegende Würdigung (BGHZ 30, 273, 277; Senatsurt. v. 17. Dezember 1982 aaO S. 752) hält den Revisionsangriffen jedenfalls im Ergebnis stand.

    Unter diesen Umständen stellt es keinen Rechtsverstoß dar, wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, diese Art der Einwirkung sei nicht gewöhnlich (vgl. BGHZ 15, 146, 149; 30, 273, 277 ff).

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger als Arbeitnehmer, dem die Benutzung des Firmenparkplatzes gestattet war, überhaupt zum Kreis der Träger des Anspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zählt (vgl. BGH 15. April 1959 - V ZR 3/58 - BGHZ 30, 273, 276, 280; 18. September 1984 - VI ZR 223/82 - BGHZ 92, 143, zu II 1 a der Gründe).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Es kann auf sich beruhen, ob die Kläger als Arbeitnehmer, denen die Benutzung des Betriebsparkplatzes der Firma O. von ihrer Arbeitgeberin gestattet ist, überhaupt zum Kreis der Träger des Anspruchs aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB, den die Rechtsprechung über die Grundstückseigentümer hinaus auf die zur Abwehrklage aus § 862 BGB befugten Besitzer erweitert hat (vgl. BGHZ 30, 273, 276, 280), zählen.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 184/11

    Nachbarrecht: Duldung der Blendung durch Photovoltaikanlage auf dem Dach des

    bb) Von ortsüblichen Beeinträchtigungen (bzw. einer ortsüblichen Benutzung der Grundstücke) ist auszugehen, wenn "eine Mehrheit von Grundstücken in dem für den Vergleich zu betrachtenden Bezirk in annähernd gleicher Weise, d. h. mit einer der Art und dem Maß nach einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung auf fremde Grundstücke benutzt werden" (BGH, NJW 1959, 1867, 1868).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Die Frage, ob die hier interessierenden Einwirkungen auf die Äcker des Klägers auf eine "ortsübliche" Benutzung der Grundstücke, von denen die Einwirkungen ausgingen, zurückgeführt werden müssen, ist im wesentlichen vom Tatrichter zu beantworten; dementsprechend ist die revisionsrichterliche Nachprüfung darauf beschränkt, ob der Tatrichter seine Entscheidung aufgrund zutreffender rechtlicher Erwägungen getroffen hat (BGHZ 30, 273, 277 [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58]; Urteil vom 28. April 1967 - V ZR 216/64 S. 8).

    Denn die Ortsüblichkeit einer Einwirkung hat u.a. zur Voraussetzung, daß sie nicht nur einmal vorkommt, sondern daß sie dauert oder sich wiederholt, daß sie jedenfalls öfter in dem jeweiligen räumlichen Bereich vorkommt (BGHZ 30, 273, 278 [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58]; Urteil vom 28. April 1967 - V ZR 216/64 S. 9).

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

  • OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21

    Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung;

  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

  • LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

  • BGH, 12.07.2002 - V ZR 441/00

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Verlegung von

  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75

    Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen

  • OLG Celle, 20.09.2021 - 2 U 71/21

    Konkurrenz belebt das Geschäft!

  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 216/64

    Rechtliche Ausgestaltung der Ortsüblichkeit von - erheblichen Lärm verursachenden

  • LG Dortmund, 04.05.2007 - 3 O 464/06

    Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines Autos durch Ablagerung

  • LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20

    Auch große Handelsketten müssen Miete zahlen - trotz Corona!

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60

    Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

  • LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15

    Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe

  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 204/73

    Durch Restaurierungsarbeiten an einem Baudenkmal verursachte Einwirkungen auf das

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

  • OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94

    Einfriedung aus Bahnschwellen

  • OLG Koblenz, 25.01.1989 - 7 U 1686/87

    Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Eigentums nach § 1004 BGB

  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67

    Immissionen durch Bau und Betrieb einer Fernverkehrsstraße

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 139/66

    Geruchsimmission einer Schweinemästerei

  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62

    Clubhaus - Enteignender Eingriff, Immissionen

  • BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75

    Fluglärm

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 15 U 156/00

    Anwendung von § 906 BGB (analog) im Verhältnis zwischen Mietern verschiedener

  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 108/89

    Fehlerhafte Tenorierung und Verletzung des § 308 Abs. 1 ZPO

  • BGH, 08.04.1965 - III ZR 60/64

    Voraussetzungen für die gesonderte Entschädigung der Nebenberechtigten nach § 97

  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 55/66
  • OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97

    Grenzen einer Haftung für Zuführung gentechnisch veränderter DNA auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 21 A 1104/85

    Abwehr von Thallium-Immissionen

  • BGH, 12.10.1970 - III ZR 117/67

    Schätzung für die von der Bundesautobahn einschließlich Zubringer im Stadtwald in

  • OLG Bamberg, 09.12.1998 - 8 U 53/98
  • BGH, 26.04.1974 - V ZR 174/72

    Reparatur von Kraftfahrzeugen - Betreiben eines Gebrauchtwagenhandels - Anspruch

  • VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88

    Baurecht: Innerörtliche Straßenbeleuchtung, Störungswirkung auf das

  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
  • LG München II, 02.08.2016 - 1 O 2697/14

    Anspruch auf Beseitigung der Blendwirkung einer Fotovoltaikanlage auf dem

  • LG Aachen, 26.02.1986 - 4 O 49/85
  • BGH, 09.11.1961 - III ZR 144/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 153/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigung des Eigentums (eingerichteter und

  • BGH, 24.04.1972 - III ZR 43/70

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage - Anforderungen an die

  • LG Verden, 11.01.2013 - 7 O 88/12

    Nachbarrecht: Ausgleichsanspruch des Nachbarn bei Herbizidabdrift auf die Felder

  • BGH, 16.03.1970 - III ZR 119/68

    Anspruch auf Entschädigung für eine in Anspruch genommene Grundstücksfläche -

  • LG Kiel, 20.01.1993 - 5 S 268/90

    Untersagung von Sägearbeiten außerhalb geschlossener Räume; Schutz des Besitzes

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 226/81

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache -

  • BGH, 05.07.1968 - V ZR 224/64

    Betrieb einer Bitumen-Aufbereitungsanlage im Rahmen eines Auftrags zur Erneuerung

  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 182/64

    Staubeinwirkung auf eine landwirtschaftlich genutzte Fläche - Ortsüblichkeit von

  • BGH, 15.11.1968 - V ZR 61/65

    Unterlassung von Störungen - Anspruch auf Schadensersatz - Benutzung eines

  • BGH, 29.04.1964 - V ZR 73/62
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 154/58

    Unterlassungsklage wegen wesentlicher Beeinträchtigung der Benutzung eines

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