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   BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58   

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https://dejure.org/1959,56
BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58 (https://dejure.org/1959,56)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1959 - VI ZR 175/58 (https://dejure.org/1959,56)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 175/58 (https://dejure.org/1959,56)
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Burschenschaft

§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presseberichterstattung

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 23.09.2018)

    Entwicklung des Presserechts: Der Streit um die Ehre eines "Germanen"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 308
  • NJW 1960, 476
  • MDR 1960, 300
  • GRUR 1960, 449
  • BB 1960, 151
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Diese sind verletzt, wenn sich der Äußernde selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützt und hierbei verschweigt, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 ; BGHZ 31, 308 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    In späteren Entscheidungen war der Bundesgerichtshof bestrebt, die generalklauselartige Weite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu konkretisieren (vgl. etwa BGHZ 15, 249; 20, 345; 26, 52; 27, 284; 31, 308).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Ihr steht deshalb der geltend gemachte Richtigstellungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB zu (vgl. Senat BGHZ 31, 308, 318; Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246, 2248 m.w.N.).
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